Hangflug ohne Bewilligung des Eigentümers.

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Nein Martin es macht mich nicht Glücklich sondern eher Traurig.

Was ist an deiner Aussage denn noch korrekt?

Du hast dem DMFV etwas geschrieben anno Dazudummback???
hast eine Antwort bekommen auch anno dummback???

aber das wesentlich dass der DMFV jetzt doch etwas Veröffentlicht was das Fliegen im Ausland betrifft.
War ist und bleibt eine Falschmeldung.

Wenn du dich nicht mehr beim DMFV in irgend einer Art informierst, dann solltest du hier im Forum auch nicht über oder gegen den DMFV schreiben. Warum willst du jetzt deine Aussage Beschönigen?
 
Eine einfache Zusammenfassung mit Quellenangabe dazu wäre ja mal was.;)

Etwas vom DAEC:
2.2 Je nachdem, ob der Betrieb eines Flugmodells zulassungspflichtig ist oder nicht, muss es auf einem zugelassenen Modellfluggelän-de geflogen werden oder kann, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, in der freien Landschaft geflogen werden.
Quellenangabe: https://www.daec.de/fileadmin/user_...reiche/umwelt/ausbildung/LuN-5_Modellflug.pdf

Zur Flugleiterschulung beim DMFV muss Mann oder Frau sich anmelden und dann hingehen.
Habe auf die schnelle nichts mehr gefunden von 2017:cry:
 
DMFV: Fliegen außerhalb von Wohngebieten

DMFV: Fliegen außerhalb von Wohngebieten

Danke an Uwe für das Link zur Website des DMFV's was sich für die Saison 2018 geändert hat - und ich glaube nicht das in 2020 sich diese Regeln gelockert haben.

Dort steht weiter unten folgendes:
"Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig."

Das Wort "nur" steht dort, weil in Wohngebieten zusätzlich das Einverständnis der Grundstückseigentümer deren Grundstücke ich überfliege erforderlich ist.

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

haki

User
Hallo,

kleine Wiederholung:

der §21a, Abs. 5, Nr. 1 : den Nachweis, dass der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Aufstieg zugestimmt hat,

bezieht sich auf die Erteilung einer Erlaubnis für Modelle über 5kg.

Hat also mit dem erlaubnisfreien Modellflug, im entsprechendem Rahmen, nichts zu tun.

Ob man die Wiese oder den Weg betreten darf, ob mit oder ohne Modell, ist wieder ein anderes Thema. Hat dann jedoch nichts mit Luftrecht zu tun.

Gruss Hannes
 

S_a_S

User

nun ja, für den Threadersteller führt der Link im Zielland mit
"Homepage der zuständigen Behörde"

auf
Seite nicht gefunden

Die von Ihnen gewählte Seite wurde nicht gefunden (HTTP Fehler 404)

Sicherlich finden Sie die von Ihnen gewünschten Informationen an anderer Stelle. Verwenden Sie hierfür die Suche (oben).
Ok, in Austria hat sich wohl die Bezeichnung vom Ministerium geändert.

Grüße Stefan
 

cap-1

User
Also: Für Wildflieger sind nur Heuwiesen ein Problem.
Deshalb ist es wichtig, die erkennen zu können.
Ich fühle mich in meinem wohl Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende altem Recht, die freie Flur nutzen zu dürfen, relevant beeinträchtigt, wenn ich, wie hier offenbar von einigen favorisiert wird, immer fragen muss.

Genau das will das Gesetz verhindern, indem es das Eigentum von vornherein beschränkt hat: Es gehört dem Eigentümer insoweit nicht, sogar: nie, sondern den Erholung suchenden Bürgern.

Es sind wohl Eigentümer von Grundstücken in der freien Flur anwesend?
Diese könnten sich der Problematik vielleicht objektiver annähern, wenn sie sich vorstellen, wie es sich anfühlt, einen Starnberger oder Potsdamer See umwandern zu wollen und dabei permanent vom See zurück auf eine stark befahrene, enge Straße ausweichen zu müssen, weil einige reiche Herren mit guten Verbindungen, sich "Seegrundstücke" genehmigten.

So Blind kannst du doch nicht sein, eine Wiese muss keine Heuwiese sein..
Sie kann zu Beweidung freigegeben werden, das ist aber vielleicht eine Wiese die kurz vorher gemäht wurde und darf ohne Zustimmung des Eigentümers nicht betreten werden , es heißt nicht in der Vegetationszeit.
Da du nun soviel Furore machst hier kannste ja mal nachschauen was das heißt.
Ich kann dich jederzeit von einer meiner Wiesen schmeissen solltest du dort auftauchen.
Mit den Wegen ist das so ne Sache, meistens sind sie nur dem Jagdpächter und den Eigentümern oder Pächter der Grundstücke geöffnet.
Da wird ein Bußgeld fällig wer da unbefugt auf den Feldwegen rumeiert.
Gruß Günther
 
Da du nun soviel Furore machst hier kannste ja mal nachschauen was das heißt.
Ich kann dich jederzeit von einer meiner Wiesen schmeissen solltest du dort auftauchen.
Moin,

bitte Belege und nicht Sprüche gemäß "Starke Behauptung ist besser, als ein schwacher Beweis".
Belege auf die Eingangsfrage abgestimmt.
Deine Aussage ist genau die angesprochene Obrigkeitshörigkeit und Gutsherrenart.
Mit den Wegen ist das so ne Sache, meistens sind sie nur dem Jagdpächter und den Eigentümern oder Pächter der Grundstücke geöffnet.
Wenn gekennzeichnet ja, sonst nein oder zumindest sehr fraglich. "Woran kann man das erkennen?"

Einfache Frage zur Hilfestellung zum sachlichen Hintergrund deiner Aussage: wir haben jede Menge Landschaftsschutzgebiete/Wasserschutzgebiete/Naturschutzgebiete etc.
Nur für Eigentümer und Jagdpächter geöffnet, aber mit jeder Menge öffentliche Ausschilderungen für Radwege , Wanderewege etc.?
Keine Absperrungen/Ausschilderungen mit Einschränkungen erkennbar oder möglich, aber gesperrt?

Da wird ein Bußgeld fällig wer da unbefugt auf den Feldwegen rumeiert.
Gruß Günther
Ouh, sogar Bußgeldbewert?
Willst du das eintrieben?
Wie denn?
Mit welcher Grundlage denn?

Denk mal drüber nach, was die Eingangsfrage und die Zielrichtung war und was deine Pauschalrhetorik dazu wert ist.
Feldwege und Wirtschaftswege, Wiesen und offenen Feldflur einfach mal in einen Topf trifft es nicht.

Was wo möglich oder auch nicht möglich ist, hängt von der Bundeslandregelung dazu ab und von anderen Faktoren, z. B. der Kennzeichnung.
Auch da kann das Interesse eines Eigentümers an Zutrittsverboten durch Gesetzgebung ausgehebelt werden.
Soll schon Fälle gegeben haben, wo ein Zutrittsverbot wieder zu entfernen war - und bei anderen eine Öffnungsforderung für nicht erteilbar erklärt wurde. :D
 
@Ungustl
Danke für dein Link.
Ich gehe davon aus dass du dem Inhalt des Links bei Wikipedia zustimmst und deswegen es hier veröffentlichst.

Da von Freizeittätigkeiten geschrieben wird bezieht sich folgendes sicherlich nicht nur auf Reiten/Radfahren sondern auf alle Freizeittätigkeiten (Hundewiese, Zelten, Grillen, Ballspiele, Mountainbike/Quad Rides …).
Für Deutschland steht dort:
"Soweit also das Radfahren und Reiten auf privaten Flächen außerhalb des Waldes vorgesehen werden soll, muss das ausdrücklich im betreffenden Landesgesetz vorgesehen sein."

Da wir üblicherweise nicht im Wald fliegen verstehe ich es so, dass wenn nicht ausdrücklich vom Landesgesetz der Modellflug vorgesehen ist, ist dieser verboten … außer du hast die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, wie es in der Luftfahrtordnung für das Aufsteigen geschrieben ist.

Aber es kann sein das ich als "Nicht Rechtsanwalt" den Inhalt von deinem Link falsch interpretiere.

4-Tage langes Wochenende mit modellflugtechnischem brauchbarem Wetter … ab zum Modellflugplatz oder einem der Hänge wo ich die Aufstiegserlaubnis des Grundstückeigentümers habe
Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

Mario12

User
Da von Freizeittätigkeiten geschrieben wird bezieht sich folgendes sicherlich nicht nur auf Reiten/Radfahren sondern auf alle Freizeittätigkeiten (Hundewiese, Zelten, Grillen, Ballspiele, Mountainbike/Quad Rides …).
Für Deutschland steht dort:
"Soweit also das Radfahren und Reiten auf privaten Flächen außerhalb des Waldes vorgesehen werden soll, muss das ausdrücklich im betreffenden Landesgesetz vorgesehen sein."

Da wir üblicherweise nicht im Wald fliegen verstehe ich es so, dass wenn nicht ausdrücklich vom Landesgesetz der Modellflug vorgesehen ist, ist dieser verboten … außer du hast die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, wie es in der Luftfahrtordnung für das Aufsteigen geschrieben ist.

Hi, man kann das aber auch anders lesen.
"[...] führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf" meint, dass nicht nur Leute zu Fuß gemeint sind, sondern eben auch auf dem Rad oder im Rolli. Ich lese das als Einschluss- und nicht als Ausschlusskriterium.

Ich habe bisher noch jeden Pächter / Eigentümer ausfindig gemacht. Von daher betrifft es mich nicht persönlich. Aber ich verstehe beide Standpunkte hier im Thread in gewisser Weise.

Grüße
Mario
 
Ich habe bisher noch jeden Pächter / Eigentümer ausfindig gemacht. Von daher betrifft es mich nicht persönlich.

Trifft auf mich auch zu und es fällt mir kein Zacken aus der Krone, im Gegenteil es haben sich daraus erhaltenswerte Bekanntschaften ergeben inkl. Wecken des Interesse für den Modell(segel)flug.

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

HPR40

User
Pächter / Eigentümer ausfindig gemacht.

Der Pächter hat das Grundstück lediglich im Besitz für einen vereinbarten Zeitraum.
Es geht um den Eigentümer dass der zugestimmt haben soll.

Reiten ( nicht der Gaul, der fällt unter Tier und darf da lang latschen ), Fahrradfahren ( schieben darft Du, dann transportierst Du das Fahrrad lediglich ) selbstfahrende Krankenfahrstühle usw. fallen unter die Straßenverkehrsordnung, ist also Richtig was Du sagst das es zusätzlich zum Fußgänger erlaubt wird.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich bringe den Link zum Wiki nochmals, der hier schon mal veröffentlicht wurde:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport)

Dann hat mir ein User noch einen Hinweis auf bayerisches Recht geschickt, den ich recherchiert habe und in Teilen zitiere:
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes/Hinweis der Staatskanzlei schrieb:
Landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen
Unter die Beschränkung des Betretungsrechts nach Art. 25 fallen sowohl landwirtschaftlich als auch gärtnerisch genutzte Flächen. Hierzu gehören Acker- und Grünland, Mähwiesen und Weiden, Sonderkulturen wie Obst- und Weingärten, Hopfen- und Spargelfelder sowie durch Anbau bestimmter Gartenpflanzen genutzte Flächen.

Ich freue mich über die Bedeutung, die wir offensichtlich haben, jedoch bedingt das dann auch, das gewisse Dinge ins rechte Licht gerückt werden; weil:
Hallo Dieter,
könnt Ihr diesem Treiben zum Betreten von Wiesen und landwirtschl. Nutzflächen ein Ende machen. Es ist ja bereits ein Link zum WIKI genannt worden, wo alles erklärt wird.

Wir haben am Wochenende und gestern wieder mit Wildfliegern in der Nähe von unserem Platz gestritten, weil diese einfach auf einer Weide geflogen sind.
Die Typen haben sich darauf berufe, dass in RCN veröffentlicht wird, dass das erlaubt ist.
Erst als der Eigentümer kam und mit der Polizei drohte haben die Typen das Feld geräumt.
In Bayern gilt ab dem 28.04. das Verbot Weiden und Wiesen zu betreten.

Vielen Dank
 
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