Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

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ich kann nur hoffen das die Kollegen aus Frankreich sich hier noch zur Wehr setzten .

) ..

Hallo,

....vergiss es, einen Franzosen ist das Egal, genau so einen Italiener, Österreicher,......die meisten wissen davon überhaupt nichts davon, hab mal bei uns am Platz gefragt wie hoch man fliegen darf, schweigen im Walde, den gewöhnliche Modellflieger ist das egal solange er seinen Interessen ungestört nachgehen kann.

Wenn von wo was kommt dann von Deutschland, ihr nehmt das genauer und habt auf den Plätzen teilweise mit Flugleitern entsprechende Regeln die eure Behörde vorschreibt.

Es gehört unbedingt über die EMFU, in der hoffentlich alle nationalen Verbände bald Mitglied sind und dadurch an einen Strang ziehen, ein in EU für alle Länder gleiches Modellflugrecht angestrebt.
Nur so werden wir etwas bewegen können und unsere Interessen erreichen,sichern.

Gruß Leopold
 
Ich frage mich, wieviel Zeit und Aufwand von der Aufsichtsbehörde beim Umsetzen gesteckt wird....Wildfliegern an einem abgelegen Hang das Bußgeld abzuknoepfen......

Der Bußgeldkatalog ist nicht sehr abschreckend.....

Schade um die offiziellen Spots.....da wird es vielleicht Kontrollen geben.....

Aber daran sieht man.....wie schizophren diese gesamte Gesetzgebung ist......es macht vor allem denen das Leben schwer.....die versuchen der Gesetzgebung gerecht zu werden oder die an offiziellen Geländen dazu gezwungen werden...

Diejenigen die mit Drohnen welcher Art auch immer etwas Schlimmes vorhaben, wird man so nicht aufhalten oder kriegen.....

Aber die Politik kann sagen .....sie haben etwas getan......und darauf kommt es heute in der Öffentlichkeit an......
 
Es geht vor allem darum, jemanden verantwortlich machen zu können, wenn irgendwas passiert. ...

Schade das diese Entwicklung überall Einzug hält.....
 
Der Bußgeldkatalog ist nicht sehr abschreckend.....
Die von Para (und von finess plus) genannten "Tarife" sind wohl die "unteren".
Diese Quelle gibt mögliche Steigerungsfaktoren von fünf bis zehn an: https://www.helicomicro.com/2019/11/30/amendes-pour-la-loi-drones-le-decret-a-ete-publie/
Und wenn dann ggf. noch die schon praktizierte Beschlagnahmepraxis dazukommt?
Das soll schon richtig wehtun können!

Aus meiner Sicht geht es auch darum, durch eine demonstrative Gesetzgebung eine Sicherheitsillusion zu erzeugen. Leider, so scheint mir, wurde dieser Geist auch auf dieser Veranstaltung gepflegt. Das verheisst auch für die Perspektiven der zukünftigen europäischen Gesetzgebung nichts gutes.

Schwer zu vermuten ist, dass die Spieler auf diesem Feld schon sehr genau wissen, dass "böse Kräfte" sich einen Transponder (oder auch eine Drohne) illegal aneignen oder signallos fliegen können. Deshalb kauft man als "gute Kraft" dann sowas wie etwa diese "drone-bashing machine".
Da gibt es Verdienstmöglichkeiten an allen Ecken und Enden für die "stakeholders across the drone ecosystem".

Fliegergrüsse
Tobias
 

piei

User
diese Interpretierung von Para ist richtig, das Ding soll 10 Euro kosten und 10 Gramm schwer sein und von der Polizei via Handy App ausleesbar sein und von jedermann benutzt werden der auf einem nicht registriertem (FFAM ) Platz fliegt. Es gibt auch registrierte Hänge, zum Beispiel Schweisel oder Petit Ballon, also dort kein Problem. Bis ende 2020 soll eine Lösung kommen, vorher geht wohl nicht viel...
Gruss Peter (FFAM Modellpilot)
Hallo gufi,

das ist so nicht ganz korrekt:





Das ist so auch nicht ganz zutreffend. Ich habe mal eine Grafik angehängt, aus der sich die Regelung ableiten lässt. Die Mitglieder der FFAM (und erstaunlicherweise nur die) benötigen grundsätzlich nur auf den von der FFAM betreuten Geländen dieses Teil nicht. Wenn das Mitglied jedoch an einen Hang geht oder auf einen Flugplatz geht, der diesem Kriterium nicht entspricht, muss er auch solch einen Schwachsinn einbauen und beim Flug in Betrieb haben.
Da diese Regelung eine Ungleichbehandlung anderer Mitglieder in anderen Verbänden darstellen könnte, sind bereits Überlegungen zu einer entsprechen Klage im Gange. Im Übrigen gibt es wegen der all umfänglichen und zeitlich unbegrenzten Pflicht zur Verwendung des Teils ebenfalls Überlegungen hinsichtlich einer Klage. Diese Regelung könnt gegen geltendes Europarecht verstoßen.

Tatsächlich scheint es derzeit eine technische Lösung für den Modellbereich noch nicht zu geben. Ich bin kein Techniker. Aber soweit ich das verstanden habe, müsste es dazu eine Neuentwicklung geben, die den Belangen des Modellflugs entspricht, wie z.B. Preis, Größe, Gewicht, Störsicherheit... Dies stellt natürlich auch eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Für welchen Kundenkreis soll das gebaut werden? Zu welchem Preis? Angeblich stünden hier 10EUR/Einheit zur Debatte. In Frankreich gibt es aktuell etwas mehr als 30.000 Modellflieger. Davon fliegen die meisten auf einem FFAM betreuten Gelände und fallen so als mögliche Käufer aus. Die Übrigen und die insgesamt doch relativ geringe Anzahl der Fliegertouristen wird die Rentabilität eines solchen Produkts sicherlich nicht gewährleisten. Nach meiner Ansicht bleibt es zunächst unklar, ob und wann das Ding tatsächlich verfügbar sein wird.

Para
 
Das - Ding -

Das - Ding -

Das - Ding -

Werden alle registrieren FFAM Modellfluplätze und Hängen von dem mitführen vom - Ding - ausgeschlossen, da sind eigentlich nur noch die Wildflieger von dem mitführen vom - Ding - betroffen...
Dadurch wird mangels Kundschaft das - Ding - wirtschaftlich wohl ein Flopp / Fehlgeburt werden.
2020 wird uns aufklären...oder... 2021 ist auch nicht weit...danach ist es vergessen :rolleyes:
FFAM Registrierter Modellflieger.

Schöne Feiertage sendet euch das noch fast Schönen Elsass

Asterix
 
zum Beispiel Schweisel oder Petit Ballon, also dort kein Problem. Bis ende 2020 soll eine Lösung kommen, vorher geht wohl nicht viel...
Gruss Peter (FFAM Modellpilot)

Nochmal für alle nicht FFAM registrierten Piloten...
Ihr aus bösen Ausländer müsst immer so ein Ding mit euch führen, auch auf FFAM registrierten Hängen und Plätzen wie Scheisel und Petit Ballon!!!
Es sei den Ihr seht das ganze als Wetbewerb, sei es in Form, wer fliegt besser oder wer lässt sich nicht erwischen:p
 
Nochmal für alle nicht FFAM registrierten Piloten...
Ihr aus bösen Ausländer müsst immer so ein Ding mit euch führen, auch auf FFAM registrierten Hängen und Plätzen wie Scheisel und Petit Ballon!!!
Es sei den Ihr seht das ganze als Wetbewerb, sei es in Form, wer fliegt besser oder wer lässt sich nicht erwischen:p

Wenn das stimmt, dann wäre es an der Zeit, dass die EMFU EU-Rechtsklage einreicht (deutsche Verbände außerhalb dessen sind imho dazu nicht fähig). Der Tatbestand wäre diskriminierend, identisch zur grandios gescheiterten Maut in D so wie es unsere B-Scheuer-ten Dobrindtviecher gerne gehabt hätten...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Das Empörungspotential mag zwar hoch sein, auf kurze Sicht wird es nichts helfen. Das wird tatsächlich einige Zeit dauern bis hier eine Angleichung an die EASA-Regelung erfolgt. Wobei darin nationale Bestandsregelungen ja erlaubt sind.
Heißen wir die Modellflieger aus der Heimat Bleriots auf unseren Hängen willkommen. Zumindest so lange es bei uns noch geht....
 
@ Claus: natürlich heißen wir sie willkommen, aber warum sollte ein europäischer Verband nicht gegen Gesetze vorgehen, die existenzgefährdend sind, unverhältnismäßig und diskriminierend- vor allem wenn die nationale Legislative so schlampig ist dass man das leicht kippen könnte...?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn das stimmt, dann wäre es an der Zeit, dass die EMFU EU-Rechtsklage einreicht (deutsche Verbände außerhalb dessen sind imho dazu nicht fähig). Der Tatbestand wäre diskriminierend, identisch zur grandios gescheiterten Maut in D so wie es unsere B-Scheuer-ten Dobrindtviecher gerne gehabt hätten...

Hallo,
eine kurze Anmerkung dazu.

Wenn die Übergangsfrist (3 Jahre) abgelaufen ist, tritt der Anwendungsvorrang der europäischen Regelung in Kraft und verdrängt das nationale Recht. Dann kann im nationalen Recht viel drinstehen, wenn der Tag lang ist. Es ist nicht mehr anwendbar. Zu der Situation in der Übergangsfrist muss ich noch mal einen Rechtskundigen befragen.

Diese spezifisch französische E-ID-System, das nebenbei technologisch von der Tapete bis an die Wand gedacht ist, dürfte dann Historie sein. Eventuell kann ich beim nächsten CEPT-Meeting zum Thema Drohnen Ende Januar das Thema auf die Agenda bringen. Den Chairman der zuständigen CEPT-Working Group treffe ich Anfang Januar und werde das Thema ansprechen.
Der Weg über die europäische Regulierung ist sicherlich einfacher, schneller und effektiver als eine Klage
 
Neue Informationene der FFAM

Neue Informationene der FFAM

Hallo,

ich habe von der FFAM aktuell den "la Lettre aux clubs d'avril 2020" erhalten (http://fichiers.ffam.asso.fr/documents/FFAMClubInfos/2020-04-17-LAC-avril.pdf).

U.a. werden darin zwei Dinge angesprochen, die für uns als Ausländer von Bedeutung sind (um Diskussionen vorzubeugen: das sind nicht amtliche Übersetzungen von mir!!!):

1. Die Umsetzung der europäischen Regelungen, betreffend die für den Modellflug anwendbaren Verfahren, die in einem ersten Schritt zur Überarbeitung der Verordnungen von 2015 führen und am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollten, werden aus Gründen der (Corona-)Krise auf den 1. Januar 2021 verschoben.

Welche Veränderungen konkret dies betrifft, vermag ich derzeit noch nicht zu sagen.

Eine Neuerung für Teilnehmer von Veranstaltungen und Wettbewerben in F. Es wird einen Ausweis für die geben, die nicht im Besitz einer französischen Lizenz sind.

2. Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung, die die elektronische Erfassung von persönlichen Daten [der Modellflieger Anm.] betrifft und, um bestimmte versicherungstechnische Fragen zu klären, die sich den Organisatoren von Veranstaltungen mit ausländischen Piloten stellen, wird ab September ein Ausweis für Teilnehmer, die keine französische Lizenz besitzen, eingeführt. Er erlaubt den ausländischen Piloten die Teilnahmen an Veranstaltungen und Wettbewerben und unter Schutz durch Verbandsversicherung, auch außerhalb der elektronischen Erfassung der persönlichen Daten.

Wie bereits erwähnt, gilt dies danach nur für Teilnehmer an (offiziellen) Veranstaltungen und an den Wettbewerben. Für die sonstigen Piloten, auf den Plätzen und den Hängen ist da leider noch nichts publik geworden.

Durch die aktuelle Pantemieproblematik ist ein Fliegen in Frankreich derzeit eh' unmöglich. Die Grenzen sind dicht. Und wer dennoch rüber darf, wird sich hüten (wird sehr, sehr teuer!) ein Modell mitzunehmen und einzusetzen. Es bestehen Ausgangssperren!

Bis sich das wieder einigermaßen normalisiert, bleibt gesund und vernünftig. Es komme wieder bessere Zeiten, auch für uns Flieger :cool:

Para
 
Thema Modellflugrecht in F.

Thema Modellflugrecht in F.

Hallo,

das Forum "Finesse+" hat sich vor ein paar Tagen einen neuen Internetauftritt verpasst. Dabei haben die Jungs auch an Modellflieger gedacht, die mit dem gallischen Akzent etwas hadern. Deshalb wurden die grundlegenden Vorschriften und weitere Hinweise und Tipps in englisch verfasst. Hier die entsprechende Seite:

https://www.finesseplus.org/flying-your-models-in-france-what-you-must-know/

Gruß
Para
 
Anfliegen ab 11. Mai

Anfliegen ab 11. Mai

Hallo zusammen,

die FFAM (entspr. in etwa dem DMFV u.a. Verbänden) hat ein sehr umfangreiches Werk (Plan-de-reprise-post-covid; s. Anhang) zur Wiederaufnahme des Modellflugs veröffentlicht.
In Kurzfassung kann man folgendes daraus entnehmen: es besteht grundsätzlich die Chance ab dem 11. Mai wieder Modellflug in Frankreich betreiben zu dürfen. Das heißt aber auch, die Plätze können auch weiterhin geschlossen bleiben, sofern die Sicherheitslage dies erfordert. Auf den wieder geöffneten Plätzen darf der Betrieb aber nur unter strengen Sicherheits-/ Hygienemaßnahmen erfolgen. Z.B. muss jeder Pilot eine Maske tragen, es dürfen max. 10 Personen gleichzeitig auf dem Platz, die Piloten müssen in einem Flugbuch festgehalten werden, der Aufenthalt muss so kurz als möglich begrenzt bleiben u.v.m. Logischerweise gelten dies Vorgaben nicht nur auf den Plätzen in der Ebene, sondern sind allgemein verbindlich und damit auch auf den Hängen anwendbar.

Für uns Rechtsrheiner ist zudem noch die Öffnung der immer noch geschlossenen Grenzen erforderlich. Hier ist aktuell noch keine Bewegung erkennbar. Somit ist das derzeit für uns nur eine rein theoretische Möglichkeit.

Neues, sobald vorliegend. Bleibt :cool:
Para
 

Anhänge

  • FFAM-Plan-de-reprise-post-covid.pdf
    255,3 KB · Aufrufe: 154
Vielen Dank, Para, für das Update.

... die Piloten müssen in einem Flugbuch festgehalten werden...
... diese Vorgaben...sind allgemein verbindlich und damit auch auf den Hängen anwendbar.
...
Para

Hm, das dürfte maximal an offiziellen FFAM Hängen praktikabel sein.
Die vielen schönen "freien" Hänge bleiben uns dann wohl weiterhin verwehrt. :(

Gruß
Eddie
 
Hallo zusammen,

das sind ja weiterhin keine guten Nachrichten für uns.

Gesetzt den Fall, der Obelix und der Asterix wollen in den Vogesen an den Hang.
Könnte uns dann die gallische Herkunft helfen? Sicher nicht, denn der Asterix wohnt auf der linken Rheinseite in Gallien und der Obelix auf der rechten Rheinseite.
Da hilft kein Zaubertrank und nichts um die Grenze zu überwinden.

Mal sehen wann die Grenzen aufgehen. Dann sollte sich auch die Situation für uns Modellflieger an den Hängen verbessern.

abwartend, obelix
 
...sniffff...

Asterix


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