Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

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Hallo Zusammen,

gibt es in Frankreich eine ähnliche Entwicklung bei der Gesetzgebung wie in Dänemark und Deutschland?
Wird dort auch ein Kenntnisnachweis gefordert?
Im Wiki: http://wiki.rc-network.de/index.php/Kategorie:Hänge_Frankreich und auch im Netz bin ich nicht so recht fündig geworden.

Und weiß wer wo die französische Hangflugseite hingezogen ist? Früher waren auf http:\\www.oogings.com immer reichlich Informationen zu den Hängen etc.

Viele Grüße

Andreas
 
Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

Hallo zusamnmen,

wenn ich dann die Infos in den Links richtig verstanden habe,
dann gibt es in Frankreich ähnliche Regeln wie in Deutschland.
Es gibt die schöne Karte, in der man die verschiedenen Flugverbotszonen / Einschränkungen erkennen kann.
Einen Kenntnisnachweis wie in Deutschland gibt es aber nicht.

Oder???:confused::p

Viele Grüße

Carsten
 
Hallo,

einen Kenntnisnachweis, so wie bei uns in Deutschland, haben unsere Nachbarn nach meinem Kenntnisstand nicht.

Ob unser Kenntnisnachweis in Frankreich als Legitimation zum Modellflug anerkannt wird oder ist, kann ich nicht sagen. Die französische Botschaft habe ich diesbezüglich vor 3 Wochen angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
Auch beim DMFV konnte mir Herr Dr. Eckert auf Anfrage (noch) keine Antwort geben.
Interessant ist auf den Seiten der FFAM die Anforderung an Vereinsmitglieder und Wettbewerbspiloten eine ärztliche Bescheinigung zur Tauglichkeit und Ausübung des Modellfluges vorzulegen.

(An den Hang fahre ich im Frankreich mit dem KFZ - auch im Krankheitsfall. Nachweisen muss ich als Fahrer nur den KFZ- und Führerschein.)

LG obelix
 
Gesetzgebung in Frankreich

Gesetzgebung in Frankreich

Leider ist es durch die "Drohnen"-gesetzgebung inzwischen zu vollkommen unterschiedlichen Regeln in Deutschland und Frankreich gekommen. Hierbei handelt es sich jeweils um souveräne, nationale Gesetzgebungsverfahren, die nicht mit Gesetzen anderer Länder abgestimmt wurden (wohl auch nicht werden sollen). Hier kocht jedes Land seine eigene Suppe und besteht auf der Einhaltung seiner Regeln (soweit der Europagedanke!). Es gibt keine bilateralen (schon gar keine multilateralen) Übereinkünfte zum Modellflug. So gibt es in der Tat in F. keinen Kenntnisnachweis und auch keine Kennzeichnungspflicht. Es bringt also nichts, wenn man den in D erworbenen Nachweis in F. präsentieren will (wem? mit welcher Aussagekraft?). Umgekehrt sieht das Regelwerk in D. einen Kenntnisnachweis und die Kennzeichnungspflicht, ohne Ausnahmen für Ausländern, vor. Dafür verlangt F. von seinen Modellpiloten einen ärztlichen Gesundheitsnachweis. Bislang unklar und unbeantwortet ist meine Anfrage, ob dies auch für ausländische Modellflieger gilt. Die Zeiten, wo man "mal schnell" ohne Umstände und bürokratische Hindernisse über den Rhein gewechselt ist, um bei den Freunden auf der anderen Seite zu fliegen, sind leider, für beide Seiten, vorbei.

Auch die Thematik der Höhenbeschränkung, wie bei Carsten erwähnt, ist noch nicht letztendlich geklärt. Die von ihm erwähnte Karte gilt auf jeden Fall zunächst nur für Drohnen. In F. wird tatsächlich zwischen Modellflugzeugen und Drohnen unterschieden (da kann man das anscheinend). Auskunft der FFAM (Thierrs Bordier): "Les décrets ne sont toujours pas publiés et des amendements sont en cours de discussion. Dans l’immédiat, rien de changé donc, mais ça va venir, à une date pas encore connue. La FFAM communiquera en temps voulu sur ce sujet". Obwohl diese Information schon ein paar Tage alt sind, hat sich (noch) nichts an der Aussage geändert: die Änderungen werden kommen - sicher, nur wann ist noch nicht klar. Solange gelten die bisherigen Regeln für Modellflugzeuge.

Sobald sich hier ein neuer Kenntnisstand ergibt, wird das kommuniziert.
Para
 
Da ich der französischen Sprache nicht mächtig bin hätte ich die Bitte den französischen Part im letzten Beitrag zu übersetzen.
Danke

Christoph
 
Nach meinem Kenntnissstand ist das Problem in Frankreich, unter anderem die FFAM selbst.

Leider ist dieser Verband nicht allzu groß und hat somit noch weniger Gewicht auf die Politik einzuwirken wie unsere deutschen Verbände.
Wenn in Deutschland über 120.000 eine Petition gegen doofe Regeln im Modellflug unterzeichnen, sind es in Frankreich bis heute gerade mal 8.900 (auch deutsche können da im übrigen zeichnen!)
https://www.mesopinions.com/petition/politique/aeromodelisme-loisir-danger-mort/24777
Somit ist auch die FFAM an jedem Neuen, der eine Fernsteuerung halten kann, interessiert, sei es ein Modellflieger oder eben Drohnenschubser.
Zudem schaut es so aus, als ob man dem Verband zugesagt hat, dass es auf den von Ihm organisierten Plätzen keine großen Änderungen geben wird. Somit ist für die alles in Butter, nur leider ist da noch eine größere Gruppe von Wildfliegern, die sich momentan etwas im Stich gelassen fühlen.

Der angesagte Gesundheitscheck ist da nur ein kleiner Stein den man den Modellfliegern in den Weg legen will. Diskussionen über Transponder mit Blitzlicht und Hupsignal bei allen Fliegern über 800 Gramm, Registrierung jedes einzelnen Modells und Höhenbegrenzungen von Zimmerhöhe, machen die Situation da drüben echt spannend.

Es hat sich in Frankreich ein kleiner Verein gegründet die sich neben und mit der FFAM stark macht für die Belange aller Modellflieger und zwar nicht nur für die die schon im dem einzigen französischen Verband organisiert sind.
https://finesseplus.org/contact/
Meines Wissens geht das oben erwähnte Andenken der Trennung von Modellflug und Drohnen auf deren Kappe.
Sie haben es anscheinend geschafft mit an den Verhandlungstischen zu sitzen und haben anscheinend ein Gehör bei der Politik gefunden.
Leider ist das nur ein kleiner Verein der keine großen, regelmäßigen Einnahmen hat und sich somit großteils aus Spenden finanzieren muss.
Mann kann annehmen dass die Mitglieder eines solchen Vereins meist selbst den größten Teil der Kosten tragen.
Da ich gerne und oft in Frankreich fliege sah ich mich auch schon genötigt ein paar Euronen zu überweisen.
Geht einfach und tut gar nicht weh mit Paypal an "Freunde und Familie" (gebührenfrei) Geld zu senden...;)



Da ich der französischen Sprache nicht mächtig bin hätte ich die Bitte den französischen Part im letzten Beitrag zu übersetzen.
Danke

Christoph


Das ist die Kurzfom der Übersetzung...



Para schrieb:
...die Änderungen werden kommen - sicher, nur wann ist noch nicht klar. Solange gelten die bisherigen Regeln für Modellflugzeuge.

Christoph

Ergänzt : Es wird noch verhandelt...
 
Wenn die EASA Regeln durch sind, sollte sich die Lage in Frankreich entspannen.



Bezgl. Spenden: bei uns hat niemand gefragt wer die Kosten trägt, nur für die Demo in Stuttgart gab es Gummibärchen, Kuli und sonstige Verbandswerbung...
 
Nicht "Europa", sondern unsere Vertreter in der europäischen Modellflugvereinigung. Die haben sich einige Arbeit gemacht...
 
Wenn die EASA Regeln durch sind, sollte sich die Lage in Frankreich entspannen.
...

Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?

Jede Nation kann jederzeit strengere Regulierungen erlassen oder auch Ausnahmen erlauben. Bruno Delor, Präsident FFAM und Vize-Präsident EMFU, bevorzugt ganz klar den organisierten Modellflug in Vereinen. "Wildfliegen" auf Wiesen und Hängen ist ihm "ein Dorn im Auge".

:) Jürgen
 
Karte "Restrictions pour drones de loisir" gilt auch für Flugmodelle!

Karte "Restrictions pour drones de loisir" gilt auch für Flugmodelle!

Auch die Thematik der Höhenbeschränkung, wie bei Carsten erwähnt, ist noch nicht letztendlich geklärt. Die von ihm erwähnte Karte gilt auf jeden Fall zunächst nur für Drohnen. In F. wird tatsächlich zwischen Modellflugzeugen und Drohnen unterschieden (da kann man das anscheinend). Auskunft der FFAM (Thierrs Bordier): "Les décrets ne sont toujours pas publiés et des amendements sont en cours de discussion. Dans l’immédiat, rien de changé donc, mais ça va venir, à une date pas encore connue. La FFAM communiquera en temps voulu sur ce sujet". Obwohl diese Information schon ein paar Tage alt sind, hat sich (noch) nichts an der Aussage geändert: die Änderungen werden kommen - sicher, nur wann ist noch nicht klar. Solange gelten die bisherigen Regeln für Modellflugzeuge.

Obige Aussagen sind wohl Fehlinformationen (aus welchem Grund auch immer). Auf jeden Fall sind die Aussagen nicht aus der derzeitigen publizierten Gesetzeslage ableitbar.

Die Karte https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-pour-drones-de-loisir hat als gesetzliche Grundlage laut eigener Deklaration:
"Cette carte est basée sur l’arrêté « espace » du 30 mars 2017."
Obiger Verordnung https://www.legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2017/3/30/DEVA1703912A/jo/texte entnimmt man:
"Publics concernés : utilisateurs d'aéronefs qui circulent sans personne à bord (drones, aéromodèles)."

Die Flugbeschränkungen der Karte "Restrictions pour drones de loisir" betreffen also klar auch Flugmodelle.
Es findet also diesbezüglich keine Unterscheidung zwischen "Dronen" und "Flugmodellen" statt.

Und ja so ist es leider: http://www.rc-network.de/forum/show...n-Frankreich?p=4530592&viewfull=1#post4530592
https://finesseplus.org/ zu unterstützen ist eine sehr gute Idee!!!

Gruss
Tobias
 
Momentan ist meines Wissens noch nichts fest, weder für Drohnen noch für Modellflieger.

In Frankreich werden oft mal vom Senat Gesetze beschlossen die bevor sie "scharfgeschaltet" werden wieder in der Versenkung verschwinden.
Es gab da auch vor nicht allzu langer Zeit eine vom Senat erlassenes Gesetz, was bestimmt hat das wir alle eine persönlichen Alkoholtester im Auto mitführen müssen. Das ist jetzt Gesetz, aber es liegt in irgend einer Schublade und keiner kümmert sich darum.

Ganz so einfach wird es mit den Drohnemist wohl nicht werden, aber es bleibt zu hoffen das noch die ein oder andere gute Regel eingeflochten wird.
Zum Beispiele habe ich gehört das man versucht Segelflieger von einigen Restriktionen des Gesetzes auszunehmen versucht. Das wäre eine eindeutige Aufwertung von Frankreich als Urlaubsziel wenn man keine nervigen E-Segler mehr an den Hängen finden würde.:D

In unserem Fall soll das Gesetzt Ende Juni oder Juli 2018 scharf geschaltet werden, wobei es dann gleich eine Fehlgeburt sein dürfte, da es bis dahin noch gar keinen der beknackten Transponder geben wird.

Es macht also durchaus noch Sinn den finesseplus.org 's den ein oder anderen Euro zukommen zu lassen. Die Jungs wollen noch einige Termine in Paris bewohnen um sich nicht zuletzt für uns Ausländer einzusetzen, die nicht Mitglied bei der FFAM sind.

Im übrigen ist es gut zu wissen das die FFAM sich wahrscheinlich deshalb so wenig bewegt, oder zumindest so schlecht kommuniziert, weil sie der einzige Verband in Frankreich ist und es so scheint als ob sie sich mit diesem Gesetz eine Art Monopol für Modellfliegen verschaffen will. Auch das macht es sinnvoll einer zweiten Organisation, der Finesseplus etwas unter die Arme zu greifen.
 
In unserem Fall soll das Gesetzt Ende Juni oder Juli 2018 scharf geschaltet werden, wobei es dann gleich eine Fehlgeburt sein dürfte, da es bis dahin noch gar keinen der beknackten Transponder geben wird.
Am 1. Juli 2018 tritt der Artikel 4 des LOI n° 2016-1428 du 24 octobre 2016 relative au renforcement de la sécurité de l'usage des drones civils in Kraft, der ziemlich abgefahrene Geräte für alle unbemannten Flugobjekte über 800g Masse fordert.
So Geräte zum Leuchten und Senden, zur Käfighaltung und zum Lärmen...
Der fränzösische Gesetzgeber denkt halt konsequent "weiter":o:cry:...
 
Merci,

jetzt wird mir auch klar warum ich mit meinen rudimänteren französischen Sprachkenntnis fast nur "Bahnhof" verstanden habe;).
Wäre sehr zu hoffen das es hier noch vernünftige praktikable Lösungen auch für die "Gastflieger" geben wird...aber die Hoffnung stirbt bekanntlich als letztes...
Zudem ich habe das Gefühl das die ganzen Regelungen nicht bei der großen Anzahl der Drohnenkäufer ankommen und ohne jegliche Scharm, Nachfrage, Kenntnisnachweis etc. die Drohen dort zum Einsatz kommen wo es gerade beliebt...aber das ist ein anders Thema.:(
Danke für die Infos.

Ob unser Kenntnisnachweis in Frankreich als Legitimation zum Modellflug anerkannt wird oder ist, kann ich nicht sagen. Die französische Botschaft habe ich diesbezüglich vor 3 Wochen angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
@obelix-xxl
Wenn Du noch was Neues erfährst wäre es Klasse wenn Du das noch hier einstellten könntest....

Viele Grüße

Andreas
 
Das Zitat Jürgen Heilig: "Bruno Delor, Präsident FFAM und Vize-Präsident EMFU..." zeigt leider, wie weit der Kenntnisstand des DMFV und die (zwingend erforderliche Zusammenarbeit der Verbände innerhalb Europas) ist: Bruno Delors ist seit mehr als einem Jahr (genau seit seit 19. März 2017) nicht mehr Präsident der FFAM. Sein Nachfolger ist Laurent Henry.

Obige Aussagen sind wohl Fehlinformationen (aus welchem Grund auch immer). Auf jeden Fall sind die Aussagen nicht aus der derzeitigen publizierten Gesetzeslage ableitbar.

Tobias: das sind keine Fehlinformationen. Das ist der derzeitige Standpunkt und die Auslegung der FFAM (hier im Original). "Initialement, la FFAM a poussé à une définition claire de ce qui devait être considéré comme "drone" en recherchant une différentiation avec l'aéromodélisme "traditionnel" qui n'a jamais donné lieu à problème de sécurité nationale. L'objectif était d'éviter un amalgame avec l'aéromodélisme, source potentielle de contraintes supplémentaires pour nos activités. La définition de ce qu'est un aéromodèle est traitée par la voie réglementaire : arrêté "conception" du 17 décembre 2015. Conformément à l'article 3 de cet arrêté, l'aéromodélisme est défini comme l'utilisation à des fins de loisir ou de compétition d'un aéronef télépiloté (défini comme un aéronef qui circule sans personne à bord sous le contrôle d'un télépilote) en vue du télépilote. Le même article précise explicitement que lorsqu'il est utilisé en aéromodélisme, un aéronef qui circule sans personne à bord est dit "aéromodèle". L'obligation de rester en vue de l'aéromodèle ("Visual Line Of Sight" dite VLOS) constitue d'ores et déjà un fondement incontournable des activités d'aéromodélisme. Celui qui y déroge ne peut alors plus considérer qu'il pratique de l'aéromodélisme. Au passage, un licencié FFAM dans cette situation n'est alors plus couvert par son assurance fédérale. Das ist doch gerade der wesentliche Inhalt des von mir angeführten Zitats von Bordier: kurz: nichts ist fest, es wird noch verhandelt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Und, wie Hughes D richtig angemerkt hat: "In Frankreich werden oft mal vom Senat Gesetze beschlossen die, bevor sie "scharfgeschaltet" werden, wieder in der Versenkung verschwinden". Auch das ist ein Ausfluss des Zitats von Bordier.
Also, derzeit mal den Ball flach halten und abwarten, ob und ggf. zu welchen Ergebnissen die Verhandlungen führen.
Para: cool:
 
Hallo zusammen,

klar, werde ich neue Infos von der französischen Botschaft hier einstellen.

Schaut man sich den letzten Beitrag von Para an, dann kann ich sicher noch sehr lange auf eine Antwort warten. Hoffentlich verstaubt das Gesetz in irgendeiner Schreibtischschublade und wird dann ganz vergessen.
Dann habe ich gerne gewartet und zwischenzeitlich viele Flugstunden in Frankreich gehabt.

LG obelix
 
Hallo zusammen,

klar, werde ich neue Infos von der französischen Botschaft hier einstellen.

Schaut man sich den letzten Beitrag von Para an, dann kann ich sicher noch sehr lange auf eine Antwort warten. Hoffentlich verstaubt das Gesetz in irgendeiner Schreibtischschublade und wird dann ganz vergessen.
Dann habe ich gerne gewartet und zwischenzeitlich viele Flugstunden in Frankreich gehabt.

LG obelix

so machen wir das. Neue (belastbare) Erkenntnisse werden wir bereit stellen.
Aktuelle (von gestern; war ja super Flugtag) Auskunft des Gebietsvertreters der FFAM "Grand Est": derzeit hat sich nichts geändert. Die Höhenbeschränkungen (wie in verschiedenen Beiträgen und Links) erwähnt gelten nur für Drohnen (nicht für Modellflugzeuge - über die wird derzeit (und hoffentlich bis zum Sanktnimmerleinstag) verhandelt. Was sich geändert hat und dies gilt es wirklich zu beherzigen. Mancher Modellpilot hat dafür schon Lehrgeld bezahlen müssen: es wurden einige Schutzgebiete eingerichtet, in denen keine Modellflieger erlaubt sind.
Para
 
Leben im Vollzugsdefizit wie in Frankreich...

Leben im Vollzugsdefizit wie in Frankreich...

Hallo Para!
Tobias: das sind keine Fehlinformationen. Das ist der derzeitige Standpunkt und die Auslegung der FFAM (hier im Original).
...
Das ist doch gerade der wesentliche Inhalt des von mir angeführten Zitats von Bordier: kurz: nichts ist fest, es wird noch verhandelt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Und, wie Hughes D richtig angemerkt hat: "In Frankreich werden oft mal vom Senat Gesetze beschlossen die, bevor sie "scharfgeschaltet" werden, wieder in der Versenkung verschwinden". Auch das ist ein Ausfluss des Zitats von Bordier.
Also, derzeit mal den Ball flach halten und abwarten, ob und ggf. zu welchen Ergebnissen die Verhandlungen führen.
Para: cool:

Irgendwie ist das schon toll, dass die Deutungshoheit über die Gesetzelage beim FFAM zu liegen scheint!
Der einzelne Modellflieger könnte aber zum Schluss der sein, der belangt wird, wenn dann die Behörden doch mal auf die Idee kommen, der Gesetzelage entsprechend zu vollziehen.

Müssen wir uns jetzt französische Verhältnisse in D wünschen?!? :D
Eher nein. Man denke nur an das Flugverbot in FFH-Gebieten in Deutschland. Wir haben das ja irgendwie auch schon.
Und in anderer Ausprägung gibt's das wohl auch in Dänemark. Und vermutlich in anderen europäischen Ländern auch...

Und nun zur Sache:
Deine Zitate des FFAM stammen wohl aus der an verschiedenen Stellen veröffentlichten Eigenreklame-Veranstaltung: "FAQ PORTANT SUR LA PROPOSITION DE LOI RELATIVE AU RENFORCEMENT DE LA SECURITE DE L'USAGE DES DRONES CIVILS"
Das war aber bevor das Gesetz "LOI n° 2016-1428 du 24 octobre 2016 relative au renforcement de la sécurité de l'usage des drones civils" -verkündet vom Präsident der Republik- rechtskräftig wurde.

Übrigens gibt's ab heute die "Version en vigueur au 26 mars 2018", die folgende interessante Bestandsklausel für Flugojekte bietet, die vor dem 1. Juli 2018 in Betrieb genommen wurden:

"III. - Les I et II entrent en vigueur le 1er juillet 2018. Toutefois, pour les aéronefs circulant sans personne à bord enregistrés en application de l'article L. 6111-1 du code des transports avant le 1er juillet 2018, les I et II du présent article ne s'appliquent qu'à compter du 1er janvier 2019. L'article L. 6214-5 du même code n'est pas applicable aux aéronefs enregistrés en application de l'article L. 6111-1 dudit code avant le 1er juillet 2018."

Wahrscheinlich gibt's jetzt in Frankreich kräftigen Baustress und alles muss vor dem 1. Juli in die Luft!

Unterstützt Finesse Plus!
Es gibt gute Gründe dafür. Und die liegen u. a. darin, dass die FFAM primär eigene Machtinteressen vertritt und z. B. nur zu gerne den Hangflug ausserhalb von FFAM-Geländen fallen lässt, um sich als Retter des Modellflugs darzustellen.

Fliegergrüsse
Tobias
 
FFAM

FFAM

Hallo Tobias,

"Irgendwie ist das schon toll, dass die Deutungshoheit über die Gesetzeslage beim FFAM zu liegen scheint!" Nur schient; aber nicht ist!
Es ist halt so, dass die FFAM die Vertretung von etwa 31.000 Modellfliegern ist und auf deren Aussagen man sich ähnliche verlassen können muss, wie auf die des DMFV (oder bezweifelst Du diese auch?). Möchte man nicht selbst in die Tiefen der jeweiligen Rechtsstrukturen eindringen (was im Übrigen auf Grund der unterschiedlichen Staatsauffassungen gar nicht so einfach ist: hi Zentralstaat, da Föderalstaat) von den ganzen "Individualdeutungen" mal abgesehen. Und tatsächlich bleibt dann noch immer ein gewisses juristisches "Restrisiko" bestehen (zwei Juristen, mindestens drei Meinungen...).

"Der einzelne Modellflieger könnte aber zum Schluss der sein, der belangt, wird, wenn dann die Behörden doch mal auf die Idee kommen, der Gesetzeslage entsprechend zu vollziehen."
Dann könnte man dem einzelnen Modellflieger nur anempfehlen, wegen der rechtlich unsicheren Lage und der damit verbundenen Gefahren nicht in F. fliegen zu gehen.

"FAQ PORTANT SUR LA PROPOSITION DE LOI RELATIVE AU RENFORCEMENT DE LA SECURITE DE L'USAGE DES DRONES CIVILS". Auch wenn es vor dem "LOI n° 2016-1428 du 24 octobre 2016" war, stellt dies noch immer die Auffassung des FFAM dar (ob richtig oder falsch-s.o.). Das sind keine "Eigenreklame-Veranstaltungen" des FFAM, auch wenn Du das gerne so sehen möchtest. Es ist die (Rechts-)Meinung des FFAM: Deshalb ist man ja auch noch in Verhandlungen (s.o.).

"Übrigens gibt's ab heute die "Version en vigueur au 26 mars 2018", die folgende interessante Bestandsklausel für Flugojekte bietet, die vor dem 1. Juli 2018 in Betrieb genommen wurden: "III. - Les I et II entrent en vigueur le 1er juillet 2018. Toutefois, pour les aéronefs circulant sans personne à bord enregistrés en application de l'article L. 6111-1 du code des transports avant le 1er juillet 2018, les I et II du présent article ne s'appliquent qu'à compter du 1er janvier 2019. L'article L. 6214-5 du même code n'est pas applicable aux aéronefs enregistrés en application de l'article L. 6111-1 dudit code avant le 1er juillet 2018." Wahrscheinlich gibt's jetzt in Frankreich kräftigen Baustress und alles muss vor dem 1. Juli in die Luft!"
Habe ich noch nicht gelesen. Wenn es aber das regelt, was schon länger in der Pipeline ist, dann handelt es sich um die E i n z e l -Registrierung der Modelle (d.h., alle Modelle, die geflogen werden (sollen) müssen in einer Datenbank registriert werden. Nach bisherigen Interpretationen würde dies auch für ausländische Modellflieger geltend. Sobald ich dazu konkrete Ansätze habe, komme ich darauf zurück.

"Unterstützt Finesse Plus!"
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Druck von mehreren Seiten ist immer besser.

"Es gibt gute Gründe dafür. Und die liegen u. a. darin, dass die FFAM primär eigene Machtinteressen vertritt und z. B. nur zu gerne den Hangflug ausserhalb von FFAM-Geländen fallen lässt, um sich als Retter des Modellflugs darzustellen."
Vertritt der DMFV und andere Spitzenverbände nicht auch eigene Machtinteressen? Alles andere wäre doch nicht real.
Aber zum Verständnis hier der gesamte Text der von Dir zitierten Quelle (unter kurz: ein Exzerpt des Inhalts von mir und sicher nicht rechtsverbindlich):
"Question 12 : Est-il exact que la FFAM pousse à une pratique exclusivement en clubs et uniquement sur des terrains déclarés? Oui, la FFAM considère qu'il convient effectivement d'encourager les nouveaux utilisateurs de multi-rotor à rejoindre des clubs, voire à constituer des clubs spécialisés dans ce type de pratique. Cela est de nature à minimiser les risques d'infraction. (kurz: die FFAM ermuntert Drohnenflieger (multi-rotor) Modellflugvereinen beizutreten.

Oui, la FFAM préconise fortement l'enregistrement d'un maximum des sites de vol sur lesquels se pratiquent régulièrement des activités d'aéromodélisme. En effet, la connaissance des terrains d'aéromodélisme (qui implique qu'ils soient déclarés) est un gage de sécurité pour la circulation aérienne et les biens et des personnes au sol. (kurz. die FFAM befürwortet die Eintragung (bei uns etwa: Zulassung) von möglichst vielen Plätzen aus Gründen der Sicherheit.

Ces deux éléments sont de nature à minimiser le risque de subir des nouvelles contraintes sur nos activités. (kurz: um weitere Restriktionen für den Modellflug zu minimieren)

Wenn Du schon zitierst und interpretierst, dann bitte bis zum Schluss. Das gehört auch noch dazu: "En revanche, la FFAM a toujours reconnu et défendu la possibilité de pratiquer l'aéromodélisme de façon individuelle… pourvu que cette pratique soit effectuée de façon responsable et dans le respect de la réglementation applicable. Sans l'action de la FFAM au dernier trimestre 2015, l'arrêté "espace aérien" prévoirait aujourd'hui une limitation de la hauteur de vol à 50 mètres au dessus du sol en tout endroit hors des sites de vol reconnus." (kurz: die FFAM hat schon immer den individuellen Modellflug anerkannt und verteidigt. Sonst wäre die 50m Höhenbeschränkung auf den nicht registrierten Plätzen schon durch.

Ich kann nur nochmals dazu raten, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Sobald es Fakten gibt (nicht spekulative "alternative" D.T.:D) wir an dieser Stelle sicher entsprechend berichtet. Ich bin selbst Mitglied eines französischen Modellflugvereins und Mitglied der FFAM. Habe somit ein höchstpersönliches Interesse an klaren Verhältnissen.

Para
 
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