FFAM
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Hallo Tobias,
"Irgendwie ist das schon toll, dass die Deutungshoheit über die Gesetzeslage beim FFAM zu liegen scheint!" Nur schient; aber nicht ist!
Es ist halt so, dass die FFAM die Vertretung von etwa 31.000 Modellfliegern ist und auf deren Aussagen man sich ähnliche verlassen können muss, wie auf die des DMFV (oder bezweifelst Du diese auch?). Möchte man nicht selbst in die Tiefen der jeweiligen Rechtsstrukturen eindringen (was im Übrigen auf Grund der unterschiedlichen Staatsauffassungen gar nicht so einfach ist: hi Zentralstaat, da Föderalstaat) von den ganzen "Individualdeutungen" mal abgesehen. Und tatsächlich bleibt dann noch immer ein gewisses juristisches "Restrisiko" bestehen (zwei Juristen, mindestens drei Meinungen...).
"Der einzelne Modellflieger könnte aber zum Schluss der sein, der belangt, wird, wenn dann die Behörden doch mal auf die Idee kommen, der Gesetzeslage entsprechend zu vollziehen."
Dann könnte man dem einzelnen Modellflieger nur anempfehlen, wegen der rechtlich unsicheren Lage und der damit verbundenen Gefahren nicht in F. fliegen zu gehen.
"FAQ PORTANT SUR LA PROPOSITION DE LOI RELATIVE AU RENFORCEMENT DE LA SECURITE DE L'USAGE DES DRONES CIVILS". Auch wenn es vor dem "LOI n° 2016-1428 du 24 octobre 2016" war, stellt dies noch immer die Auffassung des FFAM dar (ob richtig oder falsch-s.o.). Das sind keine "Eigenreklame-Veranstaltungen" des FFAM, auch wenn Du das gerne so sehen möchtest. Es ist die (Rechts-)Meinung des FFAM: Deshalb ist man ja auch noch in Verhandlungen (s.o.).
"Übrigens gibt's ab heute die "
Version en vigueur au 26 mars 2018", die folgende interessante Bestandsklausel für Flugojekte bietet, die vor dem 1. Juli 2018 in Betrieb genommen wurden: "III. - Les I et II entrent en vigueur le 1er juillet 2018. Toutefois, pour les aéronefs circulant sans personne à bord enregistrés en application de l'article L. 6111-1 du code des transports avant le 1er juillet 2018, les I et II du présent article ne s'appliquent qu'à compter du 1er janvier 2019. L'article L. 6214-5 du même code n'est pas applicable aux aéronefs enregistrés en application de l'article L. 6111-1 dudit code avant le 1er juillet 2018." Wahrscheinlich gibt's jetzt in Frankreich kräftigen Baustress und alles muss vor dem 1. Juli in die Luft!"
Habe ich noch nicht gelesen. Wenn es aber das regelt, was schon länger in der Pipeline ist, dann handelt es sich um die E i n z e l -Registrierung der Modelle (d.h., alle Modelle, die geflogen werden (sollen) müssen in einer Datenbank registriert werden. Nach bisherigen Interpretationen würde dies auch für ausländische Modellflieger geltend. Sobald ich dazu konkrete Ansätze habe, komme ich darauf zurück.
"Unterstützt
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Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Druck von mehreren Seiten ist immer besser.
"Es gibt gute Gründe dafür. Und die liegen u. a. darin, dass die FFAM primär eigene Machtinteressen vertritt und z. B. nur zu gerne den Hangflug ausserhalb von FFAM-Geländen fallen lässt,
um sich als Retter des Modellflugs darzustellen."
Vertritt der DMFV und andere Spitzenverbände nicht auch eigene Machtinteressen? Alles andere wäre doch nicht real.
Aber zum Verständnis hier der gesamte Text der von Dir zitierten Quelle (unter kurz: ein Exzerpt des Inhalts von mir und sicher nicht rechtsverbindlich):
"Question 12 : Est-il exact que la FFAM pousse à une pratique exclusivement en clubs et uniquement sur des terrains déclarés? Oui, la FFAM considère qu'il convient effectivement d'encourager les nouveaux utilisateurs de
multi-rotor à rejoindre des clubs, voire à constituer des clubs spécialisés dans ce type de pratique. Cela est de nature à minimiser les risques d'infraction. (kurz: die FFAM ermuntert Drohnenflieger (multi-rotor) Modellflugvereinen beizutreten.
Oui, la FFAM préconise fortement l'enregistrement d'un maximum des sites de vol sur lesquels se pratiquent régulièrement des activités d'aéromodélisme. En effet, la connaissance des terrains d'aéromodélisme (qui implique qu'ils soient déclarés) est un gage de sécurité pour la circulation aérienne et les biens et des personnes au sol. (kurz. die FFAM befürwortet die Eintragung (bei uns etwa: Zulassung) von möglichst vielen Plätzen aus Gründen der Sicherheit.
Ces deux éléments sont de nature à minimiser le risque de subir des nouvelles contraintes sur nos activités. (kurz: um weitere Restriktionen für den Modellflug zu minimieren)
Wenn Du schon zitierst und interpretierst, dann bitte bis zum Schluss. Das gehört auch noch dazu: "En revanche, la FFAM a toujours reconnu et défendu la possibilité de pratiquer l'aéromodélisme de façon individuelle… pourvu que cette pratique soit effectuée de façon responsable et dans le respect de la réglementation applicable. Sans l'action de la FFAM au dernier trimestre 2015, l'arrêté "espace aérien" prévoirait aujourd'hui une limitation de la hauteur de vol à 50 mètres au dessus du sol en tout endroit hors des sites de vol reconnus." (kurz: die FFAM hat schon immer den individuellen Modellflug anerkannt und verteidigt. Sonst wäre die 50m Höhenbeschränkung auf den nicht registrierten Plätzen schon durch.
Ich kann nur nochmals dazu raten, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Sobald es Fakten gibt (nicht spekulative "alternative" D.T.
) wir an dieser Stelle sicher entsprechend berichtet. Ich bin selbst Mitglied eines französischen Modellflugvereins und Mitglied der FFAM. Habe somit ein höchstpersönliches Interesse an klaren Verhältnissen.
Para