Blechplaketten?

Für mich eine Frage: Was ist das mit den 30 m Höhe für Fesselflieger?

Für mich eine Frage: Was ist das mit den 30 m Höhe für Fesselflieger?

Im Gesetzestext heißt es wohl:

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne
besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als
nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines
visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern
erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum
beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.

Für mich hieße das, dass es hier nur einen Zusammenhang mit der optischen Kontrolle von unbemannten Fluggeräten geht:Varaiante 1: Nicht außerhalb der Sichtweite ist es, wenn Du mit visuellem Ausgabegeröt (z.B. Videobrille) fliegst und das unbemannte Fluggerät nicht mehr als 250g wiegt. Oder in der Variante 2: Mit visuellem Augabegerät und unterhalb von 30 m, wenn eine andere Person das Modell direkt beobachten kann.

Also gelten diese Regelungen doch nur für die Steuerung unbemannter Fluggeräte mit visuellen Ausgabegeräten...

Da zähle ich unsere Modelle noch nicht dazu...

Ich sehe hier keine Regelung im Zusammenhang mit dem Fesselflug.

Aber vielleicht ist mir das was entgangen?

Gruß
Rainer
 
Immer dassselbe mit den alteren Herren - Korrktur und Ergänzung

Immer dassselbe mit den alteren Herren - Korrktur und Ergänzung

Variante 1: Nicht außerhalb der Sichtweite ist es, wenn Du allein (?) mit visuellem Ausgabegeröt (z.B. Videobrille) in einer Höhe unter 30m fliegst und das unbemannte Fluggerät nicht mehr als 250g wiegt.
Nur in diesen beiden Fällen ist von 30m meines Erachtens die Rede...
Aber vielleicht habe ich auch was nicht gesehen...
Gruß
Rainer
 
Rainer !

LuftVG §1 :

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html

Absatz 2 unkt 11
Das greift dann bei uns.
Wir sind also keine Modellflugzeuge und somit auch keine Unbemannten Flugsysteme (UAV/UAS) und bräuchten demnach keine Plaketten, da diese ja nur für UAV vorgeschrieben sind.

Desweiteren fliegen wir nicht unbemannt da der Pilot ja sozusagen im ständigen Kontakt ist und die Steuerflächen direkt per Muskelkraft bewegt werden.
Eigentlich fliegt das Modell+Pilot noch nicht einmal, sondern ändert nur seine Gesamthöhe.

Wie schon gesagt, ich versuche ein öffentliches Dokument zu bekommen, dann können wir anfangen zu Diskutieren :D

Viele Grüße,
Sebastian
 

f4bscale

User
Bevor ihr hier eine Diskussion entfacht, die an anderer Stelle schon seit langem läuft solltet ihr mal im Forum " Modellflug allgemeiner Teil" Nachlesen. Da sind zwei Trades die die Gesamtproblematik beleuchten. Ich habe hier keine Stimme eines Fesselfligers gelesen.
Das ist unser Hauptproblem.

Wir haben keine Stimme, nicht beim DAEC und auch nicht beim DMFV, die unsere Interessen vertritt. Deshalb spielt der Fesselflug auch keine Rolle.

Wenn ich das bisher hier gesagte richtig verstehe, geht es darum, den Fesselflug aus all den Regelungen herauszunehmen. Was aus meiner Sicht sinnvoll wäre.

Dazu brauchen wir aber jemanden der unsere Interessen vertritt.

W.
 
Das trifft mal wieder den

Das trifft mal wieder den

Nagel genau auf den Kopf.
Vielleicht auch im Kopf.

Wolfram:
Wir haben keine Stimme, nicht beim DAEC und auch nicht beim DMFV, die unsere Interessen vertritt. Deshalb spielt der Fesselflug auch keine Rolle.

Peter:
Weiß ich seit 1969.

Wolfram:
Wenn ich das bisher hier gesagte richtig verstehe, geht es darum, den Fesselflug aus all den Regelungen herauszunehmen. Was aus meiner Sicht sinnvoll wäre.

Peter:
Auch meine Meinung......aber mit sog. Extrawürstchen tut mann sich im allgemeinen sehr schwer.

Wolfram:
Dazu brauchen wir aber jemanden der unsere Interessen vertritt.

Peter:
Da ist viell. oder wohl der verantwortliche Fesselflugreferent gefragt.

Ja...... ist schon traurig aber wahr.

Gruß
Peter
GER-1223
 

f4bscale

User
Ich muss hier etwas klarstellen.

Meine Darstellung:

"Wir haben keine Stimme, nicht beim DAEC und auch nicht beim DMFV, die unsere Interessen vertritt. Deshalb spielt der Fesselflug auch keine Rolle."

Ist nicht richtig.

Wir haben einen Fachreferenten(Wolfgang Gering), wir haben einen Aktivensprecher(Stephan Rätsch). Beide vertreten uns auch in den entsprechenden Gremien.
Hat sich einer im Vorfeld der Diskussionen um die Neuregelungen oder bei anderen Problemen bei beiden Vertretern bemerkbar gemacht und die Anliegen vorgebracht?
Das aber wäre sinnvoll gewesen.

Aber:
Für den Gesetzgeber gibt es letztlich nur eine Kategorie und das sind Modellflieger. Der Gesetzgeber kann nicht jede einzelne Gruppierung berücksichtigen.
Das hat auch der Justitiar des DMFV gegenüber Rainer zum Ausdruck gebracht.

Im Übrigen hat die Plakette nur einen Zweck:
Im Schadensfall den Eigentümer des Modells zu ermitteln.

Wo ist da eigentlich das Problem?

Also:

Plaketten rann und Schluss der Diskussion.

W.
 
Sehe ich wie W. ...

Sehe ich wie W. ...

Und was die Wahrnehmung des Fesselfluges und seiner Belange betrifft, hängt nicht alles von uns ab, aber einiges...
Wann liest man schon mal was über den Fesselflug selbst in unseren Fachzeitschriften?
Vor kurzem eine Super Bericht von Jan. Aber da sind noch mehr interessante Veranstaltungen gewesen, z.B. Karken, der Lassogeier-Luftzirkus usw...
"Klingeln" gehört auch mit zum Handwerk. Da nehme ich mich nicht aus.
Wenn wir uns nicht bemerkbar machen sind wir einfach nicht da...

Jetzt krampfhaft nach einer Gesetzeslücke zu suchen, um kein Schild anbringen zu müssen - warum?

... und abgesehen davon:

"...(2) Luftfahrzeuge sind
...
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."

Wenn ich das richtig lese, ist es das worauf Sebastian hinweist, was auf Fesselflug zutreffen sollte:

Ich kann mich strecken wie ich will - ich komme trotz meiner Größe und Armlänge mit einer 22 m Leine dran nicht über die dreißig Meter über Grund oder Wasser...
(Ist nicht so ernst gemeint, wie es vielleicht trocken geschrieben ist...)

Aber ok, vielleicht gibt es woanders wirklich ein paar Änderungen/Ausnahmen usw...

Grüße!
Rainer
 
Das ist es ja. Wir "fliegen" ja nicht über 30m, deshalb sind wir auch keine Luftfahrzeuge.
Die Plakette ist für unbemannte Luftfahrzeuge. Wir sind weder unbemannt noch Luftfahrzeug.
Und darum,dass wir keine Plakette brauchen, geht es mir primär gar nicht. Sondern dass man den Modellflug wieder näher an die Leute bringt..
So können wir als Sportgerät auf jeden Sportplatz in der Stadt, was ja gerade bei Jugendförderung super ist,da Papa oder Mamataxi wegfällt.
Desweiteren ergibt sich so auch mal wieder etwas Laufpublikum.

Grüße!
 
Für mich ist eigentlich klar, dass es stellenweise schon so gehandhabt wird, anders sind die Lagen der 2,verbliebenen Fesselfluganlagen in D nicht zu rechtfertigen. Dadurch ist es auch wichtig zu wissen, ob die Modellhalterhaftpflicht Fesselflugmodelle abdeckt oder nicht.

Grüße!
 
wenn Du es weiter faßt, bin ich im Wesentlichen bei Dir...

wenn Du es weiter faßt, bin ich im Wesentlichen bei Dir...

aber das "Ding" als Flugmodell in Frage stellen?

Mich interessieren auch rechtliche Fragen, wo darfst Du wann mit welchem Antrieb fliegen, was ist mit Zuschauern usw..
Wobei hier schon einige durch RA Sonnenshein beantwortet sind...
... wenn dann alle Fragen nochmals aufgeworfen und eindeutig (mit Verbänden und RA´s) geklärt werden.
eine LEX Spcialis Fesselflug sozusagen...
... oder weckt man damit wieder schlafende Hunde?

Dazu auch Überlegungen, wie wir Fesselflug wieder ins Blickfeld holen können (Siehe Presseartikel und vielleicht auch das Fesselflug-Schaufliegen am 26.05.2018 in Hammersbach)...

Die Diskussion sah für mich aber anfangs eben nur nach Umgehung der Blechplakette aus...
...
Gruß
Rainer
 
Abkürzung ?

Abkürzung ?

... wenn dann alle Fragen nochmals aufgeworfen und eindeutig (mit Verbänden und RA´s) geklärt werden.
eine LEX Spcialis Fesselflug sozusagen...
... oder weckt man damit wieder schlafende Hunde?
Dazu auch Überlegungen, wie wir Fesselflug wieder ins Blickfeld holen können (Siehe Presseartikel und vielleicht auch das Fesselflug-Schaufliegen am 26.05.2018 in Hammersbach)...
Die Diskussion sah aber anfangs eben nur nach Umgehung der Blechplakette aus...
...
Gruß
Rainer

@Rainer

was ist

"eine LEX Spcialis Fesselflug" ???.

Sorry,...ich komm da mit deiner Abkürzung nix zurecht.
Ist das etwa Sachsendeutsch ?.
Ick wes nich....ick wes nich....WATT sollet bedeuten ???.

Gruß
Peter
 
Das ist es ja. Wir "fliegen" ja nicht über 30m, deshalb sind wir auch keine Luftfahrzeuge.
Die Plakette ist für unbemannte Luftfahrzeuge. Wir sind weder unbemannt noch Luftfahrzeug.
Und darum,dass wir keine Plakette brauchen, geht es mir primär gar nicht. Sondern dass man den Modellflug wieder näher an die Leute bringt..
So können wir als Sportgerät auf jeden Sportplatz in der Stadt, was ja gerade bei Jugendförderung super ist,da Papa oder Mamataxi wegfällt.
Desweiteren ergibt sich so auch mal wieder etwas Laufpublikum.

Grüße!

Sebastian:
So können wir als Sportgerät auf jeden Sportplatz in der Stadt,......

Peter:
Aber doch nur mit Elektro oder Gummimotorantrieb.
Flugverbot für Diesel und Methanoler weil "INNERORTS" STRIKT VERBOTEN IST.
Mindestabstand bebautes Gebiet, Lärmschmutz ....etc. etc. .

Pulso ist zu laut und die Tur biene hat beim Fesselflug wohl noch kein Fuß gefasst.
COX PEE WEE Abgase und PAW Diesel Paff Paff geht gar nicht...
schon allein wegen des Diesel Verbots.
"Jetex" würde noch gehen wie auch "Estes" Rocket Treibsätze
sofern die beiden Antriebe per Ruderklappe für eine waagerechte Flugbahn angewandt werden.

ABSOLUT OFF TOPIC
@Sebastian

Unser zentral gelegener Marktplatz liegt für eine Vater/Sohn Vorführung Optimal genial.
Die nächste Ordnungswache ist 150m entfernt wie unser
"Z.I.Krankenhaus"= "Zentralinstitut für seeliche Gesundheit" für 200m.

Du kommst mit deiner Kamera und
filmst wie ich an einem sonnigen Sonntagmorgen
um 10 Uhr auf dem Marktplatz per Startfalle mit meiner
Methanol "La Jollita" Runden drehe.

Nach dem 3 Min. "Quickyflug" wird wieder alles im PKW verstaut.
Vorteil...unter dem Marktplatz gibt's eine Tiefgarage.

Vom "Cafe am Markt" auf der "front porch"
können wir dann bei einer Lattemikado warten bzw.
beobachten wann die Ordnungskräfte und
das Z.I. Fachpersonal , bestückt mit Westen ,Reißverschluss hinten,
am Marktplatz erscheinen um nach dem "Sündenbock" zu suchen.

Das wäre ein "Pfundiger" jutu Movie für "control line jack ass".

Gruß
Peter
 
Da hat man es wieder...

Da hat man es wieder...

Ach. lieber Peter,

hast´de mir erwischt!! :eek: :)

Aber, das passiert alten Leuten wie mir, wenn man ein "e" vergißt:cry::

Lex specialis - das speziellere Gesetz - hat natürlich eine andere Bedeutung als das Lex spcialis, dessen Bedeutung sich selbst mir nicht erschließt:confused::confused::eek::eek:;) ...

Na ja, und nun warte ich mal ab, was sich so ergibt...

Grüße
Rainer

Axo: Morgen in Lampertheim 11.00 Uhr???
 

HPR40

User
Wir haben keine Stimme, nicht beim DAEC und auch nicht beim DMFV, die unsere Interessen vertritt. Deshalb spielt der Fesselflug auch keine Rolle.

Hast Du ne Ahnung.

Zumindest im ersten Fall kenne ich Leute die sich auch um Fesselflieger sehr wohl Gedanken machen.

Zur noch gültigen LuftVo würde ich aber sagen man kann Fesselflieger wie Drachen behandeln weil das am ehesten passt. Lenkdrachen gibt es ja nun auch und hier wird die Kompenete Luftströmung / Wind durch einen Antrieb ersetzt. ( bischen andere Bauart von Lenkdrachen halt )

Unbemanntes Luftfahrtgerät passt nicht wirklich zu einem Fesselflieger, diese Ansicht teile ich mal.


Bei EASA sind gefesselte Luftfahrzeuge auf jeden Fall mit drin.
Mehr kann ich aber auch leider noch nicht sagen, weil in der Opinion leider nix zum Thema enthalten ist. ( was übrigens per se nicht schlecht sein muss )


Gruß Horst
 
Wie die Plakettenregelung bei F2 EM und WM

Wie die Plakettenregelung bei F2 EM und WM

wohl zum tragen kommt ?.

Bei F2B Kunstflug wohl weniger ein Problem ,Befestigung z.B.an der rechten Rumpfseite unter dem HLW.
Bei F2A und F2C, Speed und Team Race könnte es bei der Suche nach einem Befestigungspunkt haarig werden.
Diese Spezies werden mit Hilfe eines Windkanals aerodynamisch modifiziert.....
bis eben auf das hervorstehende Alublech Plaketterl.
Bei F2D Combat braucht der Pilot dann für die Anzahl seiner Flotte wohl die gleiche Anzahl von Alu Plaketterl.

Bei Scale darf dann natürlich die Alu Plakette bei der Bau und Lackierprüfung keinerlei Punkteabzug bedeuten.

Muß oder sollte die Plakettenregelung ins F.A.I. Rulebook aufgenommen werden ??.
Oder sind Flugsportgeräte von der Plakettenregelung ausgenommen bzw. befreit ???.

Bei EM und WM werden alle Flugzeuge einer technischen und
Regelkonformitäts Prüfung unterzogen und
bekommen nach bestandener Prüfung auf jeden Flieger einen
FAI Lizenznummer Aufpapper.

Meine "LASSOGEIER" Flieger tragen alle meine Nummer GER-1223 ,
die Nummer, die in Genf gespeichert ist und
bin somit WELTWEIT Identifizierbar.

In meiner Fesselflugjugend 1969-1975 hat der Landesverband DAeC
auf Antrag eine sogenannte "Dauerstartnummer" vergeben die wiederum zur Teilnahme
einer F2 Sportveranstaltung z.B. Bietigheim, München ,Leverkusen.....benötigt wurde.
Nachweis für... der , mann ist versichert und organisiert.

Meine Meinung:
Generell sollte jeder Flieger eine Kennzeichnung besitzen um so den Halter Namhaft zu machen.
Die besagte Alu Plakette mag sich jedoch nicht für jeden "Leichtgewicht Flieger" eignen.

Das ganze Plakettenwirrwarr verdirbt mir keinesfalls
die Vorfreude auf den 2019 "LASSOGEIER FUN FLY".

I think.....I think positive.

Gruß
Peter
 

HPR40

User
Weisst du, ob in den EASA Regulations etwas zu der 30m Grenze steht ?

Viele Grüße,
Sebastian

Ne Sebastian,

da steht nix mehr in der Art drin.

Ist ein völlig neues Fundament bassierend auf einzelnen Risikoanalysen.
Gefesselt führt aber z.B. zu einer erheblichen Risikominimierung, aber es wird dann halt alles Einzeln betrachtet.

Z.Z, wie schon gesagt, würde ich Fesselflug bei den Drachen einordnen weil dass das einzige gefesselte ist was zur Verfügung steht. ( also auch kein Modellflugzeug im rechtlichen Sinne, hat auch Vorteile wenn ich das mal bemerken darf )
Technische Betrachtungen wie der " Hightech Drache " gefesselt ist, sind unerheblich. ( Steuergalgen werden ja auch bei Drachen verwendet und für Anschlagpunkte am Gerät gibt es auch keine Vorschrift, genausowenig wie für den Antrieb )



Gruß Horst
 
@Horst
Das betrifft nach kurzen Querlesen aber auch nur UAS (Unmanned Aerial Systems) , also unbemannte Luftfahrtsysteme. Da wären wir dann wieder nicht mit dabei

@Peter
Da wo F2A , C und D überhaupt noch geflogen wird ist meineserachtens keine Plakette erforderlich. Wüürde dafür aber auch nicht meine Hand ins feuer legen, ist nur eine Schlussfolgerung.

@Wolfram

sind in dem Buch auch die Mindestabstände enthalten ?

Grüße !
 

Nordic

User
Hallo Peter
Das stimmt nicht so ganz.

Meine "LASSOGEIER" Flieger tragen alle meine Nummer GER-1223 ,
die Nummer, die in Genf gespeichert ist und
bin somit WELTWEIT Identifizierbar.

Nur die FAI Id. Die seit letztem Jahr auf die FAI Sticker (für EM, WM und Woldcup)
stehen muss ist unverrückbar bei der FAI mit deinem Namen gespeichert.
Die Mitgliedverbände können unterschiedliche Nationale Lizenz Nr. vergeben.
Ist aber nicht die Regel.

Gruß Bernd
 

HPR40

User
Das betrifft nach kurzen Querlesen aber auch nur UAS (Unmanned Aerial Systems) , also unbemannte Luftfahrtsysteme. Da wären wir dann wieder nicht mit dabei

Leider nein,

unmanned aircraft system (UAS)’ means the unmanned aircraft (UA) and the equipment to control the UA remotely

System ist also es ab dem Moment wo das Unmanned Aircraft sich im Flug beeinflussen lässt.
Gefesselt gehört da nun mal dazu, weil man den Flieger mit der Fesselung im Flug beeinflussen kann.
Remotely unterstellt auch keine Funkstrecke die dafür genutzt wird, was dann hiermit klargestellt wird:

‘equipment to control unmanned aircraft remotely’ means any instrument, equipment, mechanism, apparatus, appurtenance, software or accessory that is necessary for the safe operation of a UA,

In Deutschland sagt man halt es gibt unbemannte Luftfahrtgeräte und wenn ein Halteseil dran ist, dann ist es ein Drachen und kein unbemanntes Luftfahrtgerät.
Einzige technische Deffinition Halteseil. Gibt ja nun auch unbemannte Gleitschirme die wundersamer Weise zum Schirmdrachen werden können wenn die Seile bis zum Boden gehen, nur mal so vergleichsweise. ( oft sowohl als auch verwendbar )


Grüße Horst
 
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