Genehmigungsfreier Modellflug

Hallo Günter,
netter Beitrag:)
nur kann ich mir kaum vorstellen, das die NFL als Entscheidungsgrundlage dazu führt das letztlich ans VG zurückverwiesen und das Urteil aufgehoben wird...
Die NFL ist zwar unter 5 kg als Richtlinie nicht bindend aber deren Tabellen sind im Modellflug allgemeingültig verwend und übertragbar.
Sowas führt dann irgend wann zu Gesetzes oder Verordnungsänderungen um der durch die Gerichte erzwungenen Fortbildung des Rechts auch in der aktuellen Gesetzgebung wieder gerecht zu werden. Das dann Lücken geschlossen werden ist obligatorisch. Für die Masse der Modellflieger die die sich eben vernünftig verhalten haben jedoch eine unschöne Kollektivstrafe.

Gruß
Eberhard

PS: lass mich mal wissen, was du vom B.-Weg hälst bzw vor hast.
 

speed

Vereinsmitglied
Haben die Verbände nicht auch ein Problem?

Haben die Verbände nicht auch ein Problem?

Hallo zusammen spezielles Hallo an Eberhard und Günter,
die Sichtweise von Günther und sein konstruierter Fall ist höchst interessant.
Wir (Modellflieger und Funktionäre) betreiben ja ein paar Klassen, die mit der BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) nicht so einfach in Einklang zu bringen sind.
Dazu gehört z.B. F3D (Pylon), F2 Speed, F1C(Freiflug mit 2,5 er Verbrenner) je nach Gelände usw. ´Was passiert, wenn hier jemand eine Anzeige macht und wirklich einen ganzen Tag misst?

Otto
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Werner

Helfe mir, wo siehst Du das? ;)
 
Hallo Claus,

ich habe probiert die Luftämter aufzurufen. Geht nicht.

Auf dieser Seite hier unter der Überschrift "Welche Ausnahmen gelten für Flugmodelle" sind die Bezüge auf die entsprechenden Seiten der Luftverkehrsordnung (LuftVO) falsch.

Die anderen Seiten habe ich noch nicht angesehen.

In NRW habe ich so eine Seite noch nicht gefunden.


Grüße von
Werner
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten