Kennzeichnungspflicht von Modellen über 250 Gramm

FAG_1975

Vereinsmitglied
Feuerfest, dauerhaft und sichtbar

Feuerfest, dauerhaft und sichtbar

" ... an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen."
Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/nachgehakt-kennzeichnung-von-flugmodellen/

Wo steht eigentlich geschrieben, dass diese Eigenschaften von EINEM Schild erfüllt sein müssen? Was spricht dagegen z.B. einen Papier-Aufkleber mit etwas Tesa außen am Rumpf anzubringen und eine feuerfeste Plakette aus Metall (Alu, Messing, ...) im Rumpf - vielleicht sogar als Trimmgewicht - festzukletten / einzukleben?
 

meeks

User
Natürlich kannst du machen:

-Schild drinnen= nicht sichtbar
-Schuld draußen = nicht feuerfest

...und so ist der Flieger allein nicht richtig markiert. Um noch sicherer zu gehen Klebe dann doch noch draußen einen Feuerfeste Schild.

:D

>m
 

OTESYS

User
... wenn es besonders leicht sein soll ...

... wenn es besonders leicht sein soll ...

Und ich dachte, in diesem Unterforum gibt es gar keine potentielle Kundschaft für mich, da alle unter 250 g sind ;)

Wenn es besonders leicht sein soll, kann ich meine extra dünne Qualität in der Materialstärke 0,13 mm empfehlen. Die wiegen in der Größe 32x10 mm² ca. 0,12 g plus noch ein bisschen für den Kleber (selbstklebend).

Die Preise sind nach Mengen gestaffelt, besonders attraktiv als 3-Freunde-Set.

Grüße aus Herzebrock,
Martin Overberg
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
... extra dünne Qualität in der Materialstärke 0,13 mm empfehlen.

Hallo Martin,

schick, das Prädikat "feuerfest" ist aber mit einem Augenzwinkern zu sehen, nicht wahr? Ich habe mal bei der grünen Reisegruppe Y-Tours erlebt, wie cm dickes Aluminium bei einem normalen Scheunenbrand zu einem Klumpen zusammengeschmolzen ist ... .
 

OTESYS

User
Hallo Karsten,

zu dem Prädikat "feuerfest" gab es ja schon viele Diskussionen, es ist in der Verordnung nicht näher spezifiziert.

Dafür heißt es in der Druckschrift zur Verordnung auf Seite 4 unter "E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger" sehr konkret:
"Insbesondere kann die Kennzeichnung auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur erfolgen."

Also ist aus meiner Sicht der Verordnung genüge getan, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wünsche schöne Flugstunden ohne Zwischenfälle!

Grüße,
Martin
 
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