Quadrokopter bzw Drohne im Wohngebiet

Hallo Zusammen,

Ich hatte vorhin einen kleinen Konflikt in der Nachbarschaft,
der Herr mitte Fünfzig und belehrungsresistent ist mit seiner Drohne von der Dachterrasse aus übers Wohngebiet geflogenen.

Wie schaut denn da derzeit die Rechtslage aus?

Er ist zeitweise nicht auf sicht sondern mit einem Tablet vor der Nase geflogen, und wir befinden uns im Kontroliertem Luftraum des Stuttgarter Flughafen.

Als er dann auf ca. 450-500m über Grund aufgestiegen ist konnte ich es nicht lassen ihn darauf anzusprechen.
Die Nachbarn waren teils ganz aufgeregt, wem denn diese Drohne gehört.

Wie kann ich denn dagegen vorgehen?

Dabke für eure Hilfe.

Gruß Daniel
 
Unter Berufung auf Deinen Post im Modellflugforum rcN alle bekannten Zeitungen informieren. Und Dich selbst auch als Modellflieger darstellen.
Nachdem wir ja jetzt im rechtssicheren Raum liegen macht jetzt, paar Tage nach der Bundesratsentscheidung, eine schlechte Presse nichts mehr aus.
Man ist ja sonst so hilflos, wenn man nicht im Internet postet.
Wie haben wir uns eigentlich seit Adam und Eva auf 7 Mrd entwickeln können, ohne Forenanfragen ?
 

rubberduck

User gesperrt
Ein Herr Mitte fünfzig und beratungsresident?
Das könnte ich gewesen sein? Ich bin der einzige hier mit einer Dachterrasse.
Und meine Nachbarn sind immer aufgeregt, wenn ich rauskomme.
 
Abend,

Nunja was soll ich dazu sagen....

Mir ging es nur darum was derzeit erlaubt ist und was nicht!

Fliegen über bewohntem Gebiet ?
Flugsekter? Auf grung der nähe zum Flughafen war es definitiv zu hoch! Unser Platz ist noch etwas weiter weg, und da dürfen wir nur 400m hoch.
FPV? Fliegen ohne Sicht Kontakt?

Ansonsten bitte um ernsthafte antworten!

"Versicherung, für was muss ich mich denn versichern. Was soll denn bei 3kg passieren. Und für was muss ich meine Adresse da drauf stehen haben!".

Und Filmen lasse ich mich auch ungern aus der Luft, bzw aus geringer höhe Spielplätze zu überfliegen .

In diesem Sinne , einen Schönen Abend.

Gruß Daniel
 
Es stehen alle Vorschriften im Netz, und wissen sollte das jeder Modellflieger selbst. Und auch was man ( als Bürger ) in solchen Fällen tun KANN.
Ich finde es nur sehr feinfühlig und toll, im RCN sich über ein Fehlverhalten auszubreiten, das eben genau dieser Sparte zuzurechnen ist.
Das Eis ist immer noch dünn. Obsiegt haben wir nicht.

Aber Du hast den Schuss nicht gehört. Tut mir leid für Dich.
 

Darion

User
@ teckflieger

@ teckflieger

Also hier mal ein paar Seiten wo man nachlesen kann was man darf was nicht !

https://www.dmfv.aero/category/recht/

Kennzeichnungspflichtig:
https://www.dmfv.aero/recht/wem-gehoert-das-modell-kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/

Luftverkehrsrecht:
https://www.dmfv.aero/recht/geregelte-bahnen-neue-luftverkehrsordnung-in-kraft-getreten/

hier gibt's auch Versicherungen da die normal Haftpflicht NICHT ausreicht
https://www.dmfv.aero/versicherung/

So ich fasse dir das mal zusammen,

1- Er darf nicht über bewohnten Gebiet fliegen und muss auch einen Mindestabstand einhalten.
Luftverkehrsrecht / wenn mit Kamera dann auch Datenschutz.

2- Kontrollierter Luftraum kommt auf die Zone / bzw Entfernung und Position an.
aber auch da gibt's eine Passage im Luftrecht.

3-Er muss auf Sicht fliegen bei einer höhe von 400m+- sieht er nichts mehr nur fpv ist mit einem Luftraumbeobachter und einer zweiten Fernsteuerung erlaubt.

Vorgehen ansprechen ist schon ganz gut würde aber mal ein Foto oder Video machen-
und früher oder später ne Anzeige bei der Polizei. Besonders wenn er deine Grundstücksgrenze überfliegt, ohne deine Erlaubnis.


Gruß Henry
 

Darion

User
mal angenommen, die geschichte geht juristisch schief und kostet Daniel eine richtige Stange Geld.

darf er sich dann auf dich berufen?


wie so soll es ihm eine Stange Geld kosten ?

Wenn er sich belästigt fühlt kann er rechtliche Schritte einleiten .

Auf mich berufen? bin ich eine juristische Person? nein.

er wollte Tipps was er machen kann und wer nachliest ist hier im Vorteil also les nach TOBI

Gruß
 
Abend,

Jungs last es gut sein!

Danke für denn Link, belästigt gefühlt haben sich einige!
Start von einer Dachterrasse eines Mehrfamilienhaus und in in 20-25m höhe einen grossen radius über das Wohngebiet muss einfach nicht sein!

Gruss Daniel
 
Und auch was man ( als Bürger ) in solchen Fällen tun KANN.

Moin, ich bin genauso unfähig und doof wie der Teckflieger und weiß nicht, was man als Bürger in solchen Fällen tun KANN.
Die Forensuche und auch Herr Bing und Frau Google haben mir die Informationen nicht geliefert.

Da Du es aber offensichtlich weist, lass uns doch bitte an Deinem Wissen teilhaben.

Danke und Gruss
Axel
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wenn es in Wernau ist, dann ist das innerhalb der CTR von Stuttgart. Und da herrscht absolutes Flugverbot, außer dem vom Tower freigegebenen Flugverkehr. Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000.-€. Also mal richtig teuer.

http://www.bwlv.de/uploads/tx_bwlvdownloader/10_kl_Generalkarte_mit_Sektorengrenzen_-_2016.pdf

https://aopa.de/entwicklung/upload/...Safety_Letter/04_ASL_Luftraumverletzungen.pdf

Alles andere hier diskutierte ist im Falle einer Anzeige relativ irrelevant. Die Verletzung des Luftraums wirkt stärker als Verstöße wie Belästigung, Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild etc. Da gibt es irgendeinen juristischen Fachbegriff für.
 
Zuletzt bearbeitet:

Steffen

User
Wenn es in Wernau ist, dann ist das innerhalb der CTR von Stuttgart. Und da herrscht absolutes Flugverbot, außer dem vom Tower freigegebenen Flugverkehr. Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000.-€. Also mal richtig teuer.
Aber nach NfL 1-681-16 ist das doch bis 30m Höhe in CTR Stuttgart erlaubt.

Wohngebiet und höher als 30m ist jetzt noch eine andere Baustelle.
 

Steffen

User
Wie schaut denn da derzeit die Rechtslage aus?
die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig:

  • er darf in CTR Stuttgart bis 30m höhe fliegen, weil die Verkehrsfreigabe als erteilt gilt.
  • er darf nicht höher als 30m AGL fliegen
  • er darf in dieser Höhe fremde Grundstücke nur mit Einverständnis des Grundstückinhabers überfliegen.
  • er darf die Drohne nur in Sichtweite führen.

Sicherlich gibt es noch ein paar Dinge mehr, aber eigentlich reicht das für's erste.

Spannender ist doch die Frage wie man damit umgeht, wenn jemand es nicht einsieht und damit einerseits Dinge tut, die eindeutig nicht ungefährlich sind und zum zweiten den Ruf der Modellfliegerei allgemein reinzieht.
 
die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig:


  • ...
  • er darf in dieser Höhe fremde Grundstücke nur mit Einverständnis des Grundstückinhabers überfliegen.
    ...
Warum ? Weil es ein Quadcopter ist ? Oder ist das allgemein verboten ? Darf ich also auch mein Horizon UMX Modell beim Fliegen im Garten nicht über meine Grenze steuern ?

Mit freundlichen Grüßen
Kai
 

micbu

User
Spannender ist doch die Frage wie man damit umgeht, wenn jemand es nicht einsieht und damit einerseits Dinge tut, die eindeutig nicht ungefährlich sind und zum zweiten den Ruf der Modellfliegerei allgemein reinzieht.
Das ist für mich gar keine Frage mehr. Ich mache solch einen Menschen einmalig auf sein falsches Treiben aufmerksam. Ist er nicht einsichtig oder wiederholt er dies gibt es direkt eine Anzeige.
Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass mir andere mein schönes Hobby kaputt machen. Wie bereits von anderen geschrieben wurde, das Eis ist für uns immer noch sehr sehr dünn.
 
Dann mal Butter bei die Fisch:

Wenn das ganze tatsächlich, wie angenommen, unter den oben genannten Randbedingungen geschehen wären, wie würde dann deine Anzeige lauten?


Oliver
 

Steffen

User
Warum ? Weil es ein Quadcopter ist ? Oder ist das allgemein verboten ? Darf ich also auch mein Horizon UMX Modell beim Fliegen im Garten nicht über meine Grenze steuern ?
In geringer Höhe ist das für alle Wohngrundstücke verboten. Ich habe die Quelle leider nicht zur Hand, war aber aufgrund der üblichen Regeln des Persönlichkeitsrechts.

Ein fremdes Wohngrundstück ist dabei was anderes als der Nachbaracker auf dem freien Land. Das kann aber im Detail kompliziert werden...
 
In geringer Höhe ist das für alle Wohngrundstücke verboten. Ich habe die Quelle leider nicht zur Hand, war aber aufgrund der üblichen Regeln des Persönlichkeitsrechts...

Persönlichkeitsrechte verletzt du nicht, nur weil du ein Grundstück überfliegst, egal in welcher Höhe. Von einer Gefährdung oder Belästigung hier mal abgesehen. Und die Einzigen, die dir vielleicht eine Überfluggenehmigung erteilen, sind die Kollegen von der DFS... :D
 

Steffen

User
Persönlichkeitsrechte verletzt du nicht, nur weil du ein Grundstück überfliegst, egal in welcher Höhe.
Da liegst Du falsch.

Das Überfliegen ist erst in größeren Höhen frei (500ft AGL dürfte zufälligerweise ein guter Wert sein...)

Wenn ich in 1,5m Höhe über Deine Terasse fliege (ohne Kamera), meinst Du das greift nicht in Dein Persönlichkeitsrecht ein?

Aber vielleicht hast Du Recht, vielleicht ist es ohne Kamera ein anderes Recht, aber Fakt ist, dass Du nicht in beliebig geringer Höhe über fremden Wohngrundstücken rumfliegen darfst.
 
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