Kölner Stadtrat untersagt das Nutzen von Modellbooten auf öffentlichen Gewässern!

Liebe Freunde des Schiffsmodellbaus,
fleißige Ordnungshüter der Stadt Köln haben vergangenen Monat einem Segelkollegen eine schriftliche Verwarnung zukommen lassen mit der Bitte eine Verwarngebühr von 35,-€ an die Stadtkasse zu überweisen. Dem Schreiben nach habe er gegen §24 der KSO unerlaubt ein Modellboot auf dem Decksteiner Weiher genutzt.
Der Kölner Stadtrat hat als örtliche Ordnungsbehörde in seiner Sitzung vom 08.04.2014 gemäß Beschluss für das Gebiet der Stadt Köln folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln
(Kölner Stadtordnung - KSO)
vom 14. April 2014

- Seither ist auf den öffentlichen Geländen bzw. Gewässern der Stadt Köln die Nutzung von Modellfahrzeugen, Modellbooten oder Modellfluggeräten verboten! -

Auszug aus der KSO:

VI. Benutzung von öffentlichen Anlagen

§ 24 Sport und Spiele

(4) Ebenso ist es verboten, Schleuder-, Wurf- und Schießgeräte, Modellfahrzeuge, Modellboote oder Modellfluggeräte zu nutzen; ausgenommen hiervon sind ungefährliche Kinderspielzeuge. Unberührt hiervon sind die Ausnahmen des Landschaftsplans.


§ 33 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Geltungsbereich dieser Verordnung

40. entgegen § 24 Abs. 4 Schleuder-, Wurf-, und Schießgeräte, Modellfahrzeuge, Modellboote oder Modellfluggeräte nutzt,


Auch auf dem Fühlinger See gilt!

Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
vom 29. Juni 1984
in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung
der Erholungsanlage Fühlinger See
vom 27. April 2011
§ 11
Allgemeine Regelung für sämtliche Wasserflächen

(1) Es ist nicht gestattet,
e) Modellboote mit eigenem Antrieb zu betreiben,


Was dies insbesondere für die Schiffsmodellbauer unter uns bedeutet brauche ich hier wohl nicht näher erläutern.

Oder sollten solche schönen Bilder den Erholungssuchenden im Grüngrtel für immer genommen werden?


Um nun dem endgültigen Untergang unseres ohnehin schon selten gewordenen und unter Nachwuchs mangelnden Hobby´s entgegen zu wirken, bitte ich hiermit um Eure Solidarität und Unterstützung.
Derzeit kontaktiere ich auf diesem Wege alle mir bekannten mit Modellschiffsbau interessierten Personen, Vereine und Interessensgemeinschaften aus dem Großraum Köln um ein gemeinsames Treffen aller Vorstandsvorsitzenden oder Vertretern zu organisieren. An diesem Treffen möchte ich zunächst mit Euch gemeinsam das weitere Vorgehen gegen die KSO besprechen damit das Fahren von Modellbooten auf den Kölner Gewässern in Zukunft wieder möglich ist. Bereits jetzt habe ich die Zusage eines Journalisten des Kölner Stadtanzeigers uns in dieser Angelegenheit zu unterstützen. (Satz entfernt Wunsch des Autors.) Einschlägige Modellbaufachzeitschriften und Internetforen warten nur auf solche Themen.
Ich bitte Euch daher bei Interesse für „Pro Schiffsmodell Köln“ mir Eure Kontaktdaten wie:
Vor-/Nachname: ___________________________
Verein/Funktion: ___________________________
Anschrift: PLZ______ Ort__________________ Straße, Nr.______________________
Tel.-Nr.: ___________________________
e-mail.: ___________________________
an rc-multihull@gmx.de oder hier als PN zu senden.
Eure Anregungen, Ideen und Kommentare zu diesem Aufruf nehme ich gerne (auch hier) entgegen und stehe für Fragen zur Verfügung.

Mit maritimen Grüßen
Andreas Konietzny (GER138)

Oder mit den Worten von den Bläck Fööss
Oh, leever Jott, jev uns Wasser
Un helf uns en d'r Nut
Dat Wasser vun Kölle es jot...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es wäre von einem Juristen mal zu klären, ob diese Verordnung überhaupt zulässig ist.

Ein Parallelfall aus dem Bereich der Hundehaltung:
Viele Gemeinden haben in der Satzung die Regel, das Hunde im gesamten Gemeindegebiet anzuleinen sind.
Dieser Paragraf wurde von Gerichten kassiert, es sind immer klare Bereiche einzugrenzen.

Ich könnte mir vorstellen, das eine derartige "Rundumschlagverordnung" auch in diesem Fall vor Gericht keinen Bestand hat.

Noch eine Variante:
In einem Bereich fahren (Müllheimer Hafen) auf dem die Stadt gar keine Hoheitsrechte hat, da es als Bundeswasserstraße gilt.

Gruß Klaus
 
Was ist bloß los mit den Menschen?
Die Flieger sollen eine Höheneinschränkung bekommen und jetzt fangen die bei den
Booten auch an die Teiche dicht zu machen?
Was ist das nächste, Slotcar im eigenen Keller vielleicht verbieten?
MFG Stefan
 

Aupi

User
Servus zusammen,

und wieder mal versucht da jemand, dem kleinen Bürger das Geld abzunehmen.
Um was anderes gehts nämlich nicht.
Der "kleine dumme Bürger" muss zahlen und darf ja nichts sagen. Immer schöne Machtdemonstration.
Braucht man sich ja nicht wundern, wenn unsere Jugend nur noch "null Bock" und Chillen im Kopf hat.
Find ich echt zum Kotzen.

Unbedingt das ganze von einem Anwalt prüfen lassen.

Gruss
Toni
 
Hallo Andreas,

der mini-sail e.V. wird Dich bei Deinem Vorhaben unterstützen, das haben wir im Vorstand beschlossen. Wende Dich bitte mit Infos zur weiteren Vorgehensweise oder anderen diesbezüglichen Angelegenheiten an mich (bitte per privat Mail wie ich Dir bereits geschrieben habe, bin nicht sehr oft hier unterwegs).

Weiterhin habe ich etliche Modellbaukollegen aus dem Flug- und Bootsbereich per Mail informiert, die sich ggf. direkt an Dich wenden werden. Aus einem gestrigen Telefongespräch weiß ich, dass bereits der MSV Saarland auch mitzieht.

Generell wäre vielleicht nicht schlecht, wenn die Unterstützer, egal ob Gruppierungen oder Privatpersonen, hier ihre Bereitschaft öffentlich machen. Sozusagen als ein gutes Beispiel.

Viele Grüße
Borek Dvorak
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Was ist bloß los mit den Menschen?
Die Flieger sollen eine Höheneinschränkung bekommen und jetzt fangen die bei den
Booten auch an die Teiche dicht zu machen?
Was ist das nächste, Slotcar im eigenen Keller vielleicht verbieten?
MFG Stefan

Motocross-Strecken, Trailgelände wurden/werden dicht gemacht,
ganz egal ob dort Europameisterschaften gefahren wurden oder nicht.
Selbst bei den Cartfahrern (in Kerpen) brennt die Luft.
http://www.focus.de/sport/experten/...artbahn-in-kerpen-vor-dem-aus_id_6028974.html

Die Gründe mögen die unterschiedlichsten sein.
Aber anscheinend sind heutzutage die Stadträte nicht mehr im Stande
reelle Daten und Fakten, dem kurzfristigen Gejammere einzelner Bürger entgegen zu bringen.
(zum Glück gibt es diese in einzelnen Fällen noch!)


Von daher drücke ich Euch beide Daumen daß ihr auf einsichtige Stadtväter stoßt
und diese Verordnung vom Tisch bekommt.


- Hier in BW muß man das Wasserrecht pachten, damit man seinem Hobby nach kommen kann.
Machen das die Angler, haben die Bootfahrer Pech.




Gruß
Andreas
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln
(Kölner Stadtordnung - KSO) vom 14. April 2014


Satzung betreffend die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See
vom 29. Juni 1984 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend die Benutzung
der Erholungsanlage Fühlinger See
vom 27. April 2011

Das Einzige, was verwundert, sind die Zeiträume.

1984, 2011 und 2014!
Also seit 32, 6 und 2 Jahren gibts anscheinend diese aktuellen oder geänderten Satzungen und jetzt erst fallen die jemandem auf?
Sind die "Ordnungskräfte" jetzt erstmals aktiv geworden oder ist in diesen vergangenen jahren nie einer auf einem der öffentlichen Seen, Teichen oder Weihern gefahren?

Ich finde, da ist noch etwas Erklärungsbedarf.
 

Pappnas

User
Soweit ich das beurteilen kann... ist es in den letzten 32 Jahren der erste Fall, aber ich hatte auch ne schöpferische Schaffenspause. Allerdings würden mich auch die näheren Umstände interessieren.
 
ungefährlichen kinderspielzeug

ungefährlichen kinderspielzeug

eventuell hilft es auch ein modellsegelboot als ungefährlichen kinderspielzeug zu deklarieren

Euch allen viel Erfolg und frohe Festtage
 
Dieses Verbot besteht mindestens seit 2011. Ältere Unterlagen liegen mir nicht vor. Seit 2011 ist es aber nachweisbar. Warum es jetzt plötzlich (obwohl ich anders lautende Aussagen der Stadt bekommen habe) durchgesetzt wird erschließt sich mir nicht. In dem Verbot wird ausdrücklich auf Ausnahmen im Landschaftsplan hingewiesen. Der Witz ist nur das diese Ausnahmen erst noch (in 2017) im neuen Landschaftsplan definiert werden sollen. Und genau bis dahin sollte das Verbot eigentlich gar nicht durchgesetzt werden. Welche Ausnahmen genau in den Landschaftsplan aufgenommen werden sollen ist übrigens noch gar nicht klar.

Zwei Gewässer auf denen derzeit legal gefahren werden darf gibt es übrigens.
1.) den Mülheimer Hafen. Hier handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Da hat die Stadt Köln gar nichts zu melden.
2.) den Scheuermühlenteich. Der ist nämlich verpachtet. Ein Verbot könnte also nur der Pächter aussprechen was dem aber gar nicht einfällt.
 

ariel

User
Nutzung von Modellbooten auf öffentl. Gewässern

Nutzung von Modellbooten auf öffentl. Gewässern

Hallo,
die zitierten Stellen widersprechen sich doch schon selbst. Einmal ist nur von Modellbooten die Rede, weiter unten dann wieder von Modellbooten mit eigenem Antrieb also offensichtlichen solchen mit Motor. Obwohl wir Modellbootsegler die Segel als "Antrieb" ansehen. Aber eine so differenzierte Argumentation ist in den Amtsstuben sicher nicht üblich!
Das schreit geradezu nach einer höchstrichterlichen Klärung sprich Einschaltung eines Anwaltes. Lässt sich wahrscheinlich auch finanzieren, wenn wir "zusammenschmeißen".
Auch die Anbieter von Modellbauartikeln dürfte dies interessieren, denn wer kauft dann noch ihre Artikel?!

Demnächst wird dann das Ausatmen verboten, da das ja die pure Luftverschmutzung ist.

Gruß ariel
 
Die unterschiedlichen Bezeichnungen haben einen ganz einfachen Grund : in der Verwaltungsvorschrift steht "Schiffsmodell". Nur in einer einzigen Gewässersatzung steht seit vielen Jahren ein Verbot für "Schiffsmodelle mit eigenem Antrieb". Und zwar ist das der Fühlinger See.
 

ariel

User
Öffentliche Gewässer

Öffentliche Gewässer

Hallo,
diese Spitzfindigkeit bringt uns aber keinen Schritt weiter.
Es gibt sehr viele, offensichtlich rechtlich offene Fragen in dieser Sache. Z.B. ein Verbot muss einen Grund haben oder leben wir schon in einem totalitären Staat, der völlig willkürlich Verbote aussprechen kann.
Der Umweltschutz kann es z.B. nicht sein. Denn Segelboote bringen keine Ausscheidungen oder Fäulnisprodukte in ein Gewässer ein. Auch die langjährige Praxis der Minisail Veranstaltungen, alles der Stadt Köln nicht bekannt oder von ihr nicht gewollt!?
Hier geht es doch offensichtlich um etwas ganz Anderes-und genau muss geklärt werden-notfalls vor Gericht. Als Privatmann würde ich dies so machen-auch vor dem Hintergrund meiner Rechtsschutzversicherung.
Aber es gibt ja vermutlich auch Juristen unter den Modellbauern.
Nur lamentieren und rumjammern bringt nichts-hier muss man um sein Recht kämpfen.
Die Kommentare kann ich mir schon sehr genau vorstellen! Aber es sind doch nur meine Ansichten zu diesem Thema-ich bin keiner dieser deutschen Oberlehrer!
Gruß
ariel
 
"Pro Schiffsmodell Köln" - NEWS

"Pro Schiffsmodell Köln" - NEWS

Liebe Leser und Schiffsmodellbauer!

In Kürze werde ich hier über neuste Fakten, Erkenntnisse, Ziele und geplante Vorgehensweisen zu unserer Initiative "Pro Schiffsmodell Köln" berichten!

Ich wünsche allen Sympatisanten, Unterstützern und euren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest.
 
.......

Zwei Gewässer auf denen derzeit legal gefahren werden darf gibt es übrigens.
1.) den Mülheimer Hafen. Hier handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Da hat die Stadt Köln gar nichts zu melden.
2.) den Scheuermühlenteich. Der ist nämlich verpachtet. Ein Verbot könnte also nur der Pächter aussprechen was dem aber gar nicht einfällt.

Der Scheurmühlenteich liegt leider im Naturschutzgebiet (zumindest steht da so ein Schild). ich glaube nicht das ein Pächter im Naturschutzgebiet machen darf was er will. Wobei man sich eh fragt was dieser Tümpel mit seinen microteilchen mit Naturschutzgebiet zu tun hat.....
Aber egal.
 
Fakten & Ziele

Fakten & Ziele

Seite 259, aus der Satzung zum Landschaftsplan der Stadt Köln

Allgemeine Gebote
In den Landschaftsschutzgebieten ist insbesondere
geboten:
1. das Aufstellen von Schildern in ausreichender
Zahl zum Hinweis auf den Schutzstatus
des Gebietes und die dort geltenden wesentlichen
Verbote.


Selten findet man Schilder entlang des Grüngürtels die das Gelände als Landschaftsschutzgebiet in dieser Form ausweisen.

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Die wenigen Verbotsschilder beschränken sich auf den Winterdienst und das Fütterungsverbot von Wasservögeln.


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Letzteres Verbot resultiert wohl aus dem Abschlußbericht "Limnologische Untersuchung von
15 Kölnern Stadtgewässern"
der RWTH Aachen aus 2015.

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Ziel der Iniziative „Pro Schiffsmodell Köln“ ist es:
den § 24 Abs. 4. der aktuell gültigen Kölner Stadtordnung –KSO – so zu ändern oder neu zu fassen,
dass die Nutzung von Modellbooten auf den öffentlichen Gewässern der Stadt Köln insoweit erlaubt ist, als andere Personen hierdurch nicht gefährdet und in ihrer Ruhe nicht gestört oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder die Anlagen und Gewässer sowie deren Anpflanzung, Ausstattung und Wasservögel hierdurch nicht geschädigt werden können.

§ 33 Abs. 40. der aktuell gültigen Kölner Stadtordnung –KSO – so zu ändern oder neu zu fassen,
dass das derzeit generell bestehende Verbot zur Nutzung von Modellbooten zukünftig keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt.
 
Ablehnung auf Widerspruch mit Begründung

Ablehnung auf Widerspruch mit Begründung

Hallo liebe Solidargemeinschaft!

Hier nun der ablehnende Bescheid mit Begründung des Ordnungsamtes der Stadt Köln.


Begründung.jpg



 

Stephan Ludwig

Moderator
Teammitglied
Der Scheurmühlenteich liegt leider im Naturschutzgebiet (zumindest steht da so ein Schild). ich glaube nicht das ein Pächter im Naturschutzgebiet machen darf was er will. Wobei man sich eh fragt was dieser Tümpel mit seinen microteilchen mit Naturschutzgebiet zu tun hat.....
Aber egal.

Da die IG Schiffsmodellbau Vertreter im Bürgerverein hat, der den Teich gepachtet hat bzw. betreut, denke ich dass die Jungs mehr wissen als wir hier vermuten oder mutmaßen.

Einfach mal bei der IG oder beim Bürgerverein nachfragen. :D
 
Erstes Sondierungsgespräch mit der Stadt Köln

Erstes Sondierungsgespräch mit der Stadt Köln

Liebe Freunde des Schiffsmodellbaus,

Heute fand im Stadtbezirk Rodenkirchen das sechste Stadtgespräch in der Aula der Gesamtschule Rodenkirchen statt.
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Oberbürgermeisterin Henriette Reker (rechts) hatte alle Interessierten zum Dialog geladen.

Die dreistündige Veranstaltung war mit mehr als 300 Bürgern gut besucht.
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Das war die beste Gelegenheit um mit den verantwortlichen Amtsleiter und Politikern aus dem anwesenden Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ins Gespräch zu kommen.

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Herrr Dr. Ulrich Höver (links), Amtsleiter im Bürgeramt Innenstadt Köln im Gespräch mit Andreas Konietzny über unser Bürgerbegehren der Initiative Pro Schiffsmodell Köln (PSK).
Weiterer wichtige Gesprächspartner war Hr. Horst Thelen, Vorsitzender im Ausschuss Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln (Fraktion Bündnis90 die Grünen).
Beide Herren haben unseren ersten Entwurf mit Interesse studiert, von mir erläutert bekommen und Sie unterbreiteten in kleinen Details noch Änderungsvorschläge.
Nach Auskunft von Herrn Thelen, welcher sich zu unserem Begehren und der Beschwerde durchweg positiv äußerte und ihr Aussicht auf Erfolg beimisst, wird nach Durchlauf aller betroffenen Ausschüsse und positivem Beschluss, eine Änderung der KSO dann noch in diesem Jahr 2017 im Stadtrat erfolgen könne.
Er freue sich schon auf unsere Einreichung!

Das lässt hoffen;-)

Viele Grüße an alle die unsere Initiative in den letzten Wochen solidarisch durch ihre Anregungen und e-mails unterstützt haben.

Nach dem Motto.......

Oh, leever Jott, jev uns Wasser
Un helf uns en d'r Nut
Dat Wasser vun Kölle es jot für uns Bürjerschlück


P.S: Nach Auskunft von Dr. Ulrich Höver ist der in der KSO genannte Landschaftsplan der Stadt Köln nicht gültig!!
 
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