"Flug nach Sicht" ist kein "Sichtflug" im luftrechtlichen Sinn!

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
In Diskussionen taucht immer mal wieder die Aussage auf, unser Modellflug wäre "Sichtflug". Obwohl hier klar und eindeutig erklärt wird, warum das nicht so ist und worin die Unterschiede zum im Modellflugbereich üblichen Flug nach Sicht bestehen, wird der Sachverhalt immer mal wieder in Zweifel gezogen und behauptet, Modellflug unterliege doch den Sichtflugbedingen.

Da ich nachvollziehen kann, dass ich nicht jeden von meinen Ausführungen restlos überzeugen kann, habe ich mich vor einigen Monaten an einen mit dem Luftrecht vertrauten Juristen gewandt, um meine Ansicht bestätigt zu bekommen bzw. im schlimmsten Fall als falsch revidieren zu müssen. Er hat mir damals entsprechend geantwortet.

Jetzt ist dieser Schriftwechsel im Fliegermagazin 12/2016 veröffentlicht worden. Die Wiedergabe erfolgt hier mit freundlicher Genehmigung von Th. Borchert, Chefredakteur Luftfahrt/Editor-in-chief Aviation - AERO INTERNATIONAL/fliegermagazin.


Sichtflug vs Flugsicht.jpg

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 905 Begrenzung des Eigentums​
Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
 
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