EASA Prototype Regulations

gufi

User
Theoretisch ja.
In der Praxis ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Anforderungen der Genehmigung strenger sein werden als die der offenen Kategorie. Das würde dem Zweck von Artikel 16 zuwiderlaufen. Die Verbände, die die Genehmigung beantragen, sollten ein solches Ergebnis der Diskussionen nicht zulassen. Ferner ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten weitere Einschränkungen für die offene Kategorie (z.B. nach Artikel 15) vornehmen können und somit die Kriterien für die offene Kategorie verschärfen könnten, um den derzeitigen Regeln zu entsprechen, die im Rahmen der Genehmigung beibehalten werden sollen.

Dies ist also zwar ein Thema, das diejenigen, die die Genehmigung mit den Behörden besprechen, im Auge behalten sollten, aber in der Praxis sollte es nicht passieren (wenn sie ihre Arbeit gut machen).

ok,
aber dann wäre es für uns doch interessant, ob denn die Gewichtsbeschränkung in Deutschland auch in Richtung 10kg verhandelt wird für die zukünftige Betriebsgenehmigung? Sonst hat man ja das Problem, daß die OpenCategory hier weichere Limits aufweist als die Betriebsgenehmigung der Verbände.
Dem Modellflug im Rahmen der Verbände wurde doch in der neuen europäischen Gestzgebung eine hervorragende Schadensbilanz attestiert, warum müssen wir uns dann mit dem 5kg Limit begnügen wenn in der Open schon die 10 kg feststehen?
In welchen europäischen Ländern gibt es eigentlich noch ein 5kg Limit?

Vielleicht ist hier ja auch jemand, der ein wenig dazu sagen kann, ob das Problem mit dem 5kg Limit in Deutschlang auch in die Verhandlung der Betriebsgenehmigung einfließt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
ok,
aber dann wäre es für uns doch interessant, ob denn die Gewichtsbeschränkung in Deutschland auch in Richtung 10kg verhandelt wird für die zukünftige Betriebsgenehmigung? Sonst hat man ja das Problem, daß die OpenCategory hier weichere Limits aufweist als die Betriebsgenehmigung der Verbände.
Dem Modellflug im Rahmen der Verbände wurde doch in der neuen europäischen Gestzgebung eine hervorragende Schadensbilanz attestiert, warum müssen wir uns dann mit dem 5kg Limit begnügen wenn in der Open schon die 10 kg feststehen?
In welchen europäischen Ländern gibt es eigentlich noch ein 5kg Limit?

Vielleicht ist hier ja auch jemand, der ein wenig dazu sagen kann, ob das Problem mit dem 5kg Limit in Deutschlang auch in die Verhandlung der Betriebsgenehmigung einfließt.

Hallo,
es ist die Summe der Anforderungen, auf die es letzlich ankommt.
Open ermöglicht 25 kg, aber nur "in the middle of nowhere" und die 10 kg beziehen sich nur auf Segler und nur auf die Höhe.
Es ist eine neue Gesamtregelung anzustreben, die dann oberhalb der jetzt national geltenden Gesamtgrenzen liegen sollte.
In die Verhandlungen über die Betriebsgenehmigung fliesst das sicher ein.
 

hholgi

User
meldungen

meldungen

Also bei 18km dürften die meisten Gelände hier in NRW ein Problem bekommen. …
Aber wie so oft … Meldungen, Meldungen …. und nochmal Meldungen;)
 
Leute, seid ihr mit Blindheit geschlagen, liegts am frühen Morgen oder ist es schlicht nur einer Panikreaktion geschuldet?

Wenn überhaupt geht es hier um Flughäfen!

Weder um Segelfluggelände (Heiligenberg) noch um Verkehrslandplätze (Pfullendorf). Etwas emotionsbefreite Sach- und Fachkenntnis wäre schon nicht schlecht, wenn man sich zu solchen Sachverhalten äußert, gelle! Erst denken, dann schreiben.
 
EASA Prototype Regulations

Liebe Administratoren vom RCN:

Ich hätte hier einen Wunsch/Bitte:
Könntet ihr dieses Thema "EASA Prototype Regulations" bitte wieder hier im Sub-Forum "Forum - Modellflug Flugmodellbau allgemein"

wieder als "Wichtig" markieren und es als erstes oben in diesem Bereich "anpinnen" und fixieren ?

Die Motivation meinerseits dazu:
Auch diejenigen, die sich das nicht markiert haben, bekommen das mit und ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, hierüber informiert zu sein.

VG,
Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Liebe Administratoren vom RCN:

Ich hätte hier einen Wunsch/Bitte:
Könntet ihr dieses Thema "EASA Prototype Regulations" bitte wieder hier im Sub-Forum "Forum - Modellflug Flugmodellbau allgemein"

wieder als "Wichtig" markieren und es als erstes oben in diesem Bereich "anpinnen" und fixieren ?

Die Motivation meinerseits dazu:
Auch diejenigen, die sich das nicht markiert haben, bekommen das mit und ich bin der Überzeugung, dass es wichtig ist, hierüber informiert zu sein.

VG,
Stefan

Hallo,
das Thema war auf meinen Vorschlag hin "entpinned" worden, da es eigentlich abgeschlossen ist. Die Regulierung ist jetzt da und daran wird sich erst mal nichts ändern.
Wichtiger ist jetzt die nationale Umsetzung, zu der es sicherlich noch viel Diskussionsbedarf geben wird. Nur ist im Moment etwas "Sauregurkenzeit" weil alle in Urlaub sind.
 
Hallo,
das Thema war auf meinen Vorschlag hin "entpinned" worden, da es eigentlich abgeschlossen ist. Die Regulierung ist jetzt da und daran wird sich erst mal nichts ändern.
Wichtiger ist jetzt die nationale Umsetzung, zu der es sicherlich noch viel Diskussionsbedarf geben wird. Nur ist im Moment etwas "Sauregurkenzeit" weil alle in Urlaub sind.

Hallo Frank,
okay, danke. Und Du meinst diese hier, richtig ?

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=DE

Die neue EU-Gesetzgebung wurde heute offiziel im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Das Datum der Veröffentlichung (11. Juni 2019) bestimmt die Anwendung und das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung:
- Das Inkrafttreten ist am 1. Juli 2019;
- Die Anwendung ist ab dem 1. Juli 2020;
- Die Freistellung für Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen und Verbänden endet am 1. Juli 2022.

Der Text ist zu finden unter:

In English:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=EN

Auf Deutsch:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=DE

Beste Grüsse,
Jürgen



Beste Grüsse,
Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
hinsichtlich des (organisierten) Modellflugs enthält diese Durchführungsverordnung nur sehr wenige relevante Punkte. Der Löwenanteil ist national zu regeln und daran wird gerade gearbeitet. Allerdings muss dieses Ei der Vorschläge dazu erst mal gelegt sein, bevor darüber gegackert werden kann.
 

maddyn

User
HI

da gibts eigentlich kein ei zu legen
die eu sagt is ländersache ok
ham wir nicht schon ne verordnung die dem Modellflug sicherer macht?
 
U-Space – Modellflug nicht mehr betroffen

U-Space – Modellflug nicht mehr betroffen

Hi zusammen,
anbei zur Info:

http://www.rc-network.de/forum/show...ug-nicht-mehr-betroffen?p=4875693#post4875693

10.10.2019 23:18
DAeC Buko-Modellflug
Standard U-Space – Modellflug nicht mehr betroffen

Der DAeC und im Speziellen die Bundeskommission Modellflug im DAeC freut sich, dass offensichtlich ihre in der Kommentierung vorgebrachten Argumente bei der European Union Aviation Safety Agency (EASA) Gehör gefunden haben. Zusammen mit den Mitgliedern der zuständigen Expert Group der Europe Airsports (EAS) und der European Modelflying Union (EMFU) hatte der DAeC am ersten ziemlich Besorgnis erregenden Regelungsentwurf der EASA kritisiert, dass der Modellflug nicht vom Anwendungsbereich der U-Space-Regelungen ausgenommen ist (Newsletter 06/2019).

Der nunmehr vorliegende zweite Entwurf der U-Space-Regelung folgt der Ansicht von DAeC, EAS und EMFU und sieht nun genau diese Ausnahme für den Modellflug vor. Wörtlich übersetzt heißt es in den Anwendungsbestimmungen des Entwurfs:

„Diese Verordnung gilt nicht […] für den im Rahmen von Modellflugclubs und -verbänden gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission durchgeführten UAS-Betrieb.“

Damit ist der Modellflug nicht mehr Teil der geplanten U-Space-Regeln, wenn er im Verbandsrahmen aufgrund einer Betriebserlaubnis nach dem neuen EU-Recht erfolgt. Faktisch wird eine solche Betriebserlaubnis für den Modellflugsport sogar eine gewisse "Schutzfunktion" vor „Luftraumnutzungsanforderungen“ (general requirements in U-space airspace) entfalten. Damit wird der Luftraum für den Modellflug in Deutschland in der bisher gewohnten Art nutzbar bleiben.

https://www.daec.de/news-details/u-space-modellflug-nicht-mehr-betroffen/

Siehe auch hier:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/754536-U-Space?p=4875769#post4875769


Grüße, Stefan
 
Damit ist der Modellflug nicht mehr Teil der geplanten U-Space-Regeln, wenn er im Verbandsrahmen aufgrund einer Betriebserlaubnis nach dem neuen EU-Recht erfolgt. Faktisch wird eine solche Betriebserlaubnis für den Modellflugsport sogar eine gewisse "Schutzfunktion" vor „Luftraumnutzungsanforderungen“ (general requirements in U-space airspace) entfalten. Damit wird der Luftraum für den Modellflug in Deutschland in der bisher gewohnten Art nutzbar bleiben.

Da bin ich mir nicht ganz so sicher.

Die Freistellung für Modellflugzeuge im Entwurf ist eher eine politische Erklärung ohne rechtliche oder praktische Wirkung. Wichtiger sind die konkreten Anforderungen für U-Space Gebieten später im EASA-Entwurf. Artikel 4 Absatz 3 des Entwurfs ist eindeutig: "Member States shall designate U-space airspace as restricted areas in accordance with Commission Regulation (EC) No 2150/2005" ("Die Mitgliedstaaten benennen den U-Space-Luftraum gemäss der Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission als Sperrgebiet"). Der eingeschränkte Luftraum bedeutet nach meiner Erfahrung in der Regel keine Modellflugaktivitäten.

Wenn die EASA es ernst meint, uns von den U-Space-Anforderungen auszunehmen, muss sie den Entwurf ändern, um klarzustellen, dass solche Luftraumbeschränkungen in U-Space-Gebieten nicht für Modellflugaktivitäten gelten.

Gruess, Jürgen
 
Die Freistellung für Modellflugzeuge im Entwurf ist eher eine politische Erklärung ohne rechtliche oder praktische Wirkung. Wichtiger sind die konkreten Anforderungen für U-Space Gebieten später im EASA-Entwurf. Artikel 4 Absatz 3 des Entwurfs ist eindeutig: "Member States shall designate U-space airspace as restricted areas in accordance with Commission Regulation (EC) No 2150/2005" ("Die Mitgliedstaaten benennen den U-Space-Luftraum gemäss der Verordnung (EG) Nr. 2150/2005 der Kommission als Sperrgebiet"). Der eingeschränkte Luftraum bedeutet nach meiner Erfahrung in der Regel keine Modellflugaktivitäten.

Wenn die EASA es ernst meint, uns von den U-Space-Anforderungen auszunehmen, muss sie den Entwurf ändern, um klarzustellen, dass solche Luftraumbeschränkungen in U-Space-Gebieten nicht für Modellflugaktivitäten gelten.

Weiterführung dieser Diskussion im U-Space thread: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/754536-U-Space
 

gufi

User
Wann ist Umetzung in nationales Recht abgeschlossen?

Wann ist Umetzung in nationales Recht abgeschlossen?

Hallo Leute,
ich hole das Thema mal wieder aus der Versenkung.

Sollten die EASA Regelungen nicht bis Mitte diesen Jahres in nationales Recht umgesetzt werden? Es sollten doch Betriebserlaubnisse der Verbände kommen, eine Registrierung der Steuerer oder der Modelle, usw. und sofort... .
Ich dachte die Übergangsfrist wo noch nach den bisherigen Regeln geflogen wird läuft dieses Jahr aus, finde aber die entsprechenden Stellen nicht mehr.
 

HPR40

User
Ich dachte die Übergangsfrist wo noch nach den bisherigen Regeln geflogen wird läuft dieses Jahr aus, finde aber die entsprechenden Stellen nicht mehr.

Also ich hab es so verstanden, dass die Übergangsfrist noch zweieinhalb Jahre, also bis Ende 2022, gilt.
In der Übergangsfrist kann man entweder nach altem Recht oder eben nach neuem Recht fliegen, so wars jedenfalls bei der bemannten Fliegerei.

Demnach wird es wohl ab Mitte des Jahres der Fall sein, dass das sowohl als auch anwendbar ist als erste Stufe bevor die nationalen Regel 22 dann ganz wegfallen schätze ich mal.


Gruß Horst
 
Also ich hab es so verstanden, dass die Übergangsfrist noch zweieinhalb Jahre, also bis Ende 2022, gilt.
In der Übergangsfrist kann man entweder nach altem Recht oder eben nach neuem Recht fliegen, so wars jedenfalls bei der bemannten Fliegerei.

Demnach wird es wohl ab Mitte des Jahres der Fall sein, dass das sowohl als auch anwendbar ist als erste Stufe bevor die nationalen Regel 22 dann ganz wegfallen schätze ich mal.


Gruß Horst


Artikel 21(3) der Durchführungsverordnung sagt das Aktivitäten "im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden" dürfen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&from=EN).

Meine Empfehlung an die Verbände ist jedoch, diese Genehmigung vor dem 1. Juli 2020 zu erwerben. Der Hauptgrund dafür ist, Sicherheit und Klarheit für die Piloten zu schaffen. Außerdem müssen wir, auch wenn wir bis zum 1. Juli 2022 weiterhin so fliegen können wie heute, sowieso bis zum 1. Juli 2020 Klarheit über eine Reihe von Fragen haben:
1) Wir müssen wissen, wie "im Rahmen von" von den nationalen Behörden angewendet wird. Es ist wichtig, diese Klarheit zu haben, da alle Aktivitäten, die nicht unter diese Kategorie fallen, ab dem 1. Juli 2020 die Regeln der "offenen Kategorie" respektieren müssen (inkl. 120m Höhenbeschränkung, Altersgrenzen, etc.); und
2) Da die Registrierungspflicht ebenfalls ab 1. Juli 2020 in Kraft tritt, müssen wir wissen, ob die Verbände ihre Mitglieder in ihrem Namen registrieren können. Wir wollen keine Situation, in der bis Juli 2020 jedes Mitglied sich einzeln registrieren muss und danach diese Aufgabe von den Verbänden übernommen wird. Das wäre eine Menge unnötiger zusätzlicher Arbeit.

Ich weiß, dass die beiden großen deutschen Verbände hart daran arbeiten, die Genehmigung bis Juli 2020 zu erhalten, aber es liegt natürlich in den Händen der Behörden, ob das tatsächlich möglich sein wird.

Gruss,
Jürgen
(Schweizerischer Modellflugverband)
 

gufi

User
10 kg statt 5 kg!

10 kg statt 5 kg!

Der DAeC verfolgt für seine Mitglieder die Anhebung der Gewichtsgrenze von 5kg auf 10 kg, was aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen schlüssig erscheint.
Hier: http://www.rc-network.de/forum/content.php/1187-Alles-wie-bisher-%E2%80%93-nur-besser

Für die Hangflieger, GPS Sportclass Trainierenden, usw. wäre das doch ein riesen Gewinn. Und natürlich noch für einige mehr.
Wie sind denn die Aussagen vom DMFV dazu? Ich habe leider keinen Klartext dazu finden können, bzw. habe den Eindruck das die 5kg Grenze hier nicht modernisiert werden soll. Oder was habe ich übersehen?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der DAeC verfolgt für seine Mitglieder die Anhebung der Gewichtsgrenze von 5kg auf 10 kg, was aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen schlüssig erscheint.
Hier: http://www.rc-network.de/forum/content.php/1187-Alles-wie-bisher-%E2%80%93-nur-besser

Für die Hangflieger, GPS Sportclass Trainierenden, usw. wäre das doch ein riesen Gewinn. Und natürlich noch für einige mehr.
Wie sind denn die Aussagen vom DMFV dazu? Ich habe leider keinen Klartext dazu finden können, bzw. habe den Eindruck das die 5kg Grenze hier nicht modernisiert werden soll. Oder was habe ich übersehen?

Hallo,

es gibt neben der Anhebung der Gewichtsgrenze auf 10 kg noch weitergehende Vorschläge z.B. zur Erteilung von Aufstiegserlaubnissen. Gemäss dem Vorschlag zu den Standardisierten Regeln für Flugmodelle der Bundeskommission Modellflug im DAeC soll diese Erteilung in die Kompetenz und Verantwortung des Verbandes für seine Mitglieder gestellt werden, was sicher vieles sehr vereinfachen würde. Die Lufthoheit wäre dann Aufsichtsbehörde, würde aber selber keine Aufstiegserlaubnisse mehr behandeln. Ziel ist die weitgehende Selbstverwaltung des Modellflugs in eigener Verantwortung und die Herauslösung aus dem bisherigen, behördlichem Regim.
 
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