EASA Prototype Regulations

Analyse zur NPA 2017-05 - Jürgen Lefevere, Jurist und Modellflieger

Analyse zur NPA 2017-05 - Jürgen Lefevere, Jurist und Modellflieger

Seit heute ist diese Analyse auf http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html zu finden (sechstes Paper):

http://www.woebbeking.de/downloads/6. 2017_06_19_EASApaper_JL_EU.pdf

Der Autor ist Jurist und erarbeitete und verhandelte viele europäische Regelwerke.
Er kommt zu eindeutigen Schlüssen:
"Zusammengefasst ist klar, dass der Regulierungsvorschlag sehr schwer anzuwenden oder vielleicht sogar unausführbar ist, und dass er aller Wahrscheinlichkeit nach Modellflieger ernsthaft behindern wird, ihren Hobbysport auszuüben."

Lesen!!!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Seit heute ist diese Analyse auf http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html zu finden (sechstes Paper):

http://www.woebbeking.de/downloads/6. 2017_06_19_EASApaper_JL_EU.pdf

Der Autor ist Jurist und erarbeitete und verhandelte viele europäische Regelwerke.
Er kommt zu eindeutigen Schlüssen:
"Zusammengefasst ist klar, dass der Regulierungsvorschlag sehr schwer anzuwenden oder vielleicht sogar unausführbar ist, und dass er aller Wahrscheinlichkeit nach Modellflieger ernsthaft behindern wird, ihren Hobbysport auszuüben."

Lesen!!!

Der Witz und das Peinliche bei der Sache ist allerdings, das es keine Regeln der EASA für den Modellflug gibt.
Hier wird der Modellflug mit der Open Category in Verbindung gebracht, was schlicht und einfach falsch ist. Der Modellflug ist in der NPA 2017-05 der Specific Category zugeordnet.

Ausserdem ist der Artikel im letzten Punkt in sich widersprüchlich:

1.
Exempted from the scope of this Regulation are UAS operations that:
- are conducted for recreational or sports purposes; and
- operate UAS with a maximum take-off mass (MTOM) of less than 25 kg; and
- operate within visual line of sight; and
- are conducted while respecting flight control zones and altitude restrictions.

2.
The competent authority (Member State) may issue operational restrictions for
recreational and sports model aircraft activities that are exempted from the scope of
this Regulation, including through agreements with model clubs or associations, on
the basis of the model club’s or association’s established procedures, organisational
structure, and management system.

Ja was denn jetzt. Herausnahme des Modellflugs oder Regelung durch die Member States? Wenn der Modellflug aus der Regulation ausgeschlossen wird, braucht sich diese nicht mehr dazu einzulassen. Eine Delegation des Modellflugs an die Memberstates ist eine Regulierung innerhalb der Regulation.
Und was ist mit den Modellen > 25 kg?

Obendrein steht der Punkt 2. eh schon drin, nur in andere Worte gefasst
 

rubberduck

User gesperrt
Das Wichtigste ist, die EASA, DFS usw. dazu zu bringen endlich die zugelassenen Modellflugplätze mit AE in ihre Karten aufzunehmen.

Solange die uns ignorieren, wird das nie was.


Jürgen
 

otaku42

User
EASA-Livestream zu NPA 2017-05: Mittwoch, 05.07.2017, von 09:30 bis 16:30 Uhr

EASA-Livestream zu NPA 2017-05: Mittwoch, 05.07.2017, von 09:30 bis 16:30 Uhr

Die EASA hat gerade ein Event angekündigt, auf dem sie die Hintergründe und Ziele der NPA 2017-05 ausführlich vorstellen möchte. Laut Ankündigung soll das dazu dienen, die von den Regeln potentiell Betroffenen ("stakeholder") über den Sachstand zu informieren und die Diskussion und Kommentierung zu fördern. Laut Agenda (PDF) soll dabei u.a. auch auf das Thema U-Space eingegangen werden.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 05.07.2017, von 09:30 bis 16:30 Uhr in Köln statt und steht wohl jedermann offen. Zusätzlich wird man aber auch per Livestream teilnehmen können, einschliesslich der Möglichkeit, Fragen für die vorgesehenen Frage-und-Antwort-Runden online einzubringen.

Da ich zu dieser Zeit arbeiten muss und während der Arbeit den Livestream nicht mitverfolgen kann, habe ich bei der EASA angefragt, ob der Livestream vielleicht auch aufgezeichnet wird, damit man sich die Veranstaltung wenigstens nachträglich zu Gemüte führen kann. Wenn die Antwort vorliegt, gebe ich hier Bescheid.
 
...
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 05.07.2017, von 09:30 bis 16:30 Uhr in Köln statt und steht wohl jedermann offen. Zusätzlich wird man aber auch per Livestream teilnehmen können, einschliesslich der Möglichkeit, Fragen für die vorgesehenen Frage-und-Antwort-Runden online einzubringen.
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Für jedermann offen dürfte wohl lediglich der Livestream sein, denn so einfach kommt man in das HQ der EASA nicht rein. ;)

Der Zeitpunkt für diesen Workshop und die kurzfristige Ankündigung erscheint allerdings merkwürdig. Entweder steckt da Absicht dahinter, oder man hat bei der Terminierung nicht aufgepasst. Zeitgleich findet nämlich in Bonn Bad-Godesberg das Unmanned Vehicles VI Forum statt:

https://www.dwt-sgw.de/veranstaltun...t]=356&cHash=af629fd8d94eb27f274af43021b751e5

Dieser Termin stand schon lange fest und die dortigen Teilnehmer haben sicher auch keine Zeit den Livestream anzuschauen. ;)

Zum anderen steht in der Ankündigung des EASA Workshops als Stichtag für Kommentare der 12. August 2017. Die EASA hat aber sowohl auf dem Treffen mit dem DMFV, als auch auf dem Workshop der EMFU, den 15. September 2017 als neuen Termin genannt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Für jedermann offen dürfte wohl lediglich der Livestream sein, denn so einfach kommt man in das HQ der EASA nicht rein. ;)

Der Zeitpunkt für diesen Workshop und die kurzfristige Ankündigung erscheint allerdings merkwürdig. Entweder steckt da Absicht dahinter, oder man hat bei der Terminierung nicht aufgepasst. Zeitgleich findet nämlich in Bonn Bad-Godesberg das Unmanned Vehicles VI Forum statt:

https://www.dwt-sgw.de/veranstaltun...t]=356&cHash=af629fd8d94eb27f274af43021b751e5

Dieser Termin stand schon lange fest und die dortigen Teilnehmer haben sicher auch keine Zeit den Livestream anzuschauen. ;)

Zum anderen steht in der Ankündigung des EASA Workshops als Stichtag für Kommentare der 12. August 2017. Die EASA hat aber sowohl auf dem Treffen mit dem DMFV, als auch auf dem Workshop der EMFU, den 15. September 2017 als neuen Termin genannt.

Die Frage ist, in wie weit dieses stark militärisch angehauchte Event der DWT für die EASA und insbesondere für den Modellflug relevant ist.
Zumindest für den Modellflug wohl eher nicht.
 
Die Frage ist, in wie weit dieses stark militärisch angehauchte Event der DWT für die EASA und insbesondere für den Modellflug relevant ist.
Zumindest für den Modellflug wohl eher nicht.

Gerade von Seiten des Militärs kamen die Forderungen nach einer Flughöhenbeschränkung von 50m (und das hätte massive Auswirkungen auf den Modellflug) und oft ist es gerade die Militärtechnik, die man ein paar Jahre später auch in kommerziellen Anwendungen wiederfindet. Es macht also durchaus Sinn, sich über die dortigen Entwickungeb zu informieren.

Man kann sich anhand des Programms grob informieren, worüber man dort spricht.
 
Modellflug im Europa der Einzelstaaterei...

Modellflug im Europa der Einzelstaaterei...

Einen kleinen Vorgeschmack gibt es jetzt ab 1. Juli 2017 in Dänemark.
Potentiell heisst das doch, dass man in jedem europäischen Land eine Art Kenntnisnachweis machen muss und sich und sein Flugmodell/Drohne registrieren (lassen) muss!

Es ist zum :cry:!
Tobias
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Einen kleinen Vorgeschmack gibt es jetzt ab 1. Juli 2017 in Dänemark.
Potentiell heisst das doch, dass man in jedem europäischen Land eine Art Kenntnisnachweis machen muss und sich und sein Flugmodell/Drohne registrieren (lassen) muss!

Es ist zum :cry:!
Tobias

Das wird durch die kommende Regulierung europaweit einheitlich geregelt werden.
 
Europaweite Regelungen für Kenntnisnachweis und Registrierung?

Europaweite Regelungen für Kenntnisnachweis und Registrierung?

Einen kleinen Vorgeschmack gibt es jetzt ab 1. Juli 2017 in Dänemark.
Potentiell heisst das doch, dass man in jedem europäischen Land eine Art Kenntnisnachweis machen muss und sich und sein Flugmodell/Drohne registrieren (lassen) muss!

Es ist zum :cry:!
Tobias
Das wird durch die kommende Regulierung europaweit einheitlich geregelt werden.

Wie wird diese europaweit einheitliche Reglung aus Deiner Sicht (auch praktisch) aussehen?
Was folgt aus der aktuellen NPA diesbezüglich?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wie wird diese europaweit einheitliche Reglung aus Deiner Sicht (auch praktisch) aussehen?
Was folgt aus der aktuellen NPA diesbezüglich?

Die Form der Registrierung für Flugmodelle ist in AMC1 UAS.SPEC.20 festgelegt. Registrierung soll durch die Verbände / Vereine erfolgen. Für Open A3 wahrscheinlich durch die Staaten, aber das ist nicht ausschliesslich Modellflug.
Inhalt des Kompetenznachweises in AMC1 UAS.OPEN.50(e)(1) und GM1 UAS.OPEN.50(e)(1). Alles in NPA 2017-05
Ob es einen Kompetenznachweis in Specific (§14) für den Modellflug geben wird, sei mal dahingestellt.

Wie das alles genau ausgestaltet sein wird, weiss heute noch keiner, aber es wird einheitlich sein. Eine gegenseitige Anerkennung ist daher zwangsläufig.
 

Chris W.

User
Für jedermann offen dürfte wohl lediglich der Livestream sein, denn so einfach kommt man in das HQ der EASA nicht rein. ;)

Der Zeitpunkt für diesen Workshop und die kurzfristige Ankündigung erscheint allerdings merkwürdig. Entweder steckt da Absicht dahinter, oder man hat bei der Terminierung nicht aufgepasst. Zeitgleich findet nämlich in Bonn Bad-Godesberg das Unmanned Vehicles VI Forum statt:

https://www.dwt-sgw.de/veranstaltun...t]=356&cHash=af629fd8d94eb27f274af43021b751e5

Dieser Termin stand schon lange fest und die dortigen Teilnehmer haben sicher auch keine Zeit den Livestream anzuschauen. ;)

Zum anderen steht in der Ankündigung des EASA Workshops als Stichtag für Kommentare der 12. August 2017. Die EASA hat aber sowohl auf dem Treffen mit dem DMFV, als auch auf dem Workshop der EMFU, den 15. September 2017 als neuen Termin genannt.

Im Programm bzw. in den Teilnahmebedingungen ist zu lesen:

"Die Konferenz richtet sich an Angehörige der Streitkräfte, des Öffentlichen Dienstes, der Parlamente und Ministerien, Botschaften, Wissenschaft und der Wirtschaft."

Die Tagungspauschalen sind dort auch aufgeführt. Für Teilnehmer aus der Wirtschaft wird für beide Tage bspw. eine Pauschale von 985 € verlangt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Im Programm bzw. in den Teilnahmebedingungen ist zu lesen:

"Die Konferenz richtet sich an Angehörige der Streitkräfte, des Öffentlichen Dienstes, der Parlamente und Ministerien, Botschaften, Wissenschaft und der Wirtschaft."

Die Tagungspauschalen sind dort auch aufgeführt. Für Teilnehmer aus der Wirtschaft wird für beide Tage bspw. eine Pauschale von 985 € verlangt.

Also wenn ich im Rahmen des Modellfugs an sowas zu solchen Tarifen teilnehmen wollte, würde ich vom jeweiligen Vorstand wohl gefragt werden, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe.
Besonders da es bei dieser Tagung keine Berührungspunkte mit dem Modellflug gibt.
Das sich das mit dem EASA-Workshop überschneidet, ist für den Modellflug völlig belanglos.
 
...
Besonders da es bei dieser Tagung keine Berührungspunkte mit dem Modellflug gibt.
...

Hallo Frank,
Nix für ungut, aber hast Du Dir die Themen überhaupt angeschaut? Gerade weil das Militär auf eine 50m Deckelung gedrängt hat, kann es sicher nicht schaden 'mal reinzuhören was da zukünftig im unteren Luftraum geplant ist - dieser wird nämlich bisher vor allem durch uns Modellflieger genutzt. Und wie bereits erwähnt ... die verwendete Technik findet man ein paar Jahre später oft auch im kommerziellen Bereich oder in unserem Hobby.

:) Jürgen
 
... ich persönlich würde es begrüssen, wenn Ihr teilnehmen könntet oder jeweils ein anderer Spezialist bei Terminkollisionen in Euren Kalendern. Das mit den Kosten sehe ich momentan nachrangig.
Gruss Dietmar
 
Analyse zur NPA 2017-05

Analyse zur NPA 2017-05

Hallo Frank!
Seit heute ist diese Analyse auf http://www.woebbeking.de/blog_easa_npa.html zu finden (sechstes Paper):

http://www.woebbeking.de/downloads/6. 2017_06_19_EASApaper_JL_EU.pdf

Der Autor ist Jurist und erarbeitete und verhandelte viele europäische Regelwerke.
Er kommt zu eindeutigen Schlüssen:
"Zusammengefasst ist klar, dass der Regulierungsvorschlag sehr schwer anzuwenden oder vielleicht sogar unausführbar ist, und dass er aller Wahrscheinlichkeit nach Modellflieger ernsthaft behindern wird, ihren Hobbysport auszuüben."

Lesen!!!
Der Witz und das Peinliche bei der Sache ist allerdings, das es keine Regeln der EASA für den Modellflug gibt.
Hier wird der Modellflug mit der Open Category in Verbindung gebracht, was schlicht und einfach falsch ist. Der Modellflug ist in der NPA 2017-05 der Specific Category zugeordnet.

Die EASA sieht dies wohl nicht so wie du.

Im Programm zu "Presentation of EASA’s Drone rules proposal" wird der Modellflug offensichtlich in der Wahrnehmung der EASA der "Open category" zugerechnet. Genau so, wie Jürgen Lefevere die NPA 2017-05 der EASA in seiner Analyse deutet.
Der Vortrag "UAS regulation from operators perspective; How model aircraft and homebuilt UAS can operate" findet im Themenkreis "Operations in Open category" statt!

Die von dir als primäre Lösung dargestellte Möglichkeit der Ausübung des Modellflugs im Rahmen von Modellflugvereinen

NPA 2017-05 schrieb:
For UAS operations conducted in the framework of model clubs or associations, the following applies:
1. the competent authority may issue an operational authorisation to a model club or association...

ist nur eine Möglichkeit und eben eine Ausnahme von der Regel.
Das entscheidende Wörtchen ist "may"!
In dem einen Land macht "the competent authority" diese Ausnahme, in einem anderen Land vielleicht nicht. Einzelstaatregelungen!

Daher ist auch eine zwangsläufige gegenseitige Anerkennung, die du als Tatsachenbehauptung darstellst, einfach nur dein Wunschdenken:

Wie wird diese europaweit einheitliche Reglung aus Deiner Sicht (auch praktisch) aussehen?
Was folgt aus der aktuellen NPA diesbezüglich?
Die Form der Registrierung für Flugmodelle ist in AMC1 UAS.SPEC.20 festgelegt. Registrierung soll durch die Verbände / Vereine erfolgen. Für Open A3 wahrscheinlich durch die Staaten, aber das ist nicht ausschliesslich Modellflug.
Inhalt des Kompetenznachweises in AMC1 UAS.OPEN.50(e)(1) und GM1 UAS.OPEN.50(e)(1). Alles in NPA 2017-05
Ob es einen Kompetenznachweis in Specific (§14) für den Modellflug geben wird, sei mal dahingestellt.

Wie das alles genau ausgestaltet sein wird, weiss heute noch keiner, aber es wird einheitlich sein. Eine gegenseitige Anerkennung ist daher zwangsläufig.

Die hoffst aus deinem Wahrnehmungsbias heraus. Aber Wissen ist das nicht.

Du würdest jetzt an meiner Stelle schreiben:
Der Witz und das Peinliche bei der Sache ist ...

Ich versuche weiter die Contenance zu bewahren.
Gruss
Tobias
 

DD8ED

Vereinsmitglied

Die EASA sieht dies wohl nicht so wie du.

Im Programm zu "Presentation of EASA’s Drone rules proposal" wird der Modellflug offensichtlich in der Wahrnehmung der EASA der "Open category" zugerechnet. Genau so, wie Jürgen Lefevere die NPA 2017-05 der EASA in seiner Analyse deutet.
Der Vortrag "UAS regulation from operators perspective; How model aircraft and homebuilt UAS can operate" findet im Themenkreis "Operations in Open category" statt!

Nein, die EASA sieht das selbstverständlich nicht wie ich. Ich sehe das wie die EASA. Und meine Informationsbasis ist ETWAS breiter als ein Titel eines Vortrages eines Workshops, dessen Inhalt nicht bekannt ist.

Meine Infos stammen von Natale Di Rubbo, Yves Morier und Mitgliedern der Expert Group RMT 0230 (Dave Phipps und Bruno Delor). Aber diese Insider-Quellen sind für dich wohl nicht relevant.
Erwähne doch mal, was Natale Di Rubbo in seinem Vortrag am 5. Julli erzählen wird.
 
Nein, die EASA sieht das selbstverständlich nicht wie ich. Ich sehe das wie die EASA. Und meine Informationsbasis ist ETWAS breiter als ein Titel eines Vortrages eines Workshops, dessen Inhalt nicht bekannt ist.

Meine Infos stammen von Natale Di Rubbo, Yves Morier und Mitgliedern der Expert Group RMT 0230 (Dave Phipps und Bruno Delor). Aber diese Insider-Quellen sind für dich wohl nicht relevant.
Erwähne doch mal, was Natale Di Rubbo in seinem Vortrag am 5. Julli erzählen wird.

Dann geh' mal auf meine inhaltlichen Argumente ein, anstatt dich auf deinen Informationsvorsprung durch Insider-Quellen zu berufen, die nur deinen eigenen Authoritäts- und Kompetenzanspruch stärken sollen.

Ich sage nur "may"!

Und: "Sauber rumgeeiert!"
 

Eckart Müller

Moderator
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