Drohnen über Wohngebiet

Hallo,

möchte mich gerne informieren über das obige Thema.
Ich habe gestern am Sonntag das erste mal erlebt, dass eine Drohne über bewohnten Gebiet fliegt. Quasi über meinem Kopf flog eine Drohne in ca. 50 Meter höhe.
Offensichtlich nicht mit Sichtkontakt gesteuert, sofern der Pilot nicht auf einem Dach gesessen ist, da es sich um relativ dicht bebautes Gebiet handelt.

Nun meine Fragen:
1. Ist es erlaubt mit einer Drohne über bewohntes Gelände zu fliegen?
2. da es offensichtlich mit einer Kamera ausgerüstet war, wie verhält es sich mit dem Schutz der Privatsphäre?

Ich danke für Hinweise und Antworten

Gruß Patrick
 
Hallo Patrick,

zu 1: unter bestimmten Umständen ja (Gewicht bzw. Aufstiegserlaubnis)

zu 2: gleiche Antwort! Die Kamera muß ja nicht aktiv sein...........

Anders ist es schon mit dem Sichtkontakt. Der muß bei privaten Flügen stets gegeben sein. Autarke Drohnen fliegen i.d.R. nicht privat.
 

Ondas

User
Bei Dir steht "Berlin" als Wohnort, dort beginnt der kontrollierte Luftraum zumeist bei "ground". Dort ist AFAIK Modellflug nicht erlaubt, jedenfalls nicht so einfach.
Jedes Modellflugzeug muss mit direkter Sicht gesteuert werden. In die Sache mit dem autonomen Flug hat die Bundeswehr schon viel Geld gesteckt, mit wenig Erfolg ;-)
Bei der Kamera muss der Pilot den Datenschutz wahren.
Wenn es kein Flug zum Zwecke des Sportes war, ist das ganze oben noch durch den Punkt "Aufstiegsgenehmigung" zu erweitern.

Ralf

[Edith] Blöd, wenn man relevante Infos erst nach dem Absenden des Postings findet... Danach hatte ich gesucht:
http://www.modellflug-im-daec.de/im...NfLs/DFS-Allgemeinverfuegung-NFL-1-437-15.pdf

Also mindestens 1.5km vom Flughafen weg, nicht über 30m
[/Edith]
 
Zuletzt bearbeitet:

UweHD

User
seit wann ist der genehmigunfsfreie Modellflug unter 5 kg auf Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang begrenzt?
oder gilt das nur für das Stadtgebiet Berlin
Generell muss man nach deutschem Luftrecht als Modellflieger auf Sicht fliegen d.h. man muss ohne ausreichendes Tageslicht sicherlich eine entsprechende Beleuchtung besitzen. Keine Ahnung, welche Anforderungen diese Beleuchtung formell erfüllen muss, um dem Amtsschimmel Genüge zu tun ;)
 
Auch das ist klar geregelt: wir müssen z.B.für unsere Nachtflüge eine Beleuchtung haben, die "die Erkennbarkeit durch die bemannte Luftfahrt sicherstellt" (Anhang SERA.3215 der DV 923/2012). Außerdem müssen für den Notfall noch stromunabhängige (Knick-) Lichter vorhanden sein. Die maximale Flughöhe beträgt auch nur 50 m. Unser Platz liegt übrigens sogar in einer Kontrollzone!!
 

Steffen

User
seit wann ist der genehmigunfsfreie Modellflug unter 5 kg auf Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang begrenzt?
oder gilt das nur für das Stadtgebiet Berlin
Das ist eine Regel, die aus dem Fliegen in der Kontrollzone resultiert.
Da ist die allgemeine Freigabe zum Flug in der Kontrollzone an fliegen bei Tage verknopft.

Übrigens ist dabei wichtig zu wissen, dass fliegen bei Tage nicht fliegen von Sonnenaufgang bis untergang ist, sondern zwischen den bürgerlichen Dämmerungen (Sonne 6° unter Horizont). Und das ist schon ganz schön finster ;-)

innerhalb der Nacht wiederum müssen schlicht und einfach sowieso alle beleuchtet sein.
 
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