kleinermann
User
Hallo,
möchte mich gerne informieren über das obige Thema.
Ich habe gestern am Sonntag das erste mal erlebt, dass eine Drohne über bewohnten Gebiet fliegt. Quasi über meinem Kopf flog eine Drohne in ca. 50 Meter höhe.
Offensichtlich nicht mit Sichtkontakt gesteuert, sofern der Pilot nicht auf einem Dach gesessen ist, da es sich um relativ dicht bebautes Gebiet handelt.
Nun meine Fragen:
1. Ist es erlaubt mit einer Drohne über bewohntes Gelände zu fliegen?
2. da es offensichtlich mit einer Kamera ausgerüstet war, wie verhält es sich mit dem Schutz der Privatsphäre?
Ich danke für Hinweise und Antworten
Gruß Patrick
möchte mich gerne informieren über das obige Thema.
Ich habe gestern am Sonntag das erste mal erlebt, dass eine Drohne über bewohnten Gebiet fliegt. Quasi über meinem Kopf flog eine Drohne in ca. 50 Meter höhe.
Offensichtlich nicht mit Sichtkontakt gesteuert, sofern der Pilot nicht auf einem Dach gesessen ist, da es sich um relativ dicht bebautes Gebiet handelt.
Nun meine Fragen:
1. Ist es erlaubt mit einer Drohne über bewohntes Gelände zu fliegen?
2. da es offensichtlich mit einer Kamera ausgerüstet war, wie verhält es sich mit dem Schutz der Privatsphäre?
Ich danke für Hinweise und Antworten
Gruß Patrick