Komme ich noch aus diesem Kaufvertrag ohne eine Abstandssumme zu zahlen noch raus?

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Hallo,
hab am Freitag ein Auto bestellt. Hab aber jetzt im Internet am Samstag ein günstigeres Angebot gefunden.

Der Kaufvertrag beinhaltet folgenden Zusatz:
Der Käufer akzeptiert, daß er an den Verkäufer bei Nichterfüllung des Vertrages eine Abstandssumme von 15 % des Kaufpreises bezahlt.

So wies ausschaut komme ich aus dem Kaufvertrag ohne eine Abstandssumme zu zahlen nicht mehr raus. Es war auch kein Haustürgeschäft da ich zum Händler hingefahren bin.







Danke!
Grüße
Werner
 
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Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Du hast die Bestellung getätigt und bist an sie gebunden.

Nimmt nun der Verkäufer innerhalb der vorbezeichneten Fristen Deine Bestellung schriftlich an, kommt der Kaufvertrag zu Stande.

Und dann gilt "pacta sunt servanda" wie der Grieche sagt.

Lässt der Verkäufer die Frist untätig verstreichen, kommt kein Kaufvertrag zu Stande.

Der Verkäufer räumt dem Käufer ein Nichterfüllungsrecht vom Vertrag ein - gegen Zahlung von 15 % des Kaufpreises.

Wenn also die Bestellung am vergangenen Freitag getätigt wurde, hat der Verkäufer nun entsprechend Zeit die Bestellung anzunehmen.

Frage: Wir wurde die Bestellung getätigt ? Schriftlich ? Mündlich ? Vor Zeugen ?
 
VI. Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz

Ist der Käufer eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Eingang des Bestätigungsschreibens gemäß § 2 dieses Vertrages durch den Vermittler beim Auftraggeber.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:


Werner

was ist damit?, was hat das mit dem Fernabsatzgesetz zu tun?, der Vertrag wurde persönlich geschlossen?
 
Tja, ist schon erstaunlich, was mündige Bürger mit ihrer Unterschrift alles anstellen können. Damit lassen sich sogar rechtsverbindliche Verträge abschließen, mit daraus resultierenden bindenden Rechten und Pflichten :eek:

Wer das nicht möchte, kann sich beim Gericht einen Vormund bestellen lassen...

Mach, was du willst. Wenn das Angebot im Internet mehr als 15% billiger ist als das vom Autohaus, geh zum Internet. Die 15% sind dann Lehrgeld.

Oliver
 

micbu

User
Frage: Sollte der Wagen finanziert werden?
Falls ja, dann handelt es sich um verbundene Verträge. Wird nun die Finanzierung widerrufen (Bei einer Finanzierung hat man ein Widerrufsrecht), dann ist man automatisch nicht mehr an die Bestellung des Wagens gebunden!
Der Verkäufer kann dann in seinen AGB stehen haben was er möchte.
http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html

Michael
 

Bob Valdez

User gesperrt
Moin ,
unabhängig jetzt von der Rechtslage ....
manchmal hilft auch ... miteinander reden .
Hat schon manches Problem gelöst ... einfach mal versuchen .;)
 

micbu

User
??? Ich dachte du seist der Käufer???
 
Hallo,
vielen Dank für die Tipp´s.
Ich hab´s jetzt mit dem Käufer geklärt und wird sind uns einig geworden.

Grüße
Werner
Wohl eher mit dem Verkäufer Autohaus

Man sollte den Namen aus allen Vertragsbedingungen rausnehmen, obwohl, gut zu wissen daß man mit diesem EU-Wagen-Händler nachverhandeln kann :D
 
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Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
AGB´s habe ich auf Wunsch des Themenstarters herausgenommen, ebenso den Hinweis auf den Verkäufer.
Manchmal tun wir so etwas, falls jemand vielleicht vorschnell einen Thread eröffnet ;)
 
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