Bank verweigert Stempel auf DMO-Ausweis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Modellflugfreunde

Ich fliege seit Jahren brav Versichert über die DMO.
Heute wollte ich meinen Beitrag entrichten und bin zu meiner BERLINER VOLKSBANK.
Am Schalter teilte mir der Mitarbeiter mit, dass sie den Stempel auf den Ausweis abgeschafft haben.:eek:

O.T.:
"Der Stempel wird von uns nicht mehr gemacht, die Bank ist der Meinung, nur der Kontoauszug ist das einzig legitime Mittel zur Verifizierung"

Da ich seit Jahren online Banking betreibe, bekomme ich in der Filiale keinen Auszug mehr, nur noch online per PDF!

Ich kann mir nicht vorstellen, sollte mir einer unserer freundlichen Neukölln-Kreuzberger Ordnungsamtmitarbeiter einen Bußgeldbescheid ausfüllen, dass der davon absieht, wenn ich ihm ein selber ausgedrucktes Blatt und meinen nicht gestempelten Ausweis vorzeige!

Hat einer von Euch ähnliche Erfahrung machen dürfen oder weiß mir jemand zu helfen?

Wenn ich online Bezahlen will, verweigert mit das Formular die IBAN-Nummer: Zu lang!:mad:

Bei der DMO habe ich auch schon angerufen, die waren nur erstaunt und rieten mir meiner Bank auf die Füße zu treten.
 
Update: Kein Stempel von der Bank

Update: Kein Stempel von der Bank

Habe es jetzt geschaft, den Beitrag zu überweisen:D

DMO versendet zur Bezahlung nur noch SEPA-Formulare, am Telefon riet mit der Mitarbeiter, auf bewährte Art zu überweisen und teilte mir die notwendigen Kontoinformationen mit.

Wie ich ohne legitimen Nachweis unsere Ordnungshüter im Einsatz von der erfolgten Begleichung des Versicherungsbeitrages überzeugen soll, steht in den Sternen.:rolleyes:

Bisher habe ich zwar noch nie eine Kontrolle erlebt, aber, wie's so ist im Leben...
 

WalterH

Fördermitglied
Mal ne dumme Frage: Was hat eine Bank mit einem Versicherungsausweis zu tun?:confused:

Und wo prüfen Ordnungshüter deinen Versicherungsausweis ob ein Stempel einer Bank darauf ist? :confused:

Bin gleich zweimal confused.:)
Cheers
Walter
 
Mal ne dumme Frage: Was hat eine Bank mit einem Versicherungsausweis zu tun?:confused:

Und wo prüfen Ordnungshüter deinen Versicherungsausweis ob ein Stempel einer Bank darauf ist? :confused:

Bin gleich zweimal confused.:)
Cheers
Walter

Danke. Ich denke mir beim lesen von diesem Thread die ganze Zeit: "WTF?". Und dachte da ist irgendwas existentielles an mir vorbeigegangen.
Also entweder man hat eine Versicherung, und die Beiträge sind bezahlt oder eben nicht. Der Nachweis muss nicht ständig am Körper mitgeführt werden. Und welcher Ordnungsmensch hat jemals in der Geschichte des Modellflugs nach einer Versicherung gefragt? Bin echt verwirrt. Evt. kann der TE ja mal kurz aufklären was es da mit DMO und Bank und Stempel auf sich hat.

gruß cyblord
 
Danke. Ich denke mir beim lesen von diesem Thread die ganze Zeit: "WTF?". Und dachte da ist irgendwas existentielles an mir vorbeigegangen.
Also entweder man hat eine Versicherung, und die Beiträge sind bezahlt oder eben nicht. Der Nachweis muss nicht ständig am Körper mitgeführt werden.

gruß cyblord

:rolleyes:

Doch, muss man: §106 LuftVZO, Satz 2: "Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt."
Und wenn die Bescheinigung der DMO halt nur mit Zahlungsnachweis gültig ist, dann ist das Problem doch wohl klar, oder?

Beste Grüße,

Lutz
 
Versicherungsnachweis mit sich führen

Versicherungsnachweis mit sich führen

@lpaelke
Danke für Deine Auskunft und Deinen Beistand

@Walter
@Lutz

Wie von lpaelke präzisiert, ist das Mitführen des Nachweises Pflicht. Was den Stempel betrifft steht auf dem Ausweis:
Der Versicherungsausweis ist nicht übertragbar und nur mit Zahlungsbestätigung der Bank oder des Vereinskassierers auf der Rückseite des Ausweises gültig


@Ron_Dep
Das frag ich mich auch. Und: In welchem Land gibt es noch Stempel?
Die lassen sich irgendwie schwierig übertragen übers Netz, könnte ich mir vorstellen...

Frage 1: In jedem Land, Amt, Büro etc. der Welt!
Frage 2: Aus dem Grund soll ein Stempel der Bank bzw. des Vereinskassierers rauf!
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn mich jetzt ein paar am liebsten aufknüpfen würden...da lob ich mir doch die Plastikkarte mit Jahreszahl drauf die es jährlich bei einem Mitbewerber gibt.
Ihr wisst schon wen ich meine...:D

So ein Firlefanz um nix...und komisch, überall regt man sich über Geiz ist Geil auf...bei der Versicherung kanns net billig genug sein...einfach lächerlich...
 
Danke. Ich denke mir beim lesen von diesem Thread die ganze Zeit: "WTF?". Und dachte da ist irgendwas existentielles an mir vorbeigegangen.
Also entweder man hat eine Versicherung, und die Beiträge sind bezahlt oder eben nicht. Der Nachweis muss nicht ständig am Körper mitgeführt werden. Und welcher Ordnungsmensch hat jemals in der Geschichte des Modellflugs nach einer Versicherung gefragt? Bin echt verwirrt. Evt. kann der TE ja mal kurz aufklären was es da mit DMO und Bank und Stempel auf sich hat.

gruß cyblord

Hi cyblord
ich merke bei dir immer mehr das du wenn es um Bestimmungen geht die das Betreiben von Modellflugzeugen geht eine große Wissenslücke besteht.
Klar das wenn man nur auf der Wiese fliegt und nichts passiert kein Mensch nach einem Versicherungsnachweis fragt.
Aber wenn du mal bei einem Verein oder an einem Flugtag fliegen möchtest wirst du deinen Versicherungsnachweis vorlegen müssen.


Gruß,Herbert:(:(:(
 

WalterH

Fördermitglied
:rolleyes:

Doch, muss man: §106 LuftVZO, Satz 2: "Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt."
Und wenn die Bescheinigung der DMO halt nur mit Zahlungsnachweis gültig ist, dann ist das Problem doch wohl klar, oder?

Beste Grüße,

Lutz

Die Frage ist: wer darf das kontrollieren und unter welchen Umständen. Die Straßenverkehrsbehörde? :D
Die Diskussion mit einem "Ordnungshüter" über die Zuständigkeit stelle ich mir lustig vor.

Aber vielleicht kommt der Leiter der Flugsicherung des neuen Berliner Flughafens mal vorbei - der hat im Tower ja noch nicht viel zu tun. :rolleyes:

Allzu teuer dürfte es auch nicht werden, (ist ja eine Ordnungswidrigkeit ohne Behinderung oder Gefährdung) solange es nur um den Nachweis geht und eine Versicherung vorliegt.
Das dürfte dann wohl kaum mehr als 5 € kosten. Eine Begründung für die Zuständigkeit würde ich aber schriftlich verlangen.
Also in den letzten 37 Jahren bin ich weltweit noch nie kontrolliert worden und schon in einigen Ländern geflogen.;)

Aber man lernt nie aus.
Cheers
Walter

PS: Einen Versicherungsnachweis für das Fliegen auf Vereinsgeländen zu überprüfen halte ich dagegen für absolut sinnvoll.
Der Fall liegt rechtlich auch ganz anders.
 

frido_

User
Tach

Bei mir steht auf dem "Versicherungsnachweis für 2013":

Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift
Der Versicherungsnachweis ist ab sofort gültig.


Meine Adresse die da steht kann ich ja durch Personalausweis nachweisen

Damit ist für mich und eigentlich auch für den Kontrolleur alles gesagt.
Oder??

Nette Grüße
Frido
 
@herbert
Danke für Deine Antworten

@hänschen
Wie in der Threaderöffnung erwähnt, kann ich meine Kontoauszüge nur selber ausdrucken, in der Bank bekomme ich keinen mehr(Alles online).
Das ist kein Dokument im rechtlichen Sinne!
Ich möchte auch nicht jedes Mal zum Fliegen einen Ordner mitschleppen;)

DMO versichert über Alianz.
Und 3 Mio Deckung sind nicht die billigste Versicherung.

Plastikausweis wäre schön.

Habe ich was vergessen?

Ich hoffte Leidensgenossen zu finden, anscheinend bin ich ein Einzelfall.
 

WalterH

Fördermitglied
"
@Walter
@Lutz

Wie von lpaelke präzisiert, ist das Mitführen des Nachweises Pflicht. Was den Stempel betrifft steht auf dem Ausweis:
Der Versicherungsausweis ist nicht übertragbar und nur mit Zahlungsbestätigung der Bank oder des Vereinskassierers auf der Rückseite des Ausweises gültig
"
-----------
Ja klar die Versicherung kann viel auf ihren Ausweis schreiben, wenn der Tag lang ist - damit hat eine Bank aber dennoch nichts mit zu tun.
Deine Geschäftsverbindung mit der Bank betrifft Dein Konto und nicht irgendwelche Versicherungen.
Wenn die das aus Gutmütigkeit machen ist das ja schön aber man kann nicht darauf bestehen.
Von Seiten der Versicherung ist diese Formulierung mit der Ausschließlichkeit des Nachweises schon mehr als abenteuerlich.
Da würden mir Zweifel über die Seriosität des Versicherers kommen.
So wie es da steht hilft Dir selbst ein bankenüblicher Einzahlungsbeleg mit Stempel auch nicht weiter. :D

Cheers
Walter
 
§ 106 Versicherungsbestätigung

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.[/SIZE]
(3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
(4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen.


Ich denke mal, für alles was Versicherungspflichtig ist muss man einen Nachweis mitführen.
Gruß,Herbert
 

WalterH

Fördermitglied
Sehr schön Herbert und wenn Du dazu Zeit hast, benutze den Text um die offenen Fragen zu beantworten.
(Siehe oben, z.B. wer darf kontrollieren?)
Kann auch gerne in kleiner Schrift erfolgen.
Danke
Cheers
Walter
 
Die Frage ist: wer darf das kontrollieren und unter welchen Umständen. Die Straßenverkehrsbehörde? :D
Die Diskussion mit einem "Ordnungshüter" über die Zuständigkeit stelle ich mir lustig vor.

Aber man lernt nie aus.
Cheers
Walter

Ich würde mal sagen die Polizei, denn die ist für alles was Rechtswidrig sein kann zuständig.


PS: Einen Versicherungsnachweis für das Fliegen auf Vereinsgeländen zu überprüfen halte ich dagegen für absolut sinnvoll.
Der Fall liegt rechtlich auch ganz anders.
"
@Walter

[SIZE=2]Hier verstehe ich dich nicht, was ist da anders ?
[/SIZE]

Wie von lpaelke präzisiert, ist das Mitführen des Nachweises Pflicht. Was den Stempel betrifft steht auf dem Ausweis:
Der Versicherungsausweis ist nicht übertragbar und nur mit Zahlungsbestätigung der Bank oder des Vereinskassierers auf der Rückseite des Ausweises gültig
"
-----------
Ja klar die Versicherung kann viel auf ihren Ausweis schreiben, wenn der Tag lang ist - damit hat eine Bank aber dennoch nichts mit zu tun.

So wie es da steht hilft Dir selbst ein bankenüblicher Einzahlungsbeleg mit Stempel auch nicht weiter. :D
Cheers
Walter

darum habe ich das hervor gehoben.

Sehr schön Herbert und wenn Du dazu Zeit hast, benutze den Text um die offenen Fragen zu beantworten.
(Siehe oben, z.B. wer darf kontrollieren?)
Kann auch gerne in kleiner Schrift erfolgen.
Danke
Cheers
Walter

Über das wer kontrollieren darf könnte man einen neuen Thread aufmachen.

Gruß,Herbert
 
Schlußfolgerung

Schlußfolgerung

Ok, also kann ich von meiner Bank nicht erwarten einen Stempel als Zahlungsbestätigung auf den Ausweis zu machen.
Möchte ja nicht, dass die ins Schwitzen geraten.

Ich verstehe es so, dass die DMO als Gruppenversicherer Ansprechpartner ist, um ein alternatives Bestätigungsverfahren bzw. anders gestaltete Ausweise zu erarbeiten.

Wenn ich tatsächlich ein Einzelfall bin, nun gut. Wenn allerdings auch andere Modellflugpiloten diese Erfahrung machen mussten, bitte meldet Euch. Vielleicht können wir gemeinsam was erreichen.


Die Frage nach Zuständigkeit ist für mich sekundär und war auch nicht meine Frage, auch nicht ob oder wann und wo Kontrolliert wird. Das es vorkommen kann ist entscheident.
Und gewiss werde ich nicht auch nur 5€ Bußgeld berappen.

Nächstes Jahr werde ich den Beitrag per Bankeinzug zahlen, dann gehe ich diesem M..t aus dem Weg.

Ich Danke Euch für Eure Mithilfe
Gruß
 
Hi
ich würde mal sagen
Beleg, Mitgliedschaft DMO + Einzahlungsbeleg Versicherung sollte dann genügen.
Es geht ja nur um den Nachweis das du eine Versicherung hast.

Gruß,Herbert:):)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten