Ich brauche eure Hilfe

Hallo,
Es gibt doch die Regelung das Segelflugzeuge ohne Antrieb bis zu max Abflugmasse von 5kg versichert sind durch die Haft pflicht versicherung.
Meine Frage ist wo steht das offiziell. Das ich als Nachweis verwenden kann

mfg daniel
 
Hi,

in deutschland garnichtmehr (wo ist denn groß Lüsewitz?)
Und ansonsten musst du das bei deiner Versicherung erfragen.

Eine Bitte habe ich allerdings auch noch:
Schreib doch bitte in den Betreff nicht "brauche Hilfe" sondern worum es geht.

Nahezu jeder der hier schreibt will was von anderen wissen.
Wenn man gleich sieht worum es geht, dann schaut man (ich zumindest) den Thread eher an als sowas, weil man gleich weiß ob man überhaupt helfen kann bzw. ob man was lernen kann.

Grüße, Andi
 
Hallo Daniel,

es könnte nicht schaden Kontakt mit dem DMFV oder Walter Felling (direkt oder über Modell/Neckar Verlag) dazu aufzunehmen.

Viele Grüße, Martin
 
love2fly59 schrieb:
es könnte nicht schaden Kontakt mit dem DMFV oder Walter Felling (direkt oder über Modell/Neckar Verlag) dazu aufzunehmen.
...oder hier im Forum die Suchfunktion zu bemühen ( kleiner Tipp: Rechtsfragen). Das Thema wurde immer wieder behandelt.
 
Es gibt doch die Regelung das Segelflugzeuge ohne Antrieb bis zu max Abflugmasse von 5kg versichert sind durch die Haft pflicht versicherung.
Ein allgemeine Regleung ist das nicht, du musst bei deiner Versicherung erfragen, ob und welche ferngesteuerten Modelle sie einschließt und wie hoch die Deckugnssumme ist.
Es gibt ein neues Gesetz (oder ist's "nur" ne Verordnung?), dass die Deckungssumme bei z.Z. mindestens 920T Euro liegen muss.
Musst mal die Suche bemühen, da findest du genaueres.

Und bevor du bei deiner Privathaftpflicht ne Zusatzversicherung abschließt, guck mal was ne DMFV Mitgleidschaft kostet, könnte evtl. billiger sein ;)

Matthias
 
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