Brüssel und die Haftpflicht

DMFV-Mitglieder vor und nach EU-Änderungen bestens abgesichert

Mitglieder des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) können der Änderung der Luftfahrzeug-Halterhaftpflichtvorschriften in Deutschland gelassen entgegen sehen. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hat der Gesetzgeber bereits zum 30. April an die EU-Verordnung 785/2004 angepasst. Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) soll in Kürze folgen.

Jetzt beträgt die in der LuftVG festgeschriebene Haftungshöhe für Halter von Luftfahrzeugen bis 500 Kilogramm und somit auch Flugmodelle einheitlich 750.000 so genannte Rechnungseinheiten. Dies entspricht nach derzeitigem Euro-Kurs einer Summe von etwa 920.000 Euro. Alle DMFV-Mitglieder sind über den DMFV für Modelle bis 25 kg jeweils mit Deckungssummen von 1,5 Mill. Euro versichert und bei entsprechender Zusatzversicherung auch höher. DMFV-Mitglieder sind also mit dieser Änderung nach wie vor umfassend versichert.

Durch die Änderung der LuftVZO soll voraussichtlich auch die Ausnahme komplett entfallen, dass Flugmodelle ohne Verbrennerantrieb mit weniger als 5 Kilogramm Höchstgewicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Diese Änderung wäre im Sinne des DMFV, denn damit würde für den Modellflug ein Unsicherheitsfaktor beseitigt. Denn obwohl eine Versicherung nicht zwingend erforderlich ist, sind die Halter im Schadensfall haftpflichtig und müssen zahlen. Der DMFV hatte von daher schon immer alle seine Mitglieder trotz dieser Ausnahmemöglichkeit umfassend haftpflichtversichert.
 
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