vollker
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§ 33 LuftVG: "(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen."
Alle Verbände bieten deshalb "HALTER"-Haftpflichtversicherungen an. Was soweit recht klar erscheint und die Überschrift eindeutig beantwortet: der Halter!
Wie sieht es also in den Fällen aus, wo Besitzer des Flugmodells und RC-Pilot nicht identisch sind?:
1) Ein Interessent (nicht versichert) kommt zum Flugplatz und möchte von mir (versichert) das Fliegen lernen. Also erstmal Lehrer-Schüler-Schnupperfliegen mit meinem Trainer. Meine Meinung: versichert!
2) Und nach vielen guten Flügen lasse ich ihn mit meinem Trainer alleine fliegen. Meine Meinung: Versichert! (egal ob ich direkt daneben stehe oder nicht)
3) Ein Interessent bringt sein eigenes Modell mit und möchte, dass ich es mal probefliege (ob es überhaupt fliegt). Meine Meinung: Nicht versichert!
4) Und danach möchte er sein Modell mit mir Schüler-Lehrer-Fliegen. Meine Meinung: Nicht versichert!
5) Mein Sohn / Vater gibt den Modellflug auf (Austritt). Darf ich seine Modelle fliegen? Meine Meinung: Nicht versichert!
6) Der Verein möchte sich ein Schülermodell anschaffen (Besitzer = Verein), das Interessenten im Schüler-Lehrer-Betrieb fliegen dürfen. Meine Meinung: Nicht versichert! (Solange der Verein keine eigene Halterhaftpflichtversicherung hat)
7) Der Verein möchte sich ein Vereinsmodell anschaffen (Besitzer = Verein), das alle Mitglieder fliegen dürfen. Meine Meinung: Nicht versichert! (Solange der Verein keine eigene Halterhaftpflichtversicherung hat)
Meine Meinung zu den sieben Punkten basiert konsequent auf der Grundlage, dass der Halter und nicht der RC-Pilot versichert sein muss. Meine Frage: Liege ich richtig mit meiner Meinung zu den sieben Fällen?
Es wird recht verwirrend, wenn ich mir die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Verbände anschaue. Dort scheinen die "Mitglieder" oder "Betreiber" von Modellflugzeugen versichert zu sein. Nirgends steht, dass nur die eigenen Flugzeuge versichert sind. Vielleicht bringe ich auch nur die Begriffe Halter = Eigentümer = Betreiber und RC-Pilot = Mitglieder durcheinander. Es schein auch Unterschiede in den einzelnen Verbänden zu geben, obwohl die rechtliche Grundlage (§33 LuftVG, siehe oben) eigentlich für alle identisch ist.
Ich bin übrigens im Aero-Club LV Nds. versichert und vielleicht sind meine Meinungen nicht identisch mit eurer Einschätzung, weil euer Verband noch zusätzliche Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat.
Alle Verbände bieten deshalb "HALTER"-Haftpflichtversicherungen an. Was soweit recht klar erscheint und die Überschrift eindeutig beantwortet: der Halter!
Wie sieht es also in den Fällen aus, wo Besitzer des Flugmodells und RC-Pilot nicht identisch sind?:
1) Ein Interessent (nicht versichert) kommt zum Flugplatz und möchte von mir (versichert) das Fliegen lernen. Also erstmal Lehrer-Schüler-Schnupperfliegen mit meinem Trainer. Meine Meinung: versichert!
2) Und nach vielen guten Flügen lasse ich ihn mit meinem Trainer alleine fliegen. Meine Meinung: Versichert! (egal ob ich direkt daneben stehe oder nicht)
3) Ein Interessent bringt sein eigenes Modell mit und möchte, dass ich es mal probefliege (ob es überhaupt fliegt). Meine Meinung: Nicht versichert!
4) Und danach möchte er sein Modell mit mir Schüler-Lehrer-Fliegen. Meine Meinung: Nicht versichert!
5) Mein Sohn / Vater gibt den Modellflug auf (Austritt). Darf ich seine Modelle fliegen? Meine Meinung: Nicht versichert!
6) Der Verein möchte sich ein Schülermodell anschaffen (Besitzer = Verein), das Interessenten im Schüler-Lehrer-Betrieb fliegen dürfen. Meine Meinung: Nicht versichert! (Solange der Verein keine eigene Halterhaftpflichtversicherung hat)
7) Der Verein möchte sich ein Vereinsmodell anschaffen (Besitzer = Verein), das alle Mitglieder fliegen dürfen. Meine Meinung: Nicht versichert! (Solange der Verein keine eigene Halterhaftpflichtversicherung hat)
Meine Meinung zu den sieben Punkten basiert konsequent auf der Grundlage, dass der Halter und nicht der RC-Pilot versichert sein muss. Meine Frage: Liege ich richtig mit meiner Meinung zu den sieben Fällen?
Es wird recht verwirrend, wenn ich mir die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Verbände anschaue. Dort scheinen die "Mitglieder" oder "Betreiber" von Modellflugzeugen versichert zu sein. Nirgends steht, dass nur die eigenen Flugzeuge versichert sind. Vielleicht bringe ich auch nur die Begriffe Halter = Eigentümer = Betreiber und RC-Pilot = Mitglieder durcheinander. Es schein auch Unterschiede in den einzelnen Verbänden zu geben, obwohl die rechtliche Grundlage (§33 LuftVG, siehe oben) eigentlich für alle identisch ist.
Ich bin übrigens im Aero-Club LV Nds. versichert und vielleicht sind meine Meinungen nicht identisch mit eurer Einschätzung, weil euer Verband noch zusätzliche Versicherungsbedingungen ausgehandelt hat.