Aufstiegsgenehmigung des Eigentümers

Hallo an alle,

habe jetzt schon ne Weile gegoogelt aber keinen ordentlichen Vordruck für eine Aufstiegserlaubnis gefunden. NICHT gemeint ist der Modellflugplatz sondern eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückeigentümers bei einem Wildflug. Geflogen wird unter 5 kg und Elektrisch...

Handschlag und ein "passt scho" sind schön aber etwas schriftliches wäre mir lieber ;-) ich will ein schönes Formblatt aufsetzen das nacher gerne jeder benutzen kann.

Was muss da alles drinstehen?

Nach Menschenverstand:
  • Mein Name
  • Name des Eigentümers
  • Koordinaten und ein Radius
  • Unterschrift des Eigentümers
  • Höflichkeitshalber noch meine Versicherungsnummer

Was sagt evtl. der Amtsschimmel dazu? Reichen diese Angaben um legal Wildzufliegen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
 
Was muss da alles drinstehen?

Nach Menschenverstand:
  • Mein Name
  • Name des Eigentümers
  • Koordinaten und ein Radius
  • Unterschrift des Eigentümers
  • Höflichkeitshalber noch meine Versicherungsnummer
Ich bin sicher eine mündliche Zusage reicht definitiv aus!

Mach Dir mal keine allzugroße Mühe ein kompliziertes Formular aufzusetzen,
das könnte den Eigentümer m.M.n. eher abschrecken.

Ich denke ein kurzer formloser Dreizeiler würde auch genügen,
wenn es schon schriftlich sein soll. Etwa in der Art:

E R L A U B N I S
Hiermit erlaube ich Herrn Wildflug das Betreten meines Grundstücks (evtl. Flurnummer oder Ortsbeschreibung) zum Zweck des Modellflugs.
Unterschrift Eigentümer

Übrigens liegt der Flugradius nicht im Ermessen des Grundstückeigentümers.
Die Benutzung des Luftraum ist frei, wenn dieser nicht durch andere Vorschriften (kontrollierter Luftraum etc. ) eingeschränkt ist.
 
Hallo wildflug_ (komischer Vorname),

ein Grundstückseigentümer kann dir gar keine Aufstiegsgenehmigung geben, das kommt vom Luftamt. Hier geht´s aber auch gar nicht um eine Aufstiegsgenehmigung, denn Modelle unter 5 kg kannst du auch ohne eine solche Genehmigung fliegen lassen. Was du meinst ist eine Erlaubnis des Eigentümers bzw. Pächters sein Grundstück (Wiese) betreten zu dürfen, egal aus welchem Grund. Ich denke auch sowas geht mündlich einwandfrei und bedarf keines Formulars (ist irgendwie typisch deutsch, da hat Hans durchaus recht). Dein Hauptproblem dürfte sein den Besitzer bzw. Pächter einer geeigneten Wiese erst mal zu identifizieren, schließlich steht nicht bei jeder Wiese ein Schild rum mit dem Aufdruck "Dieses Grundstück gehört Bauer Huber, wohnhaft in ..." (ist nur als Beispiel gedacht).

Nix für ungut,
Karl Hinsch

PS: Berti war ein klitzekleines bisschen schneller, seine Aussage ist aber im wesentlichen dieselbe.
 
Ich bin sicher eine mündliche Zusage reicht definitiv aus!

Mach Dir mal keine allzugroße Mühe ein kompliziertes Formular aufzusetzen,
das könnte den Eigentümer m.M.n. eher abschrecken.

Ich möchte das Hobby teilweise zum Gewerbe machen und reicht eine mündlich Zusage definitiv nicht.

Übrigens liegt der Flugradius nicht im Ermessen des Grundstückeigentümers.
Die Benutzung des Luftraum ist frei, wenn dieser nicht durch andere Vorschriften (kontrollierter Luftraum etc. ) eingeschränkt ist.

Der Flugradius nicht! Das ist richtig - bis 762m höhe kann ich fast alles anstellen was ich will. Es geht hier um die Aufstiegserlaubnis. Dafür benötige ich ein Stück Boden und wenn es nur 1x1 m ist (handstart). Landen darf ich überall wenn ich die Flurschäden bereinige...
 
dann schreib doch gleich "gewerblich", zudem ist das jetzt dein 3.Thread zum Thema:rolleyes:, geändert hat sich seit dem ersten nix...
jetzt eben nochmals im Klartext:
- Aufstiegsgenehmigung erteilt bei uns das zuständige Regierungspräsidium, nicht der Grundstücksbesitzer.
 
Hallo wildflug_ (komischer Vorname),

Richtig ist Hans-Jörg Andonovic-Wagner www.wildflug.eu und deinen Namen finde ich toll...

ein Grundstückseigentümer kann dir gar keine Aufstiegsgenehmigung geben, das kommt vom Luftamt. )

Da hast du Recht! Vom Luftamt bekomme ich das nur, wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers habe - das eine geht ohne das andere nicht.

Dein Hauptproblem dürfte sein den Besitzer bzw. Pächter einer geeigneten Wiese erst mal zu identifizieren, schließlich steht nicht bei jeder Wiese ein Schild rum mit dem Aufdruck "Dieses Grundstück gehört Bauer Huber, wohnhaft in ..." (ist nur als Beispiel gedacht).

KEIN Problem: Ruf bei der Gemeinde an und sag du müsstest einen evtl. Flurschaden klären. Schick denen den Link z.B. Googe Maps und innerhalb 5 min ruft der Bauer bei dir an und fragt was los ist ;-) ist ein erprobtes System. Das Amt weiss wem was gehört - wir sind hier immer noch in DE...

Alternativ reicht es, wenn einen Bauer kennst, die haben Zugriff auf die Datenbank und können jederzeit reischauen wem was gehört...
 
Da hast du Recht! Vom Luftamt bekomme ich das nur, wenn ich die Erlaubnis des Eigentümers habe .

dann können die dir auch sagen wie die Erlaubnis aussehen kann / soll...
Das ganze ist doch etwas gaaanz anderes als Hobbymodellflug, somit wirst du hier kaum kompetente Auskunft erhalten...
So eine Geschichte sollte man schon etwas professioneller angehen...:rolleyes:
 
dann schreib doch gleich "gewerblich", zudem ist das jetzt dein 3.Thread zum Thema:rolleyes:, geändert hat sich seit dem ersten nix...

Hallo,

ich will das Schreiben auch für private Zwecke benutzen. Des weiteren bin ich mir SICHER, dass im Streitfall vor Gericht die mündliche Zusage einen feuchten wert ist. die Versicherung zahlt, packt dich danach am allerwertesten und verlangt die Kohle von dir zurück.

Dieser Treat hat mit den vorherigen definitiv zu tun (ist immer noch im Grunde dieselbe Sache). Hier geht es aber um eine Detailfrage!

Ich würde den Zettel gern machen und als PDF im Forum einstellen! Bin ich bereit zu - ist in 10 min erledigt. Danach wird das ALLEN Modellfliegern zur Verfügung gestellt. Ob es nun vom einzelnen benutzt wird oder nicht. BITTE: Ist denn hier niemand der auf Fragen Antwortet wie es sich gehört?

Ich hätte erwartet: SUPER, dass du dich darum kümmerst, endlich macht das mal jemand!

Nochmal die Frage: Was muss auf das Formular alles drauf, damit es rechtskräftig ist und sowohl von der Versicherung als auch von den blau/weissen vor Ort akzeptiert wird???

BITTE KEINE INHALTSLOSEN ANTWORTEN MEHR POSTEN!!!!

Fachlich, sachlich, Daten, Fakten und einen Punkt dahinter! Bekommen wir das hin?
 

micbu

User
Was du meinst ist eine Erlaubnis des Eigentümers bzw. Pächters sein Grundstück (Wiese) betreten zu dürfen, egal aus welchem Grund
Nein, es geht um die Erlaubnis ein Modell starten zu dürfen. Das betreten von ungenutzten Wiesen ist sowieso erlaubt.
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__59.html

Nachtrag: Grrrrrr schon wieder gewerblich. Reicht EIN Thread nicht aus? Es muß dann sowieso eine Aufstiegsgenehmigung vorliegen. Der Eigentümer kann das nicht genehmigen.

Viele Grüße, Michael
 
Nachtrag: Grrrrrr schon wieder gewerblich. Reicht EIN Thread nicht aus? Es muß dann sowieso eine Aufstiegsgenehmigung vorliegen. Der Eigentümer kann das nicht genehmigen

Hi,
ich benötige beides - die Aufstiegsgenehmigung vom Staat habe ich schon. ABER ich benötige in jedem Einzelfall ZUSÄTZLICH die Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers oder dessen Pächters. In jedem Fall aber schriftlich.

Ob gewerblich oder nicht, spielt KEINE Rolle. In jedem Fall MUSS eine Erlaubnis her.
 

PW

User gesperrt
Hallo,

mal ein Vorschlag:


--------------------

Hiermit erteile ich - Herrn X/Y - als Eigentümer des Grunstücks Herrn Z die Erlaunbis zum Betreten meiner Parzelle zum Zwecke des erlaubnisfreien Modellflugs.


Datum und Unterschrift


----------------------


Gruss

PW
 
Ich denke ein kurzer formloser Dreizeiler würde auch genügen,
wenn es schon schriftlich sein soll. Etwa in der Art:

E R L A U B N I S
Hiermit erlaube ich Herrn Wildflug das Betreten meines Grundstücks (evtl. Flurnummer oder Ortsbeschreibung) zum Zweck des Modellflugs.
Unterschrift Eigentümer

mal ein Vorschlag:
--------------------

Hiermit erteile ich - Herrn X/Y - als Eigentümer des Grunstücks Herrn Z die Erlaunbis zum Betreten meiner Parzelle zum Zwecke des erlaubnisfreien Modellflugs.


Datum und Unterschrift

----------------------

sach ich doch ;)

Ich würde allerding das Wort "erlaubnisfreien" streichen, um nicht die (vorliegende) Aufstiegserlaubnis des zuständigen Luftamtes wieder einzuschränken.
 

micbu

User
Ob gewerblich oder nicht, spielt KEINE Rolle. In jedem Fall MUSS eine Erlaubnis her.
Bezweifelt ja auch keiner.
Du mußt trotzdem nicht andauernd einen neuen Thread aufmachen. Wenn du anderen das Leben erleichtern willst, dann schreib alles in einem Thread und mach nicht für jede kleine aufkommende Frage einen neuen auf. Das findet dann nachher nämlich keiner mehr wenn er danach sucht.

Viele Grüße, Michael
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Oh Mann, Ihr könnt ja ganz schön ungastlich sein, und dabei seid Ihr ja noch nicht mal Gastgeber in diesem Forum!
Da will einer Modellflug gewerblich nutzen, damit letztlich auch für Modellflug werben, und dann muss er sich mit Leuten rumschlagen die … na ja, lassen wir das.
Wer nichts beitragen kann oder will, der kann auch mal die Klappe halten.
Wenn der Forumsbetreiber nichts dagegen hat, dann lasst den wildflug_ doch seinen Weg gehen.

Zum Vorschlag vom PW hätte ich noch eine Anmerkung/Ergänzung: Ich könnte mir vorstellen, daß die Eigentümer bereitwilliger zustimmen, wenn die Erlaubnis zeitlich beschränkt ist. Es sollen ja nicht ständig Flüge stattfinden, sondern nur ein auch zeitlich begrenzter Auftrag erledigt werden.

Servus
Hans
 
Bezweifelt ja auch keiner.
Du mußt trotzdem nicht andauernd einen neuen Thread aufmachen. Wenn du anderen das Leben erleichtern willst, dann schreib alles in einem Thread und mach nicht für jede kleine aufkommende Frage einen neuen auf. Das findet dann nachher nämlich keiner mehr wenn er danach sucht.

Hi micbu,
ich betreibe selber ein Forum und habe genau die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um so spezieller die Fragen und um so präziser die Antworten, desto größer ist der Nutzen für den Leser. Auch für Suchmaschinen sind "verwässerte" Treats kein Vorteil. Um so spezifischer - um so besser gelistet in Google u. Co...

Ich werde mich aber weiter stets bemühen um optimaler zu Posten ;-)
 

frido_

User
Interesse

Interesse

Hallo Hans-Jörg und all

Da ich auch alles Nötige für den "Nichtvereinflug" gerne hätte und rechtlich wasserdicht abgesichert sein will, interessiert mich dieser eine Punkt u.a. auch.
Die Eigentümer bzw. die Pächter sind bekannt.
Genügt es den Pächter zu fragen oder muß es der Eigentümer sein?

....ja wenn man die Erlaubnis zeitlich begrenzen würde....fühlt sich vielleicht der Unterzeichnende nicht so unter Druck das er aus der Sache nicht mehr rauskommt.

auf den Weg bringende Grüße
Frido
 
Vordruck: Wildflug Erlaubnis des Grundstückeigners für Modellflug unter 5kg

Vordruck: Wildflug Erlaubnis des Grundstückeigners für Modellflug unter 5kg

Hallo an alle,

anbei das PDF zum Download:
Anhang anzeigen Eigentuemer_Erlaubnis.pdf

Das PDF lässt sich am Bildschirm unterschriftsfertig ausfüllen, dann habt Ihr für die Weidmänner und die blau/weissen schöne große deutliche Druckbuchstaben ;-)

BITTE BEACHTEN: Ich bin kein Anwalt ob das rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist - so denke ich - besser als nichts in der Hand zu haben.

Für Verbesserungsvorschläge und rechtliche Korrekturen bin ich jederzeit offen...

@ frido_: Laut dem Luftamt in Stuttgart reicht der Pächter. Sollte der Eigentümer nachträglich was dagegen haben, muss er das mit dem Pächter klären und der muss dann die Erlaubnis wiederrufen. So lange kein Eigentümer einspricht, bist damit im wesentlichen aus dem Schneider. Wenn 100%ig agieren willst, dann fragst vorab beide...
 

jmoors

Vereinsmitglied
@Wildflug: Ich finde gut, was Du da machst! :)

@Alle, die hier mit unsachlichen Kommentaren um sich werfen: Ab in die Ecke und schämt euch!:(

Verbesserungsvorschlag: Ich würde die Einschränkung mit Datum Uhrzeit weglassen und einfach reinschreiben, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann.
Die Einschränkung nach Datum/Uhrzeit kann eher Beunruhigung hervorrufen. Ist aber nur mein Empfinden.

LG, Jürgen
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hans-Jörg, du musst dich hier nicht rechtfertigen, wenn du eine Frage stellst ;)
Die Bewertung treffen die Moderatoren. Ich habe meine getroffen, natürlich kann man das hier fragen, was du wissen willst.
Ich habe eben mal ein bißchen geputzt ;)
Die, die Mitteilungen von mir erhalten haben, müssten mich eigentlich gut kennen, sie haben mich sogar persönlich kennen gelernt. Trotzdem noch Eines:
Ich bin anerkannt humorlos, wenn ein Thread durch Gelabere in einem Fachforum in den Dreck gezogen wird. Dann gibt es Reaktion.

Hans-Jörg: Vorname unter Postings benutzen oder setzen ist einfach höflicher ;)
Guck mal, dass du dir eine entsprechende Signatur speicherst.
 

Steffen

User
jetzt eben nochmals im Klartext:
- Aufstiegsgenehmigung erteilt bei uns das zuständige Regierungspräsidium, nicht der Grundstücksbesitzer.
Wenn schon Oberlehrer, dann doch richtig:
das macht die Landesluftfahrtbehörde.

Ich fand den Text von PW echt besser.
Skizze und Koordinaten finde ich übetrieben.
 
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