anmar
User
Hallo,
die Vorschriften zur Lärmmessung besagen, dass bei Vollgas gemessen werden muss. Ist eine mechanische oder elektronische Begrenzung der Vollgasstellung dabei statthaft ? Nach meiner Meinung ist Vollgas = komplett geöffneter Vergaser.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht ? Wie werden solche Fälle im Verein gehandhabt ?
Danke für Eure Antworten.
Andreas
die Vorschriften zur Lärmmessung besagen, dass bei Vollgas gemessen werden muss. Ist eine mechanische oder elektronische Begrenzung der Vollgasstellung dabei statthaft ? Nach meiner Meinung ist Vollgas = komplett geöffneter Vergaser.
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht ? Wie werden solche Fälle im Verein gehandhabt ?
Danke für Eure Antworten.
Andreas