Ulrich Burbat
User
Hallo Rainer, Hallo Christian (gerne auch andere Dolmetscher),
ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Fassung des Regelwerkes 2003 mit der englischen übereinstimmt (ich kann nicht englisch).
1.
im Regelwerk 2003 für IOM wird sinngemäß festgelegt (F.3.4), dass der Abstand Unterkante obere Mastmeßmarke bis Oberkante mittlere Meßmarke mindestens 220 mm betragen muß.
In einer Skizze zur Test 2 und einem Rigplan aus dem Internet wurde aber beide male das Maß in Bezug auf UK obere Mastmeßmare zu UK mittlere Mastmeßmarke genommen. Das erscheint mir auch sinnvoll, denn bei der Befestigung der Fock [C.8.4.(c) (1)] heißt es: ..... nicht über der unteren Kante der mittleren .... ". Da die Breite der Meßmarkenkennzeichnung 3-10 mm betragen soll, gibt es hier keine klare Vorschrift, wo man sonst doch sehr pingelig ist.
2.
Im Regelwerk werden 6 zulässige Legierungen für ALU Maste vorgegeben.
- Gibt es dazu exakt deutsche Legierungen?
- Entsprechen die Baumarktrohre dieser Norm?
- oder sind damit nur britische Importrohre zugelassen, wenn die deutschen Rohre eine etwas abweichende Legierung haben?
"Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten......... " Somit sind alle nicht genannten Legierungen unzulässig
2. hat sich bereits dahingehend erledigt, da sich mit dem Problem bereits das Wold Council der IOM ICA befasst.
Herr Bohn empfihlt weiterhin die bisherigen Rohre zu verwenden, da die aufgelisteten Legierungen bis auf eine Ausnahme aus der US Raumfahrt kommen sollen.
Könnt Ihr mir Klarheit zu 1. verschaffen ? (bitte nicht nur mit JA antworten)
MfG
Ulli
ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Fassung des Regelwerkes 2003 mit der englischen übereinstimmt (ich kann nicht englisch).
1.
im Regelwerk 2003 für IOM wird sinngemäß festgelegt (F.3.4), dass der Abstand Unterkante obere Mastmeßmarke bis Oberkante mittlere Meßmarke mindestens 220 mm betragen muß.
In einer Skizze zur Test 2 und einem Rigplan aus dem Internet wurde aber beide male das Maß in Bezug auf UK obere Mastmeßmare zu UK mittlere Mastmeßmarke genommen. Das erscheint mir auch sinnvoll, denn bei der Befestigung der Fock [C.8.4.(c) (1)] heißt es: ..... nicht über der unteren Kante der mittleren .... ". Da die Breite der Meßmarkenkennzeichnung 3-10 mm betragen soll, gibt es hier keine klare Vorschrift, wo man sonst doch sehr pingelig ist.
2.
Im Regelwerk werden 6 zulässige Legierungen für ALU Maste vorgegeben.
- Gibt es dazu exakt deutsche Legierungen?
- Entsprechen die Baumarktrohre dieser Norm?
- oder sind damit nur britische Importrohre zugelassen, wenn die deutschen Rohre eine etwas abweichende Legierung haben?
"Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten......... " Somit sind alle nicht genannten Legierungen unzulässig
2. hat sich bereits dahingehend erledigt, da sich mit dem Problem bereits das Wold Council der IOM ICA befasst.
Herr Bohn empfihlt weiterhin die bisherigen Rohre zu verwenden, da die aufgelisteten Legierungen bis auf eine Ausnahme aus der US Raumfahrt kommen sollen.
Könnt Ihr mir Klarheit zu 1. verschaffen ? (bitte nicht nur mit JA antworten)
MfG
Ulli