Haftpflicht

C-Moll

User
Entschuldigung an Ulrich Horn, weil ich schon wieder dieses Thema strapaziere und er neulich den Thread wegen zuviel Dünnsinn geschlossen hat....

Die Box-Plus3.0 von AXA enthält Flugmodelle auch versicherungspflichtige bis 5kg.
Genügt das für 1. die gründe Wiese, 2. Vereinsbetrieb, 3. Wettbewerb oder was wollen die sonst noch für Versicherungen sehen?

Gruß CM

Auszug angehängt. Die 2. Seite soll veraltet sein (von 5/09)
 

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C-Moll

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diesmal leserlicher - trotzdem ganz schön groß für ein PDF...
 

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Wenn die veralteten Bedingungen auch noch heute gelten, reicht das aus, um theoretisch überall genehmigungsfreien Modellflug (nach den Versichrungsbedimguneg bis 5kg, ohne Antrieb) betreiben zu können, wo man genehmigungsfreien Modellflug betreiben darf.

In der Praxis wird eine Vereinsmitgliedschaft sowieso eine eigene Versicherung beinhalten, als Gastflieger dürfte es passieren, daß der Flugleiter keine Lust hat, seitenlange Versicherungsbedingungen zu lesen oder gar anzuerkennen, und bei Wettbewerben dito. (wenn da nicht sowieso eine Mitgliedschaft in einem Verein bzw. Verband gefordert ist, die dann automatsich eine eigene Versicherung beinhaltet).

Oliver
 

C-Moll

User
Nach diesen Auszügen müssten auch Modelle mit Antrieb versichert sein:
Falls hier mal ein Rechtsanwalt vorbeikommt, bitte kommentieren.

E 7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?
1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche
aus Schadenereignissen
1.3 in der Eigenschaft als
1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer und Besitzer von
1.3.2.2 Luftfahrzeugen und -geräten über 5 kg Fluggewicht;

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz
und für welche nicht?
4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft oder
Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder
Führerscheinpflicht unterliegen;
4.3 die der Versicherungspflicht unterliegen (nicht Luftfahrzeuge und
-geräte bis 5 kg Fluggewicht).

Gruß CM

Also das mit dem Verbandsfliegen habe ich kapiert. Mir gehts jetzt nur noch ums Wildfliegen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo CM, kläre das doch mit der Versicherung, hier kann doch nur gerätselt werden.
 
...
Also das mit dem Verbandsfliegen habe ich kapiert. Mir gehts jetzt nur noch ums Wildfliegen

Auch Modellpiloten die einem Verband angehören fliegen nicht auschliesslich auf Modellflugplätzen. Viele fliegen auch auf Wiesen und Hängen, betreiben Wasserflug etc.
Man muß auch keinem Verein zugehören um Einzelmitglied beim DMFV zu werden.

:) Jürgen
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ein Blick in den :rcn:-Magazinbeitrag genügt und schon sind alle Klarheiten beseitigt.
Seit dem 10. August 2005 gibt es keinen versicherungsfreien Modellflug mehr (ausgenommen Modelle, die nicht im öffentlichen Luftraum betrieben werden)!
Deshalb sind auch solche Aussagen...
E 7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;
...seit ca. fünf Jahren bedeutungslos.
 
Ein Blick in den :rcn:-Magazinbeitrag genügt und schon sind alle Klarheiten beseitigt.
Seit dem 10. August 2005 gibt es keinen versicherungsfreien Modellflug mehr (ausgenommen Modelle, die nicht im öffentlichen Luftraum betrieben werden)!
Deshalb sind auch solche Aussagen...
E 7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;

...seit ca. fünf Jahren bedeutungslos.

Das bestreitet auch niemand.

Hier geht es aber um eine private Haftpflichtversicherung, die bestimmte Bereiche des Modellflugs ausdrücklich versichert.

Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, ohne Motoren und Treibsätze bis 5kg Startmasse (auch mit Versicherungspflicht)

Und versichert ist versichert ist versichert.

Oliver
 

udogigahertz

User gesperrt
Ein Blick in den :rcn:-Magazinbeitrag genügt und schon sind alle Klarheiten beseitigt.
Seit dem 10. August 2005 gibt es keinen versicherungsfreien Modellflug mehr (ausgenommen Modelle, die nicht im öffentlichen Luftraum betrieben werden)!
Deshalb sind auch solche Aussagen...

...seit ca. fünf Jahren bedeutungslos.

Genau das habe ich ja auch immer in den von Ulrich Horn wegen "geistigen Dünnschiss" geschlossenen Threads immer wieder gesagt. Alle diese Klauseln in den alten oder jetzigen, neuen Privathaftpflichtversicherungen sind Null und Nichtig!, da eine solche Privathaftpflichtversicherung nur Risiken versichert, für die ansonsten keine Haftpüflichtversicherung vorgeschrieben ist. Das ist ein GRUNDRINZIP einer solchen privaten Haftpflichtversicherung!

Ich verstehe nicht, wieso hier immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden, die schon längst beantwortet sind und wieso Ulrich Horn diese Threads immer wieder schließt ohne abschließendes, klärendes Schlusswort wie dein Hinweis auf die seit 2005 geänderten Rahmenbedingungen einer wäre, ein solches Verhalten eines Moderators ist unverantwortlich, da letztlich der Fragesteller verunsichert bleibt und unter Umständen dann ohne Versicherungsschutz fliegt!


Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
Das bestreitet auch niemand.

Hier geht es aber um eine private Haftpflichtversicherung, die bestimmte Bereiche des Modellflugs ausdrücklich versichert.



Und versichert ist versichert ist versichert.

Oliver
Schon wieder ein beratungsresistenter Modellflieger! Na, dann flieg mal mit so einer Haushalts-Privathaftpflichtversicherung und versuche anschließend, deinen Schaden reguliert zu bekommen. Viel Spass.



Grüße
Udo
 
Hallo,
Flugmodelle sind AB NULL kg Abfluggewicht Luftfahrzeuge.

Für Luftfahrzeuge ist eine Halterhaftpflichtversicherung Gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Privathaftpflicht ist keine Halterhaftpflichtversicherung
damit ist sie ungeeignet zur Versicherung von Luftfahrzeugen.

Bei Flugmodellen ist eine Gruppenversicherung zulässig. Beispiel, die Versicherungsangebote der Luftsportverbände. Der Versicherungsnachweis ist dann deren Mitgliedsausweis.
Bei allen anderen Halterhaftpflichtversicherungen gibt es einen beim Führen des Luftfahrzeuges mirtzuführenden Versicherungsausweis/Nachweis in Form einer speziellen Karte. Siehe Bild unten.

Verlange diese von deiner Privathaftpflichtversicherung, Wenn du diese bekommst, passt das, sonst nicht.

Gruß
Eberhard Mauk
Sachverständiger für Modellflug

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Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
...Nachweis in Form einer speziellen Karte. Siehe Bild unten.
Bild von "Karte"? Eine DIN A4-Seite ist keine "Karte"!

Das ist eine Versicherungskarte:

IVM-VersKarte-2.jpg

Etwas mehr sprachliche Sorgfalt wäre gerade bei diesem Thema wünschenswert und angebracht, sonst wird nur die Verwirrung noch weiter gesteigert.
 
Hallo Leute,
eigentlich ist das doch eine einfache Sache, Freie Marktwirtschaft, jedor also so wie er möchte.

Wer dann zu mir oder zu anderen Vereinen kommt, wird schnell merken, welche Nachweise zum ordnungsgemäßen Versicherungsschutz verlangt werden, legt er die entspr. den gesetzlichen Anfordereungen, (Halterhaftpflicht für Luftfahrzeuge) vor, is Recht, dann fliegt er, sonst eben nix fliegen.
 
Hallo,
Eine Privathaftpflicht ist keine Halterhaftpflichtversicherung
damit ist sie ungeeignet zur Versicherung von Luftfahrzeugen.

Das ist jetzt wenigsten mal eine nachvollziehbare Aussage.

Falls trotzdem eine Privat-Haftpflichtversicherungsgesellschaft Policen anbietet, die die gesetzlich geforderten Bedingungen zur Versicherung von Luftfahrzeugen für bestimmte Miodellflugzeuge mit einschließt, kann und sollte die Versicherung das auch schriftlich bescheinigen.

Oliver
 
seltsamerweise ist es in mehreren Threads nicht möglich dieses Thema EINMAL sachlich zu klären.
s. Beitrag von E.M. oben: WENN ZU MIR EINER KOMMT...blabla. warum sagt man nicht einfach was Sache ist?
Stattdessen ist es dann jedesmal eine Werbeveranstaltung.
 
warum sagt man nicht einfach was Sache ist?
Stattdessen ist es dann jedesmal eine Werbeveranstaltung.

DIE Sache ist einfach: Der einzige, der sagen kann, was Sache ist, ist die Versicherungsgesellschaft, die die entsprechende Versicherung anbietet. Wenn die dir eine Bestätigung ausstellt, daß ihre Privathaftpflicht die Versicherungspflicht nach LuftVG vollständig abdeckt, dann ist alles in Ordnung. In diesem Fall ist der allerdings zur Ausstellung dieser Bescheinigung verpflichtet. Siehe §104-§106 LuftVZO.
Damit darfst du dann auch überall fliegen, wo du fliegen darfst.

Kann oder will ;) die Versicherung solch eine Bescheinigung nicht ausstellen, dann brauchst du eine andere Versicherung.

Oliver
 
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