Haftpflicht

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C-Moll

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Hallo Zusammen, mal wieder das Thema Haftpflicht:

Ich bin fieberhaft auf der Suche nach eine Privathaftpflicht (Familie), die Motormodelle bis 5kg beinhaltet..

bei AXA gibt es die Box-Plus mit folgender Formulierung:

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz
und für welche nicht?

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:

4.3 die der Versicherungspflicht unterliegen (nicht Luftfahrzeuge und
-geräte bis 5 kg Fluggewicht).

Kann man hieraus schließen, daß auch Motormodelle bis 5kg versichert sind?

Gruß CM
 

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4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:

4.3 die der Versicherungspflicht unterliegen (nicht Luftfahrzeuge und
-geräte bis 5 kg Fluggewicht).
Hallo CM,

ich würde an Deiner Stelle direkt beim Versicherer nachfragen, und die Versicherung von Flugmodellen bis 5kg mit oder ohne Antrieb schriftlich bestätigen lassen.
Seit August 2005 sind alle Flugmodelle versicherungspflichtig.
Die Ausnahmeregelung für Modellflugzeuge bis 5 kg ohne Antrieb (Segler) ist entfallen.

Möglicherweise wurde der entsprechende Absatz in den Versicherungsbedingungen nicht korrekt aktualisiert.

Zudem findest Du in den Versicherungsbedingungen folgendes:
E Welche Schäden sind versichert?
7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;

Da versicherungspflichtige Luftfahrzeuge (siehe 7.1.1.) ausgenommen sind besteht meiner Meinung nach kein Versicherungsschutz für Flugmodelle.

Einen aufschlußreichen Artikel findest Du dazu auch im Magazin
 

udogigahertz

User gesperrt
Kann man hieraus schließen, daß auch Motormodelle bis 5kg versichert sind?

Gruß CM
Nein, denn seit einigen Jahren sind alle Flugmodelle Versicherungspflichtig, damit sind sie automatisch nicht mehr von irgendeiner allgemeinen Haftpflichtversicherung mit abgedeckt, denn deren Bedingungen sehen ausnahmslos allesamt vor, dass nur solche Flugmodelle mitversichert sind, für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht!

Die immer noch auch in den allerneuesten, meist kleingedruckten Versicherungsbedingungen abgedruckten Klauseln betreffend der Mitversicherung von Flugmodellen sind damit allesamt ungültig!

Ich persönlich empfinde diesen Schwachsinn, den sich da die Versihcerungsgesellschaften leisten, als Unverschämtheit hoch drei, denn der Durchschnittskunde, der sich im versicherungsrecht nicht auskennt, meint, er habe doch eine Versicherung und geht beruhigt fliegen und wenn dann was passiert, zeigt ihm seine Versicherung den Mittelfinger. Unglaublich sowas!

Aber leider Realität.

Also bitte um eine extra-Flugmodellversicherung kümmern, denn die ist Pflicht!

Grüße
Udo
 

Laddl

Vereinsmitglied
Versicherung

Versicherung

Hallo

Udo hat vollkommen recht, ALLE Flugmodelle unterliegen der Versichrungspflicht.
Die zur Zeit günstigste bietet der MFSD mit rund 45 Euro!!!
Da ist alles drin was wirklich notwendig ist. Schau einfach unter www.mfsd.de

Gruß
Laddl
 
Hallo

Udo hat vollkommen recht, ALLE Flugmodelle unterliegen der Versichrungspflicht.
Die zur Zeit günstigste bietet der MFSD mit rund 45 Euro!!!
Da ist alles drin was wirklich notwendig ist. Schau einfach unter www.mfsd.de

Gruß
Laddl

Diese Aussage ist m.E. nicht nur zu pauschal, sondern auch nicht korrekt. Für jugendliche Modellflieger gibt es kein günstigeres Angebot als beim DMFV - und beim Preisvergleich sollte man immer das Gesamtpaket berücksichtigen:

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_06/art_06-021/art_021-01.html

:) Jürgen
 
Die DMO bietet für weniger als 40 Euro im Jahr einen umfassenden Schutz an.
Darin sind auch andere Modelle (Auto, Boot) und auch das "Wildfliegen" enthalten.
 

Laddl

Vereinsmitglied
Versicherung

Versicherung

Hallo nochmal

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext, so steht es z.B. auch auf der Seite der im letzten Beitrag genannten DMO:

"Seit 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestdeckung : 750.000 Rechnungseinheiten entsprechen ca. 920.000,00 €
(§33, 37, 43.2 LuftVG)"

.... somit ist auch der Link von J.Heilig nicht ganz aktuell ;-) und tatsächlich ist die DMO die hier bisher genannte günstigste Versicherung für Flugmodelle.

Nach Rücksprache mit einem Versicherungsvertreter der Allianz und des Gerling-Konzern gibt es keine private Haftpflichtversicherer mehr, die den Modellflugbetrieb oder (Motorbetriebene-)Modelle mitversichert! Es muss immer eine spezielle Vers. abgeschlossen werden! Diese bieten der DMFV, DAeC, MFSD oder auch DMO an. Sicherlich gibt es da auch noch andere, aber eine Auflistung steht mir da leider nicht zur Verfügung.

Also muss sich "C-Moll" wohl etwas überlegen oder 2 Versicherungen abschließen ;) (... er fragte ja nach einer Privathaftpflicht! die Motormodelle mitversichert)

Gruß
Laddl
 
...
... somit ist auch der Link von J.Heilig nicht ganz aktuell ;-) und tatsächlich ist die DMO die hier bisher genannte günstigste Versicherung für Flugmodelle.
...

Der Vergleich im Magazin von RC-Network ist Stand 14.04.2006 und man sollte immer das Gesamtpaket betrachten.

Wie bereits geschrieben ist das Angebot des DMFV für Jugendliche mit Abstand das günstigste Angebot:

€12.- Jahresbeitrag (inkl. Wildfliegen mit Modellen bis 1kg), Rechtsberatung, Mitgliedermagazin etc.

:) Jürgen
 

Yakler

User
Also mein Versicherungsmann (Allianz) hat mir letztes Jahr noch eine Versicherungsbestätigung
für ferngesteuerte Luftfahrzeuge mit max. 5Kg und Antrieb durch Elektromotor
ausgestellt.
Da werden ich jetzt auf jeden Fall noch einmal nachfragen, ob dem auch wirklich
so ist denn unversichert will ich dann nicht da stehen.

Peter
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Es steht bei AXA:

"Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis 5 kg Startmasse"

Versicherungssumme ergibt sich aus der Basis, Standard oder Extra-Deckung in der Box Versicherung.
 

udogigahertz

User gesperrt
dann schau mal genau hin:

"Ferngelenkte Modellfahrzeuge zu Land und zu Wasser"
Ja, dumm, wenn man nicht richtig lesen kann, nicht wahr? Von Modellflugzeugen steht da nämlich nichts, also sind die auch nicht mitversichert.

Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
Es steht bei AXA:

"Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis 5 kg Startmasse"
Dann lies dir mal das Kleingedruckte sehr sorgfältig durch, ich gehe jede Wette ein, dass es auch da den Passus gibt, dass diese Privathaftpflichtversicherung nur Dinge bzw. Risiken absichert, für die keine allgemeine Haftpflichtversicherungspflicht besteht! Das ist ja gerade der Sinn einer solchen extra-Haftpflichtversicherung, dass man damit alle Risiken abdeckt, für die man aufgrund der Gesetzeslage eben keine Haftpflichtversicherung benötigt; im Umkehrschluss sind also generell alle Risiken herausgenommen, für die es ja sowieso eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gibt.

Das ganze Konstrukt macht ja auch durchaus Sinn, leider haben auch sehr große und namhafte Versicherungsgesellschaften hier ihre Policen seit Einführung der Pflichtversicherung für sämtliche Modellflugzeuge nicht geändert, so dass auch eingefleischte Versicherungsfachleute hier immer wieder einen völlig falschen Rat geben und das sogar schriftlich!

Im Versicherungsfall sind solche Zusagen von Vertretern nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen!


Also Vorsicht! Und hört endlich auf mit diesem Ammenmärchen, dass das Risiko Modellflug angeblich in der Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt sei! Dem ist nicht so, selbst bei Altverträgen, da sich die Voraussetzungen eben geändert haben.


Grüße
Udo
 

VR40

User
Hallo,
unter Ziff. E 7.11 des hier eingestellten Bedingungswerkes ist eindeutig deklariert, dass sich der Versicherungsschutz auf nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge beschränkt.
Auf Grund dessen, dass Flugmodelle, die eine Flughöhe von mehr als 30 m. erreichen, versicherungspflichtig sind (sinnvolle Gesetzesergänzung, damit nicht jeder Wurfgleiter der Versicherungspflicht unterliegt), ist diese Deckungserweiterung für uns wertlos. Unverständlich ist allerdings, dass die AXA an anderer Stelle darauf hinweist, dass Flugmodelle mit mehr als 5 kg. Fluggewicht nicht versichert sind. Hieraus könnte man durchaus eine falschen Umkehrschluss ziehen.

Gruß
Bernd Kleist
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,


also in den Bedingungen ist nach meinem Sprachverständnis nicht eindeutig dargelegt, dass Flugmodelle bis 5 kg ausgeschlossen sind. Ich bin keine Rechtsanwalt und daher beschränke ich mich auf die sprachliche Analyse der Bedingungen. Ich betone ausdrücklich, dass die keine Auslegung im juristischen Sinne oder gar ein rechtlicher Rat ist.

Mir hat es nur Spaß gemacht (ich weiß, oich bin pervers ;) ) das mal auseinander zu nehmen.

Ich zitiere mal aus den Regelungen.

E Welche Schäden sind versichert?

7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen;

Rein semantisch bezieht sich das "nicht versicherungspflichtig nur auf "von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen" und nicht auf "luft- und Wasserfahrzeuge" , da durch das "von" vor Luft- und Wasserfahrzeugen das versicherungspflichtig wieder ausgegrenzt wird. Anders wäre es bei d er Formulierung "von nicht versicherungspflichtigen Rad-, Ketten-, Luft- und Wasserfahrzeugen" , nicht eindeutig bei "von nicht versicherungspflichtigen Rad- und
Kettenfahrzeugen sowie Luft- und Wasserfahrzeugen". Das ist aber eine sprachliche große Feinheit.


Später folgt:

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?

1.3.2.2 Luftfahrzeugen und -geräten über 5 kg Fluggewicht;

D.h. hier wird alleine auf das Kriterium des Fluggewichts abgestellt. Im Umkehrschkuss kann daraus geschlossen werden, dass unter 5kg Versicherungsschutz gegeben ist, wenn keine speziellere Ausschlussregel greift.

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen
Versicherungsschutz und bei welchen nicht?
4. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für den Gebrauch von
ferngelenkten Modellfahrzeugen, sofern hierfür keine anderweitige
Deckung erlangt werden kann.

Der Passus findet auf Flugmodell gar keine Anwendung, weil schon in der Kapitalüberschrift das ganze Kapitel auf Kraftfahrzeuge eingeschränkt wird. deshalb kann man da auch keine Umkehr- oder sonstigen weitergehenden Schlüsse für Modelllflugzeuge ziehen.

Aber die schönste Formulierung kommt zum Schluss (ich liebe doppelte Verneinungen ;) ):

L Für welche Risiken bieten wir Ihnen beitragsfreien Vorsorgeschutz
und für welche nicht?

1. Im Rahmen dieses Vertrages bieten wir sofort Vorsorgeschutz für
Haftpflichtansprüche wegen:

4. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
4.1 aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luftoder
Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs- oder
Führerscheinpflicht unterliegen;
4.2 aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
4.3 die der Versicherungspflicht unterliegen (nicht Luftfahrzeuge und
-geräte bis 5 kg Fluggewicht).

Es geht in dem Kapital um Vorsorgeschutz für im Versicherungsjahr neu hinzugekommene Risiken, die ohne Meldung und ohne Beitrageinfluss bis zum Ende des Versicherungsjahrs mitversichert sind.

Dort heißt es die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen (also wären Modellflugzeuge da versicherungspflichtig ausgeschlossen), durch den Klammereinschub "( nicht Luftfahrzeuge und - geräte bis 5kg Fluggewicht)" wird aber durch doppelte Verneinung eine ausnahme vom Ausschluss gemacht, also sind danach Luftfahrzeuge und -geräte bis 5kg vom Vorsorgeschutz umfasst.

Aus dieser Formulierung kann man schon fast schliessen, dass die Versicherungspflicht bekannt dem Unternehmen war. So macht auch die Formulierung unter E 7.1.1 Sinn.

Hilft aber im Ernstfall alles nichts, wenn da die Versicherung sich erst mal raus argumentieren will hat man richtig Problem am Hals. Wer es wissen will sollte AXA direkt anschreiben, auf die Versicherungspflicht von Modellflugzeugen unter 5kg Fluggewicht hinweisen und um Bestätigung der Versicherungsdeckung zur Vorlage bei Modellflugveranstaltungen bitten.

Hans
 

Termnak

User
Hallo,
fragt doch mal bei z.b. bei AXA da es angesprochen wurde nach und ihr werdet sehen ob es versichert ist. Ich habe nachgefragt und weiß nun was Sache ist. Leider darf ich die Mail nicht weitergeben.
Naja, hat ja Hans schon geschrieben ;)

Gruß Jürschi
 
Nach Rücksprache mit einem Versicherungsvertreter der Allianz und des Gerling-Konzern gibt es keine private Haftpflichtversicherer mehr, die den Modellflugbetrieb oder (Motorbetriebene-)Modelle mitversichert! Es muss immer eine spezielle Vers. abgeschlossen werden!

Gerling heißt zwar schon seit einer Weile nicht mehr Gerling, sondern HDI-Gerling, aber aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix...

Eben jene HDI-Gerling bietet aktuell eine Privathaftpflicht an, in deren Versicherungsbedingungen u.a. steht:

aus Gebrauch von
...
Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt

Keine weiteren Einschränkungen a la "gilt nicht für zulassungs- und versicherungspflichtige Modelle" oder so (im Gegensatz z.B. zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, da ist das explizit ausgeschlossen).

Und für eine handvoll Euro mehr im Jahr gibt es den Exclusive-Privat-Haftpflicht-Tarif für Familien. Da gilt dann zusätzlich:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Gewicht von 5kG nicht überschreiten.

Und das ist eigentlich ziemlich eindeutig.

Oliver
 
Status
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