Deutsche Anleitung, Pflicht ?

joop

User
Hallo
Vorab: Ich weiß, daß man vor allem hier in Deutschland alles totregeln kann und es für alles und jeden Vorschriften gibt die jedoch nicht überprüft werden können allein aufgrund der Masse der Vorschriften. Trotzdem finde ich die Sache mit der deutschen Anltg. interessant. Desshalb hier mein Beitrag.

Nach dem Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) müsste m.E. eine deutsche Anleitung mitgeliefert werden. Es steht zwar nicht explizit in dem Gesetz, aber da der Zusammenbau eines solchen Modelles maßgeblich für die Sicherheit ist liegt es auf der Hand, daß eine deutschsprachige Anleitung dazugehören muß.
Allerdings frage ich mich warum das scheinbar niemanden Interessiert. Zumindest Robbe könnte doch offen darauf hinweisen, da ja hier eine deutschspr. Anltg. beiliegt. Jetzt mal der Auszug aus dem GPSG.

§ 5 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten

(1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer eines Verbraucherprodukts haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit
1.beim Inverkehrbringen

a)sicherzustellen, dass der Verwender die erforderlichen Informationen erhält, damit dieser die Gefahren, die von dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann,

b)den Namen des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Adressen auf dem Verbraucherprodukt oder auf dessen Verpackung anzubringen sowie das Verbraucherprodukt so zu kennzeichnen, dass es eindeutig identifiziert werden kann, es sei denn, das Weglassen dieser Angaben ist vertretbar, insbesondere weil dem Verwender diese Angaben bereits bekannt sind oder das Anbringen dieser Angaben mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre,

c)Vorkehrungen zu treffen, die den Eigenschaften des von ihnen in den Verkehr gebrachten Verbraucherprodukts angemessen sind, damit sie imstande sind, zur
Vermeidung von Gefahren geeignete Maßnahmen zu veranlassen, bis hin zur Rücknahmedes Verbraucherprodukts, der angemessenen und wirksamen Warnung und dem Rückruf;.......

Liege ich meiner Einschätzung richtig?
 
Hi,

da liegst du richtig - habe unter anderem wegen der fehlenden deutschen Anleitung mal eine gerichtliche Verhandlung gegen so einen Ebay Ramsch Verkäufer gewonnen.

Da stand auch im Gutachten drin, das eine Anleitung in Landessprache beiliegen muss !

Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du eigentlich alles zerstören und umtauschen - dir sagt ja keiner wie du es richtig betreiben solltest - somit kann sich der Verkäufer auch nicht rausreden wegen falscher Handhabung ;o)

Gruß, Ralf
 

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
Hallo,

wenn du jetzt noch konkret sagen würdest bei welchem Produkt du die Anleitung
vermißt ? So etwas schreibt man ja in aller Regel nicht ohne einen Hintergrund.

Gruss

Stefan
 

gexx

User
Ich würde sagen, dass eine deutsche Anleitung für den Verkauf nicht zwingend notwendig ist.
Aber es liegt ein Sachmangel vor, wenn:
"Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden." (§434 BGB)

Bei einer normalen Anleitung müsste also dies "Ikea-Klausel" auch greifen?
Wenn aber bei Kauf gesagt wurde, dass nur mit engl.Anleitung geliefert wird, geht das natürlich nicht mehr. Denn eine fremdsprachige Anleitung ist nicht prinzipiell mangelhaft.

Das mit dem Zerstören und Umtauschen sehe ich nicht so. Wenn du die Anleitung nicht verstehst und dennoch den Artikel in Betrieb nimmst, obwohl du eigentlich keine Ahnung hast, dann hast du zumindest eine Teilschuld.
Es gibt auch sowas wie eine Schadensminderungspflicht.

Aber es gibt bestimmt genügend Rechtsexperten hier, die genaueres sagen können.

Grüße
Robert
 

egge

User
:D In großen Unternehmen ist nichtmal deutsche Sprache "Pflicht" ;) Bei Bosch wird z.B. offiziell englisch gesprochen.

Totregeln muß mans gar nicht :D Schätze mal wenn die "Hotline" (altdeutsch Servicerufnummer) vom Hersteller mal wirklich "Hot" wird, dann machen die schon freiwillig eine deutsche Anl.
Also ruf einfach da an und sag denen das Du kein englisch mehr kannst.
 

joop

User
Hallo
Auf das Thema bin ich gekommen, weil ich in verschiedenen Foren lese, daß händeringend nach einer deutschen Anleitung für den T-Rex 250 gesucht wird. Ich habe kein Problem damit, da ich das Produkt von einem Händler gekauft habe der Robbe-Ware vertreibt.
Daß die englische Anleitung aktueller als die deutsche ist, ist eine ander Geschichte.

Zum Tehma zurück:
Ich hab jetzt den genauen Test gefunden:

(4) Sofern in den Rechtsverordnungen nach § 3 keine anderen Regelungen vorgesehen sind, ist, wenn
.....
2.zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln bei der
Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines technischen Arbeitsmittels
oder verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstandes beachtet werden müssen, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen mitzuliefern.

Da es ja von allen Seiten heißt, daß Modellflug gefährlich sein kann, ist das der entscheidende Paragraph aus dem GPSG §4 Abs.4 Nr.2
 

udogigahertz

User gesperrt
joop schrieb:
2.zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln bei der
Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines technischen Arbeitsmittels
oder verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstandes beachtet werden müssen, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen mitzuliefern.
Heißt im Klartext nichts anderes, als dass jedem technischen Gerät eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beizuliegen hat!

Egal ob Rasierapparat, Toaster, Auto oder einer Fernsteuerung, einem Empfänger dafür (sofern einzeln gekauft), einem Motor oder gar einem Modellflugzeug, egal ob Fertigflieger oder Bausatz, einem Drehzahlsteller (Regler), einem Schalterkabel oder einem Akku oder Ladegerät. Allen diesen Geräten muss zwingend eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung beiliegen, sofern dieses Gerät in Deutschland bei einem hier ansässigen Händler erworben wurde.
Analog das Gleiche müsste auch in Österreich gelten, aber ganz genau kenn ich mich in der österreichischen Gesetzgebung nicht aus.

Leider wird diese Bestimmung von allzu vielen Firmen nicht ernst genommen und allenfalls eine englischsprachige Anleitung beigelegt.

Grüße
Udo
 

joop

User
Hallo

Genau so ist es. Es handelt sich bei einem RC-Modellhubschrauber um ein allg. "Verbraucherprodukt".

Wie ich in vielen Foren lese und wenn ich es richtig interpretiere ist z.B. die "Wildfliegerei" einem organisierten Verband in Deutschland ein Dorn im Auge. Es gäbe viele Risiken etc.... Auch braucht man mittlerweile selbst für kleinste Flugmodell eine Haftpflichversicherung!

Aber keiner regt sich über englischspr. Anleitungen von in Deutschland vertriebenen Modellen auf. Das ist m.E. der erste Punkt um den sich gekümmert werden müsste wenn man mehr Sicherheit will.

Diese Dinge sind es die mich massiv stören.
Natürlich hat jeder auch eine eigene Verantwortung für sein tun. Einerseits fühlt man sich durch die vielen Verbraucherschutzvorschriften auf der sicheren Seite (manchmal auch schon des gesunden Menschenverstandes beraubt), andererseits ist man der erste der dran ist wenn denn mal was passiert. Es muß niemand glauben, daß dann der Importeur des Produktes auch nur eine kleine Rolle spielt vor Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:

udogigahertz

User gesperrt
joop schrieb:
Aber keiner regt sich über englischspr. Anleitungen von in Deutschland vertriebenen Modellen auf.
Das läuft nach der Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Gerade kleinere Importeure oder kleine Ableger von ausländischen Firmen scheuen die Mühe, die Bedienungsanleitung ordentlich ins Deutsche übersetzen zu lassen. Das ist nicht zuletzt auch ein nicht gerade kleiner Kostenfaktor, der die ach so schöne Kalkulation kaputtmachen kann. Außerdem dauert sowas. Da man aber schnell sein will und außerdem noch etwas Geld verdienen will, lässt man die Übersetzung eben kurzerhand weg. Jeder kann ja Englisch. Denken die sich.
Beschwert sich dann mal doch jemand, wird man wohl nicht ernst genommen.

Das Einzige, was helfen könnte, wäre wenn man möglichst viele solcher Fälle der Verbraucherzentrale melden würde, die kümmern sich dann darum und lassen dem säumigen Händler/Importeur eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung zukommen. Aber anscheinend machen das kaum welche.

Grüße
Udo
 

gexx

User
Naja, mal ganz ehrlich...Fast jeder kann Englisch und diejenigen, die es nicht können, fragen einfach ihre Kinder.:D Oder nehmen sich ein Wörterbuch zur Hand und übersetzen es sinngemäß. Oft sind auch Bildchen dabei, die selbsterklärend sind.

So kann man nicht nur seinem Hobby nachgehen, sondern lernt auch noch etwas in Sachen Fremdsprachen hinzu...Wer heutzutage kein Englisch zumindestens lesen kann (freies Sprechen ist schon eine andere Liga), dem gehen so viele Information im Internet verloren, auf die ich nicht verzichten würde...

Müsste jeder Händler eine deutsche Anleitung erstellen, wird sich das für den Verbraucher auch im Preis wiederspiegeln. Im Endeffekt sind wir es, die den Spaß bezahlen müssen...

Grüße
Robert
 
gexx schrieb:
Müsste jeder Händler eine deutsche Anleitung erstellen...

Grüße
Robert

Moin,

nicht "müsste" - "MUSS" soll es heissen.

Die sind dazu verpflichtet - ganz einfach. Wer es nicht macht handelt nicht besser oder schlechter als jemand der keine Konf. Erklärungen abgibt.

Und nicht jeder kann englisch - nicht jeder hat Kinder die es können - und nicht jeder muss weltweit in Foren surfen um den letzten Quatsch auch dort noch mitzubekommen :p

Hier werden immer Argumente als "Entschuldigung" angebracht, die voll am realen Leben vorbeilaufen....

Es gibt tatsächlich auch noch Modellbauer die haben entweder gar kein I-Net oder kaufen grundsätzlich beim Händler um die Ecke - die brauchen ne deutsche Anleitung....

Gruß, Ralf
 
Naja, ich habe über den Winter ein paar ARF gebaut.
u.A. von Hyperion, BMI und E-Flite.
Bei E-Flite gibt es keine deutsche Anleitung, nicht für Geld und gute Worte.
Allerdings ist die Anleitung recht gut bebildert, so daß man alleine mit den Bildern das Modell bauen und einstellen kann ohne englisch zu verstehen.
Bei BMI liegt eine deutsche Übersetzung bei, diese ist geradezu übersäht von unfreiwilliger Komik.
Ob man jetzt beim lesen dieser Kopfschmerzen oder Lachkrämpfe bekommt lassen wir mal dahingestellt.
Von daher ist mir eine gute englischsprachige Anleitung lieber als eine schlechte deutsche.
Gruß
Hias
 
Hallo !

Ja,ja ... und selbst wenn eine dt. Anleitung beiliegt ist ja noch nichts über die Qualität der Anleitung (Übersetzung) gesagt.

Siehe zB Die Fragen und Lösungsansätze im Futaba Forum :D :confused: :D

LG

Bernhard

.
 

udogigahertz

User gesperrt
Matthias_E. schrieb:
Naja, ich habe über den Winter ein paar ARF gebaut
Gruß
Hias
Entschuldigung, aber was gibt es denn bei einem ARF-Flieger noch groß zu bauen? Der ist doch schon fertig? (Almost ready to fly = Beinahe flugfertig).

Da reichen doch auch ein paar Bilder vollkommen aus. Viel mehr gibts bei einigen IKEA-Anleitungen auch nicht.

Bei BMI liegt eine deutsche Übersetzung bei, diese ist geradezu übersäht von unfreiwilliger Komik.
(Hervorhebung durch mich)

Eigentor. Dein Satz ist zwar nicht gerade übersät mit Fehlern, aber einem Fehler eben doch. :D (Habe mir erlaubt, das betreffende Wort hervorzuheben). Wenn nun uns als Muttersprachler manchmal die Schreibweise schwer fällt, sollten wir ab und zu mal ein Auge zudrücken bei Gebrauchsanleitungen aus dem Ausland.

Nichts für ungut, aber der Satz: "Habe gerade ein paar ARF-Flieger gebaut" ist schon toll.

Grüße
Udo
 
udoGHz schrieb:
Wenn nun uns als Muttersprachler manchmal die Schreibweise schwer fällt...

(Ohne Hervorhebung durch mich)

Hä? Welche Schreibweise fällt dir denn schwer?
Wenn du schon an anderen rummäkelst, solltest du zumindest mit gutem Beispiel vorangehen und nicht so einen Mist verzapfen. :(
 

udogigahertz

User gesperrt
Holofernes schrieb:
Hä? Welche Schreibweise fällt dir denn schwer?
Mir? Mir fällt die Beachtung der Rechtschreibregeln nicht schwer. Aber wie man hier des öfteren sehen kann, bin ich da wohl die Ausnahme.

Wenn du schon an anderen rummäkelst, solltest du zumindest mit gutem Beispiel vorangehen und nicht so einen Mist verzapfen.
Die Bedeutung dieses Satzes ist mir ein Rätsel: Wo, bitte, habe ich da Mist geschrieben? Was war falsch an meinem Beitrag? Was genau hast du zu bemängeln? Oder wolltest Du nur mal eben so auch mal was schreiben? Ohne Sinn und Verstand? :confused: :confused: :confused:

Grüße
Udo
 
...bin ich da wohl die Ausnahme.
JA aber sicher, was denn sonst! Wir schauen zu dir auf, beten dich an, du Ausgeburt an Klug- und Weisheit. Amen!
Wenn nun uns als Muttersprachler manchmal die Schreibweise schwer fällt...
Alles, was nicht fett geschrieben ist, kannst du nicht erkennen oder sind es nur zu viele Worte auf einmal? :D:D
Wenn du also "uns" schreibst, schließt dich das zwangsläufig mit ein. Kannst du mir folgen, du Muttersprachler?
Ist der Groschen (oder heißt das heutzutage "Cent"?) jetzt gefallen bzw. das große Rätsel gelöst?;)
Soviel also zu Sinn und Verstand! Wenn man meint, ihn zu haben, sollte man auch versuchen, ihn zu gebrauchen! :rolleyes:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
AnimationWizard-053.gif

Freunde, so geht das hier nicht! Jetzt ist Schluss mit den gegenseitigen Sticheleien.
Hier ist NICHT das Kaffeé Klatsch!

Zurück zum Thema oder Klappe halten!
 
udogigahertz schrieb:
Entschuldigung, aber was gibt es denn bei einem ARF-Flieger noch groß zu bauen? Der ist doch schon fertig? (Almost ready to fly = Beinahe flugfertig).

Da reichen doch auch ein paar Bilder vollkommen aus. Viel mehr gibts bei einigen IKEA-Anleitungen auch nicht.


(Hervorhebung durch mich)

Eigentor. Dein Satz ist zwar nicht gerade übersät mit Fehlern, aber einem Fehler eben doch. :D (Habe mir erlaubt, das betreffende Wort hervorzuheben). Wenn nun uns als Muttersprachler manchmal die Schreibweise schwer fällt, sollten wir ab und zu mal ein Auge zudrücken bei Gebrauchsanleitungen aus dem Ausland.

Nichts für ungut, aber der Satz: "Habe gerade ein paar ARF-Flieger gebaut" ist schon toll.

Grüße
Udo

Wieviele ARF Modelle hast Du in letzter Zeit fertiggestellt?
Von welchen Herstellern?
Warst Du mit den Anleitungen zufrieden?
Gruß
Hias
 
Na ja, man kann sich über den richtigen Gebrauch unserer Muttersprache sicher lange Streiten. Und es sollte sich mal niemand hinstellen und denken, er sei perfekt...
Aber Fakt ist doch, dass unsere Muttersprache im allgemeinen Deutsch ist. Und da sollte ich als Konsument schlicht erwarten können, dass ich auch eine deutsche Anleitung geliefert bekomme. Alles Andere ist einfach mal totale Überheblichkeit. Warum sollte vorausgesetzt werden, dass schon jeder irgendwie englisch lesen, geschweige denn verstehen kann? Ich ärgere mich auch immer wieder darüber und denke: "Warum beklagt sich darüber eigentlich niemand ernsthaft?". In Amiland wäre es wahrscheinlich undenkbar, ein Gerät ohne engliche Anleitung zu verkaufen, völlig zurecht.

Gruß Mirko
 
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