Sendeleistung US Spektrum Anlagen

sicos

User
Guten Abend

gibt es irgendwo genaue Angaben über Sendeleistung in dBm oder mW, gemessen am Sendemodulausgang, der folgenden Module.

DM8 Spektrum für Futaba
DX7 US Version
DX7 EU Version


Bitte nur Angaben die wirklich gemessen wurden oder von Spektrum selber stammen nennen. Bitte keine Vermutungen u.s.w. Wie viel gewinn hat die von Spektrum verwendete Antenne, Denke mal so 3dBi.

Ich möchte gerne mit einem Dämpfungsglied die Anlagen oder Module EU Tauglich machen. Dafür benötige ich zuverlässige und genau Daten.

Das DM8 Modul kann in USA für rund 50 Euro inkl. Porto Bestellt werden. Somit kann man z.b. eine FF9 sehr günstig auf Spektrum umrüsten!

Danke und Gruess Daniel
 

sicos

User
Danke für den Link. Habe aber nichts über die DX7 gefunden. Gibt es eine bestimmte bezeichnung für das sendermodul der DX7?

Guss Daniel
 
Interessant...

Interessant...

In dem Dokument steht die Outputpower mit 0,128 W angegeben, das wären knapp 21,1 dBm....das war genau der Wert, der auch auf meinem Amimodul aufgeklebt war !
Gruß Otto
 
ejectionseat schrieb:
In dem Dokument steht die Outputpower mit 0,128 W angegeben, das wären knapp 21,1 dBm....das war genau der Wert, der auch auf meinem Amimodul aufgeklebt war !
Gruß Otto

Natürlich musst du jetzt noch den Antennengewinn berücksichtigen.

:) Jürgen
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Die 0,128mW beziehen sich auf die Messung mit dem Spektrum Analyzer. Die Leistung nach EIRP wird mit 200mW angegeben. Wenn ich mich recht entsinne werden in den FCC Prüfberichten nur Durchschnittswerte angegeben, die Peakleistung dürfte damit noch höher sein.

Bis bald, Wolfgang.
 
WoFlei schrieb:
...
Wenn ich mich recht entsinne werden in den FCC Prüfberichten nur Durchschnittswerte angegeben, die Peakleistung dürfte damit noch höher sein.

Bis bald, Wolfgang.

Womit wir dann wieder bei den in den USA erlaubten 1000mW/30dBm Peak wären. ;)

:) Jürgen
 

sicos

User
Danke viel mal.
Antennengewinn wird mit max 2dBi angegeben. Ich werde somit ein 3db Dämpfungsglied einbauen. Dann bin ich sicher unter 20db ERIP. Somit wird mich der umbau meiner FF9 S auf Spektrum rund 80 Euro kommen. Ich werde am Montag gleich die Teile bestellen, dazu auch ein RSMA auf SMA Adapter dann kann ich das Modul am Speki messen.

30dB ERIP???? Kein Sendemodul wird 7dBm Pegelschwankungen aufweisen!!

Jede US Spektrum Anlage kann so EU Konform gemacht werden.

Danke für die Hilfreichen Beiträge

Gruss Daniel
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Es mag sein das du sie EU konform hinbekommst aber legal wird sie dadurch nicht!!!
Bei einem Schaden musst du ganz allein dafür gerade stehen!
Vielleicht ist das in der Schweiz aber auch anders.
Bis bald, Wolfgang.
 

Pico2

User
Also hier in der CH muss schon ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der fehlenden Konformität bestehen, damit die Versicherung nicht zahlt.

Gruss Pico
 

sicos

User
Darf ich in Deutschlad auch keine neue Antenne an einen WLAN Sender montieren?

Solange die Normen (hier e.r.i.p 20dB) eingehalten sind darf ich die Anlage inbetrieb nehmen.

Gruss Daniel
 

Julez

User
Richtig.

Man muss schon vorsätzlich pfuschen, damit die Versicherung nicht zahlt.
Sowas hat es aber meines Wissens noch nie gegeben, falls doch, bitte Quellen.

Und Daniel hat ja augenscheinlich Ahnung von dem, was er zu tun vorhat. :)
 
WoFlei schrieb:
Es mag sein das du sie EU konform hinbekommst aber legal wird sie dadurch nicht!!!
Bei einem Schaden musst du ganz allein dafür gerade stehen!
Vielleicht ist das in der Schweiz aber auch anders.
Bis bald, Wolfgang.
Hallo Wolfagng.
Wie Du hier nachlesen kannst ist es natürlich legal einen Sender zu betreiben wenn dieser EU konform ist.
Du dürftest Dir Deinen Sender sogar komplett selbst bauen, sendet dieser innerhalb der Spec kannst Du ihn legal betreiben.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Es tut mir leid ich sehe das etwas anders, wobei ich vorab anmerken möchte, das ich das nicht eindeutig belegen kann. Ich habe gelesen das es Vorstände gibt, wo man die Konformität/Legalität seine Anlage nachweisen muss. Das dürfte aber noch das kleinste Übel sein. Bei einem Vorfall mit Personenschaden vielleicht sogar mit einem Todesfall steht sofort der Staatsanwalt auf der Matte und zieht deine Anlage ein. Natürlich muss man dir zweifelsfrei nachweisen das du durch den Umbau in grob fahrlässiger Weise den Unfall verschuldest hast. Davon unabhängig musst du aber als erstes nachweisen das deine Anlage konform mit den entsprechenden Vorschriften ist, schon das allein dürfte das Budget eines normalen Modellbauers sprengen. Danach kommt erst das Hickhack der Anwälte verbunden mit Gutachten und Gegengutachten. Dann kommt der alles entscheidende Richterspruch und wie der ausgeht ist zumindest fraglich. Recht haben und Recht bekommen wird dann ganz schnell zur Frage des Anwaltes und damit des Geldes. Sicher klingt das alles nach Szenario aber unmöglich ist es nicht. Hast du ein Sendemodul mit einer gültigen Konformitätserklärung bist aus dem Schneider.

Bis bald, Wolfgang.
 

sicos

User
@WoFlei

Die Anlage enspricht mit dem zwischenstecken eines 3 db Dämpfungsglied genau den Normen. Solche Komponenten werden jeden Tag bei uns eingesetzt um Normen einzuhalten. Ich arbeite im Mobilfunk bereich.

ISM Bänder wurden ja dafür geschaffen dass alle Geräte die den Normen entsprechen benutzt werden Dürfen. Ich kann ohne Probleme von irgentwo eine WMAX Anlage Importieren und diese mit den Ensprechenden Normen z.b bis 20dB e.r.i.p einsetzten.


Wir sind zum Glück nicht in Amerika!! Bei uns muss immer zuerst die Schuld bewiesen werden.

Gruss Sicos
 
sicos schrieb:
@WoFlei

Die Anlage enspricht mit dem zwischenstecken eines 3 db Dämpfungsglied genau den Normen.
...

Vorausgesetzt die Angaben vor dem Zwischenstecken des 3dB Dämpfungsglieds waren alle korrekt (es wird bei der Prüfung ja meist nur ein Teil getestet und dessen Leistung lässt sich hier auch noch softwaretechnisch verändern - Sendeleistung und Sendeart) und das Dämpfungsglied sorgt nicht für irgendwelche unerwünschten Nebenwirkungen.

Mit Abschaffung der früheren Typprüfungen ist jetzt tatsächlich der Betreiber für die Einhaltung der Normen zuständig. Auszug aus DMFV Referat Funk:

Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde führt Geräteüberprüfungen nach der Stichprobenmethode durch oder bei begründeten Anlässen. Bei solchen Überprüfungen kommt es darauf an, daß das überprüfte Gerät alle vorgeschriebenen Parameter einhält. Einige wichtige Parameter sind z.B. abgestrahlte Leistung, Nachbarkanalleistung, Oberwellen, Frequenzhub, Frequenzgenauigkeit. Der Betreiber des Gerätes ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Parameter. Wenn er das schafft, obwohl er Änderungen am Gerät vorgenommen hat, gibt es von Seiten der Bundesnetzagentur nichts auszusetzen. Wenn bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, hat der Betreiber alle Konsequenzen zu tragen. Diese Konsequenzen beziehen sich nicht nur auf dann fällige Bußgelder oder Anzeigen, sondern können auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist.

:) Jürgen
 
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