angebliche Verletzung des Urheberrechts

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eges

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Hallo

vor ein paar Wochen habe ich den Bausatz eines Motormodells über ebay versteigert. Den Bausatz hatte ich ca 10 Jahre gelagert.
In der Zwischenzeit wurde die Modellbaufirma verkauft.
Jetzt wurde mir vom neuen Eigentümer der Firma Verletzung von Urheber-und Wettbewerbsrecht vorgeworfen.
In meiner Einstellung habe ich den Inhalt des Bausatzes beschrieben,inclusiv Bilder vom Inhalt; dazu noch ein Bild vom flugfertigen Modell eines Kollegen.
In der Einstellung ist weder der Firmenname noch der Name des Firmeneigentümers aufgeführt.
Sind die Vorwürfe berechtigt? Wie muß ich mich verhalten?

Gruß eges
 
Moin,

nix machen....


auch wenn du gewerblicher Verkäufer wärest - er kann gar nix tun solange das DEINE Bilder sind bzw. von dir selbst gemacht wurden....

Schmeiss in Reisswolf :D

Gruß, Ralf
 
manche haben Langeweile, und / oder zu viel Geld.

Ich habe zur zeit einen ähnlichen Fall: mit den kleinen bunten Kinderflieger aus EPP läuft´s wohl nicht mehr so...
deshalb die Änderung meiner Signatur.
 

eges

User
Jürgen spricht an was ich auch vermute: der neue Eigentümer glaubt daß ich den kit kopiert habe. Der Bausatz wurde vermutlich vom Vorgänger produziert.
Den Namen des Flugmodells habe ich in der Einstellung genannt. Ich frage mich was kann da überhaupt geschützt werden: der Name des Flugmodells, der Inhalt des Bausatzes.
Muß der jetztige Eigentümer mir nachweisen wie er seinen Bausatz geschützt hat? Was muß ich bei einem Gerichtsverfahren erwartenß

Gruß eges
 

chip

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Dir kann nichts passieren. Da verkaufen ja hunderte ihre Modelle.

Wie hat er das Begründet?

Urheberverletzung liegt nur vor wenn ein nicht selbst gemachtes Bild veröffentlicht wurde oder der Modellbausatz nachgemacht wurde.
 

trodat

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Hat sich der Eigentümer evtl. den Namen des Flieger schützen lassen ? Wenn du dann einen anderen Flieger als seinen mit diesem Namen verkauft hast, sitzt du in der Patsche und dann kannst du schonmal nen tausender parat legen.
 

eges

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Hallo

der Rumpf des Modells soll für mich fremdes, geistiges Eigentum darstellen.
Der Name des Modells ist mit absoulter Sicherheit nicht geschützt da dieser Name schon in einer ganz anderen Branche vergeben und wasserdicht geschützt ist.
Ich soll jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben: jegliche Herstellung und Vetrieb des Modells hätte ich zu unterlassen.
Ohne daß den Leuten der Bausatz vorliegt gehen sie davon aus daß er kopiert wurde. Der Namensschutz liegt mit Sicherheit auch nicht vor. Wäre es sinnvoll nachzufragen wie der Bausatz des Modells geschützt ist?

Gruß eges
 

trodat

User gesperrt
Der Name kann in beliebig vielen Branchen geschützt werden.
Hier scheint der Hersteller aber zu meinen, dass der Rumpf nicht der vom Hersteller ist. Sprich wenn du sicher bist, dass er vom Hersteller oder Vorbesitzer stammt, so sende ihm das Teil zur Ansicht zu und du bist die Probleme los :D
Wenn nicht, dann war das in der Tat Verletzung des Urheberrechts und Abmahnfähig und du solltest unterschreiben. DAs wird dann ca. kosten in höhe von mindestens 1200€ für die Abmahnung bedeuten und evtl. kommt eine Schadenersatzklage auf Dich zu. Ist das gleich wie mit Raubkopien, sehen auch dem Original zum verwechseln ähnlich, aber verkaufst du die als Original bist du dran.
Zum Gerichtsverfahren führt soetwas in den seltensten Fällen. Meist endet es bereits mit der Unterschreibung und Zahlung der Abmahnung. Gerichtsverfahren kosten den Verlierer mindestens nochmal 2500€ und ganz ehrlich, so lange du nicht in die Massenproduktion eingestieben bist sollte man sich vorher einigen können, ggf. auch mit einem Vergleich.

eges schrieb:
Hallo

der Rumpf des Modells soll für mich fremdes, geistiges Eigentum darstellen.
Der Name des Modells ist mit absoulter Sicherheit nicht geschützt da dieser Name schon in einer ganz anderen Branche vergeben und wasserdicht geschützt ist.
Ich soll jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben: jegliche Herstellung und Vetrieb des Modells hätte ich zu unterlassen.
Ohne daß den Leuten der Bausatz vorliegt gehen sie davon aus daß er kopiert wurde. Der Namensschutz liegt mit Sicherheit auch nicht vor. Wäre es sinnvoll nachzufragen wie der Bausatz des Modells geschützt ist?

Gruß eges
 
kein mensch kriegt kalte füße, weil er einen 10 jahre alten bausatz verkauft hat. und kein halbwegs professioneller anbieter ist so bescheuert, jemanden ans bein zu pinkeln, der einen 10 jahre alten bausatz vekauft.

vielleicht war ja der "alte" bausatz nicht mehr ganz so original und vielleicht hat auch der "kläger" grund zu der annahme, daß in der auktion die namen absichtlich nicht genannt wurden oder daß der bausatz vielleicht kein einzelstück ist.

wer will das wissen?

so lange die fakten bzw. der link zur auktion nicht bekannt sind, kann man sich hier alles zurecht spekulieren.
 

trodat

User gesperrt
Jürgen Schrader schrieb:
kein mensch ist so bescheuert und kriegt kalte füße, weil er einen 10 jahre alten bausatz verkauft hat. und kein halbwegs professioneller anbieter ist so bescheuert, jemanden ans bein zu pinkeln, der einen 10 jahre alten bausatz vekauft.

vielleicht war ja der "alte" bausatz nicht mehr ganz so original und vielleicht hat auch der "kläger" grund zu der annahme, daß in der auktion die namen absichtlich nicht genannt wurden oder daß der bausatz vielleicht kein einzelstück ist.

wer will das wissen?

so lange die fakten bzw. der link zur auktion nicht bekannt sind, kann man sich hier alles zurecht spekulieren.

Daran hatte ich auch schon gedacht, dass der Postingschreiber evtl. doch ein paar Tatsachen verdreht hat und vielleicht doch ein paar mehr "10 Jahre alte Flieger" verkauft hat.
 

eges

User
Hallo

Der Bausatz ist leider schon längst verkauft. Ich kann daher den Rumpf nicht dem Kläger zugänglich machen.
Andererseits hat der Käger auch kein Beweißmittel in der Hand. Nur ein paar Bilder und die Beschreibung des Bausatzes. Kann eine Klage Erfolg haben die nur Bilder und eine Bausatzbeschreibung zur Grundlage hat?

Gruß eges
 

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
klagt er denn wirklich, oder fragt er nur via Anwalt nach Geld, bietet also sozusagen einen Vergleich an ?

Wenn alle Bilder in der Tat von dir selbst erstellt wurden, kannst du der Sache sehr gelassen entgegen sehen.

Aber die Sache riecht in der Tat etwas seltsam. Wieviele von den Kästen wurden denn verkauft, und
wie kommt er auf die Idee mit dem Urheberrecht ausgerechnet auf den Rumpf ? Hast du da eine Kleinproduktion
aufgezogen und das alte Vorbild benutzt ? Dann allerdings sieht die Sache anders aus. Und ganz übel
kann es noch werden, wenn der Kläger evtl. ein Käufer der Baukästen ist und somit das Beweismittel in Händen hält.

Wenn du das aber alles nicht getan hast, lediglich einen alten Baukasten aus Kellerfund verkauft hast und eigene Bilder
angefertigt hast, gibt es keinen Grund zur Sorge. Dann laß ihn mal machen !
 

Gast_9757

User gesperrt
So wie der Fall beschrieben ist, würde es in der letzten Konsequenz - es werde ja nicht nur Modellflugzeuge versteigert - bedeuten, dass keinerlei "Marken"produkt mehr privat gehandelt werden darf.

Letztendlich ist alles, was auf Ebay versteigert wird, außer vielleicht selbstgestrickte Wollsocken, Produkt eines Herstellers, der irgendwelche Rechte drauf hat. Würde dann auch nicht nur Ebay betreffen, sondern auch die guten alten Kleinanzeigen in den Printmedien.

Mir erscheint das höchst obskur. Oder übersehe ich da was?
 
Moin,

ich verstehe nicht warum der Threadstarter hier nicht den Link zu der Auktion einstellt.

Er hat hier einige Leute gefunden die ihm gerne helfen wollen und läßt die vorsätzlich im Nebel stochern.

Für mich gänzlich unverständlich.

Gruß

gecko
 

chip

User
Um wirklich nochmal helfen zu können soll der Themenstarter mal ausführlich alles erläutern um was es geht.
 
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