Prüfung des Versicherungsnachweises

micbu

User
Gibt es wirklich Leute, die sich weigern, ihrem eigenen Verein oder einem Gastverein zu zeigen, dass eine Versicherung besteht?
Sorry, für mich unverständlich.
Ich z.B. bin Einzelmitglied im DMFV und würde nicht einmal den Bruchteil einer Sekunde zögern meinen Versicherungsausweis meinem Verein zu zeigen.
Warum auch? Ich habe nichts zu verbergen.
Querulantentum ist an dieser Stelle nicht angebracht.
Es muss doch jedem klar sein, dass unser Hobby immer mehr eingeschränkt wird. Es bringt nichts immer weiter für Aufregung zu sorgen. Wir wollen alle das Gleiche, also einfach Versicherungsnachweis raus und fertig.
 

van3st

User
Ich glaube, es geht hier nicht nur ums "Querulantentum" sondern darum, das auch im Verein danach geschaut werden muss/sollte.
Grundsätzlich ist es ja erstmal so, dass der Pilot die Versicherung haben muss und somit auch erst einmal selbst dafür verantwortlich ist.
Der Bericht zielt nun wohl eher darauf ab, dass die Rechtliche Auslegung auch den Verein mit in die Verantwortung zieht und dieser mehr oder minder sicherzustellen hat, dass der Versicherungsschutz auch tatsächlich besteht, wenn auf dem Gelände geflogen wird. Wird das nicht gemacht, kann auch dem Verein enspr, Ärger drohen obwohl weder Aufstiegserlaubnis noch Flugleieterpflicht vorherrscht.
 

maddyn

User
HI

is wie beim Auto
wenn du jemand anders fahren lässt ,hat er oder sie keinen führerschein (is das politisch noch korrekt?) bist du bei nem unfall mit in der haftung
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Für mich fällt das (die Kontrolle insb. bei den Gastfliegern) unter die originären Aufgaben des Flugleiters - den ja die meisten Vereine unter bestimmten Bedingungen in ihrer Genehmigung stehen haben dürften.
Zitat von Hr. Sonnenschein aus dem Link:
....Ein Verstoß hiergegen könnte als Organisationsverschulden gewertet werden mit der Folge einer denkbaren Haftung des Vereins bei fehlendem und nicht geprüftem Versicherungsschutz des Schadenverursachers

Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen:
Strafrechtlich, bei einem Unfall, stellt sich auch die Frage der Garantenstellung, die der Flugleiter inne haben dürfte. Da könnte er mit im Boot sein, weil er vorher nicht gehandelt hat (= die Kontrolle).
Hätte er gehandelt und Flüge wegen des fehlenden Versicherungsschutzes verboten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Begehen durch Unterlassen, oder konkret Körperverletzung/Fahrlässige Tötung durch Unterlassung, je nach Unfallfolge.
 

van3st

User
Für mich fällt das (die Kontrolle insb. bei den Gastfliegern) unter die originären Aufgaben des Flugleiters - den ja die meisten Vereine unter bestimmten Bedingungen in ihrer Genehmigung stehen haben dürften.

Ich denke das steht mit Flugleiter ausser Frage.

Überschrift des verlinkten Artikels schrieb:
"Plätze ohne Aufstiegserlaubnis: Prüfung des Versicherungsnachweises"

Hier geht es explizit um Plätze ohne einen Flugleiterpflicht / Aufstiegserlaubnis. Und auch dort besteht eben die Verkehrssicherungspflicht.

... so schwierig ist der Artikel doch garnicht :eek:
 
Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen:
Strafrechtlich, bei einem Unfall, stellt sich auch die Frage der Garantenstellung, die der Flugleiter inne haben dürfte. Da könnte er mit im Boot sein, weil er vorher nicht gehandelt hat (= die Kontrolle).
Hätte er gehandelt und Flüge wegen des fehlenden Versicherungsschutzes verboten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Begehen durch Unterlassen, oder konkret Körperverletzung/Fahrlässige Tötung durch Unterlassung, je nach Unfallfolge.

Das ist mit dem letzten Haar herbeigezogen.

Bei Schuld im Sinne von Strafrecht stellt sich nur die Frage:
"Wäre der Unfall mit einer Haftpflichtversicherung vermieden worden".
Eindeutige Antwort: Nein

Zur Haftung für die Kosten ist die Frage anders: "Wer ist Verantwortlich, dass der Pilot ohne Versicherung flog?"

Da gibt es dann eine Prioritäten-Liste:
Der Pilot, der Flugleiter, der Verein, der Vorstand, die Kollegen die davon wussten,
oder gar der Halter des Flugzeugs ..

Sigi
 

Baloo

User
Verein ohne AE – Prüfung des Versicherungsnachweises in der Praxis

Verein ohne AE – Prüfung des Versicherungsnachweises in der Praxis

Nach dem die rechtlichen Fragen geklärt und diskutiert wurden, würde mich als Vorstandsmitglied eines Modellflugvereins die Umsetzung der Überprüfung in der Praxis interessieren. Vielleicht lesen hier auch andere Vereinsvorstände mit und können über die Handhabung in ihrem Verein berichten.

Ausgangslage, wie im Artikel von RA Sonnenschein beschrieben:
1. Modellflugverein (e.V.)
2. keine behördliche Aufstiegserlaubnis
3. kein Flugleiter in der Satzung oder in der Flugbetriebsordnung bestimmt
4. Kontrolle betrifft nur Mitglieder, die nicht über den Verein beim DMFV versichert sind (Einzelmitglieder DMFV oder anderweitig Versicherte)

Dazu folgende Fragen:

• Wer im Vorstand ist in eurem Verein für die Kontrolle zuständig?
(z.B. alle oder einzelne Vorstandsmitglieder - ein bestellter Beauftragter - oder …?)

• Wie wird kontrolliert?
(z.B. Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie, PDF-Datei oder eines Fotos - Kontrolle auf dem Fluggelände - oder …?)

• Was wird dokumentiert?
(Vers.-Gesellschaft – Vertragsnummer - Vers.-Summe - Gegenstand der Versicherung - Dauer der Versicherung – Name des Kontrolleurs - und …?)

• Wie wird dokumentiert?
(z.B. handschriftliche Liste - Vermerk in Mitgliederverzeichnis - gesonderte PC-Datei - oder …?)

• In welchem Zeitraum wird kontrolliert?
(ab Januar bis spätestens …?)

• Konsequenzen bei nicht (fristgerecht) erbrachtem Nachweis
(Flugverbot - Fristsetzung - und/oder …?)

Ich könnte mir vorstellen, aus den vorstehenden Fragen und den Antworten, die ich erhoffe, ein Musterformular als Excel-Tabelle zu erstellen und hier zu veröffentlichen. Vielleicht können wir auch über PN eine kleine Arbeitsgruppe zusammenstellen, um ähnlich strukturierten Vereinen eine Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

Gruß Bernhard
 
Hallo Bernhard,

ich versuche mal ein paar deiner Fragen zu beantworten.
Derzeit bin ich stellvertretender Abteilungsleiter (richtig, nicht Vorstand!) einer Modellflugabteilung eines e.V. Vereins mit AE.

In der Funktion mache ich den "Schreibkram" im Hintergrund, dazu gehört auch die Kontrolle des Versicherungsstatus.
Unter den Mitgliedern ist bekannt dass nicht über den Verein Versicherte ihren Nachweis (Vorlage bei HV, Bild per Mail, etc.) vor Aufnahme des Flugbetriebs an mich machen müssen.
Als Dokumentation gibt es lediglich meine Liste, in der steht wann die Vorlage erfolgt ist.
Da bei uns ein Gastflugbetrieb nur bei Anwesenheit eines Mitglieds zulässig ist, ist die Überprüfung des Status lückenlos vorgesehen.

Die einzige Unsicherheit, wenn man so will, ist ein privat Versicherter (bei einem großen dt. Versicherer), der zwar einen Nachweis für eine Versicherung erbracht hat, aber trotzdem noch immer Unklarheiten entstehen.
So läuft diese Versicherung unterjährig ab und der Umfang der Versicherung ist nicht ersichtlich.
Offen gesagt kann ich verstehen wenn Flugleiter jemand mit diesen Unterlagenlage nicht an den Start lassen...

Ich hoffe, ich konnte dir bei deinen Fragen etwas helfen.
 

BOcnc

User
Bei uns auch so. Fast alle Versicherungen macht der Schriftführer. Die anderen müssen jährlich nachweisen. Wir haben auch beschlossen nur DMFV und DAeC(MFSD).
Ohne Versicherung kein Flugbetrieb. Das sollte doch klar sein.
 

BOcnc

User
Wäre mir neu, letzte Vorlage eines Kollegen war DMO Nachweis?
Wir haben DMFV, BWLV, MFSD, DMO und "Sonstige". :)

Wahrscheinlich gibt es den DMO noch. Habe gerade gegoogelt. Hatten wir aber noch nie. Bei uns eigentlich nur DMFV.
Ich bin glaube der Einzige der nächstes Jahr zum MFSD wechselt weil ich seit Anfang vom Jahr trotz nachfrage auf eine Antwort vom DMFV warte. Vom DAeC hatte ich die nach wenigen Stunden. Und Nachfragen kamen dann innerhalt von einer Stunde. Das will ich belohnen. Und ich denke die haben bei dem EU Gesetzt die meiste Arbeit geleistet.

Ist aber jetzt etwas am Thema vorbei.
 

Baloo

User
Verein ohne AE – Prüfung des Versicherungsnachweises in der Praxis

Verein ohne AE – Prüfung des Versicherungsnachweises in der Praxis

Hallo zusammen,

wer bei welcher Gesellschaft versichert ist, interessiert mich bei der Prüfung des Versicherungsnachweises überhaupt nicht. Wichtig ist, dass die Versicherungsbestätigung nach § 106 Abs. 1 LuftVZO vorgelegt wird:

"Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben."​

Aus dem Umfang der Versicherung kann abgeleitet werden, ob alle Modelle des jeweiligen Vereinsmitgliedes auch tatsächlich versichert sind. Eine Versicherungsgesellschaft schließt z.B. Drohnen und Hubschrauber aus, eine andere versichert nur Flugmodelle bis 5kg ohne Motor.

Meine Fragen richteten sich in erster Linie an Vorstandsmitglieder, die über die Handhabung in ihrem Verein berichten möchten.


Liebe RC-Network-User,

bitte zerredet mir dieses Thema nicht mit Nebenkriegsschauplätzen. Wir Vorstände stehen in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht in der persönlichen Verantwortung und müssen Regressansprüche durch ein mögliches Organisationsverschulden auch für unseren Verein ausschließen. Diesem Anliegen soll dieser Beitrag dienen.

Gruß Bernhard
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Die einzige Unsicherheit, wenn man so will, ist ein privat Versicherter (bei einem großen dt. Versicherer), der zwar einen Nachweis für eine Versicherung erbracht hat, aber trotzdem noch immer Unklarheiten entstehen.

Ich bin bei einer gr. dt. Versicherung in Coburg und habe keinen "Versicherungsnachweis" aber eine Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen. Da ist ziemlich eindeutig geregelt, dass Drohnen und Flugmodelle mit Elektroantrieb bis 5kg versichert sind. Welche Unklarheiten wären da zu erwarten? Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich von Jahr zu Jahr. Für mich wäre es selbstverständlich die Fortführung des Vertrags (Bezahlung der Folge-Rechnung) zeitnah nachzuweisen.

Ein Zwang zu einer "Doppel-Versicherung" wäre in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv.
 
Was soll das? Habe ich doch schon berichtigt.

Und was sollte das:
DMO gibt es nicht mehr. Ist jetzt MFSD so viel ich weis.
Wahrscheinlich gibt es den DMO noch. Habe gerade gegoogelt. Hatten wir aber noch nie.
??
DMO bashing?

"gbt es wahrscheinlich noch" gegen "gibt es nicht mehr" ist wohl mehr halbherzig als eine vernünftige Berichtigung...
Was erwartest Du auf solche Aussagen? Toll finden? Hmmmpf...

CU Eddy
 
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