Wegerecht für Modellflieger Zufahrt gesperrt Neueste Urteil
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am 18.03.2014 um 18:26 (6203 Hits)
Hallo Modellfliegergemeinde,
seit nun mehr als 3 Jahren mussten wir in zwei Instanzen für unser Wegerecht zum gepachteten und zugelassenen Modellfluggelände kämpfen. Jetzt gibt es ein aktuelles Urteil vom VG München, welches am 27.02.2014 mit AZ 8 B 12.2268 B 1 K 10.1041 per Beschluß feststellt:
Das Befahren von öffentlichen Feld- und Waldwegen zum Modellfluggelände fällt unter den Gemeingebrauch, es bedarf keiner Sonder- oder Ausnahmegenehmigung.
Bei unserem Fall ging es um Feldwege, die mit dem Verkehrszeichen Nr. 250, gesperrt für Fahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftliche Nutzung frei, beschildert sind.
Wir hoffen, andere können davon provitieren und müssen nicht ebenfalls die Gerichte über Jahre hinweg bemühen. Sollten Einzelheiten oder gar das gesamte Urteil benötigt werden, meldet Euch.
Ich möchte allen Vereinen mit gleichgelagerten Problemen gerne unterstützen.
PHOENIXLIF