Neues vom Funk

Einführung der Radio Equipment Directive

Directive 2014 / 53 /EU


Frank Tofahrn

1 Intro

Im Rahmen der Regulierung im Funkbereich hat die EU-Kommission entschieden, die bisherige R&TTE-Direktive durch die neue Radio Equipment Directive (RED) zu ersetzen.

Die RED beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema der Konformität von Funkanlagen, legt die grundsätzlichen Anforderungen dafür fest und regelt die Verfahren für die Inverkehrbringung von Funkanlagen. Dabei ist die RED an die neuen Marktregeln der EU angepasst, die in der R&TTE nicht vollständig berücksichtigt waren.

Gegenüber der R&TTE Direktive ergeben sich dadurch zahlreiche Änderungen, die aber den Endverbraucher nur zum Teil betreffen. Hier sollen zunächst nur einige Punkte betrachtet werden, die für den Endkunden relevant sind.


2 Neue technische Anforderungen

Durch die RED sind Anforderungen an Empfänger zu sogenannten "wesentlichen Anforderungen" geworden. Diese neuen Anforderungen beziehen sich auf die Leistungsfähigkeit der Empfänger und waren für den Bereich der 2,4 GHz-Fernsteuerempfänger gemäß R&TTE nicht enthalten. Dort gab es nur Anforderungen an die Störstrahlung von Empfängern, die aber mit der Empfangsqualität wenig zu tun hat. Als Konsequenz aus dieser neuen Anforderung ergibt sich, dass zahlreiche Funkstandards der ETSI angepasst werden müssen. Der für den Bereich der Modellfernsteuerungen zuständige Standard EN 300 328 gehört dazu.

Die für diesen Standard zuständige Gruppe innerhalb der ETSI (TG11) musste also diesen Standard an die neuen Anforderungen der RED anpassen. Dieser Job ist so gut wie erledigt. Der Bereich der Fernsteuerungen wird hier wie üblich durch den ISAD e.V., die EMIG-RC und den Fachausschuss Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC vertreten.

Am Anfang dieses Prozesses standen einige weniger realistische Vorstellungen, welche Empfängerparameter getestet werden sollten. Davon wären besonders Fernsteuerempfänger betroffen gewesen, da hier Anforderungen formuliert wurden, die für Frequency-Hopper, zu denen praktisch alle Empfänger gehören, nicht oder nur mit extremem Aufwand testbar gewesen wären.

Durch gemeinsamen und sehr deutlichen Widerspruch der Testlabs, der Messgerätehersteller, des R/C-Bereichs und anderer Anwender konnte diese Situation entschärft werden.

Übrig geblieben ist das sogenannte „Receiver Blocking“. Das war leider nicht vom Tisch zu bekommen. Dieses Blocking ist ein Maß dafür, wie gut ein Empfänger noch funktioniert, wenn direkt unter- und oberhalb seines Frequenzbereichs starke Sender aktiv sind.

Hinsichtlich des 2,4 GHz-Bandes ist diese Situation gegeben, da direkt unter- und oberhalb dieses Bandes LTE-Bänder angesiedelt sind, in denen Sender mit hoher Leistung agieren können. Der LTE-Bereich unterhalb von 2,4 GHz ist in Deutschland im Moment nicht relevant, da dieser noch nicht vergeben ist. Das ist aber wohl nur eine Frage der Zeit, bis das passiert. Der Bereich oberhalb ist schon in Betrieb.

Dabei sind weniger die Basisstationen als vielmehr die Mobilgeräte potentiell gefährlich, da diese sich in der Nähe von Modellen befinden können und es können viele Geräte sein. Erschwerend kommt hinzu, das Smartphones zunehmend mit LTE ausgestattet sind. Mittlerweile hat ja fast jeder so Ding in der Tasche.


2.1 Auswirkung für den Kunden

Für die Kunden ergibt sich aus dieser Blocking-Anforderung ein Vorteil, da sie einen, allerdings wichtigen, technischen Parameter als Qualitätskriterium darstellt, das in dieser Beziehung schlechte Empfänger aussortiert. Das ist insofern neu, als dass es einen Test von Qualitätskriterien im Funkstandard bisher nicht gegeben hat. Ein weiterer Punkt ist, dass bei Einhaltung der geforderten Blocking-Parameter auch der Schutz gegen starke Signale anderer Fernsteuersender oder Telemetriesendern von Empfängern verbessert wird. Die Betriebssicherheit der Empfänger steigt damit potentiell an.

Nachteilig ist, dass wir den gegebenenfalls erhöhten Aufwand der Hersteller bezahlen dürfen.


2.2 Auswirkungen für den Hersteller

Alle Empfänger und diejenigen Sender, die einen Empfänger beinhalten (z. B. für Telemetrie) müssen neu getestet werden. Sollten die bisherigen Produkte den Test nicht bestehen, muss nachgebessert werden. Das kann durchaus zu einem kompletten Redesign und somit zu neuen Geräten führen.


3 Neue regulative Anforderungen

Es gibt zahlreiche Änderung bezüglich der Inverkehrbringung und der Konformitäts- und Marktüberwachung von Produkten, die aber primär Hersteller, Importeure, Händler und die Marktaufsichten betreffen. Diese sollen hier nicht Bestandteil der Betrachtung sein. Das ist eigentlich alles nicht das Problem des Kunden.

Es gibt aber einen Punkt, der auch für die Kundschaft relevant werden könnte. Die RED sieht vor, dass in Bereichen „niedriger Konformitätsrate“ eine Registrierungspflicht von Sendeanlagen eingeführt werden könnte. Dazu wird diese Konformitätsrate über einen bestimmten Zeitraum (4 Jahre) überwacht.

Das Dumme dabei ist, das die RED zu diesem Thema keine genauen Vorgaben macht und die Umsetzung einer solchen Registrierungspflicht der EU-Verwaltung überlässt. Diese hat somit freie Hand in der Implementation einer solchen Pflicht. Dazu stimmen zwei Punkte bedenklich:

1.: Wenn die Verwaltung freie Hand in der Umsetzung hat, wird es kompliziert werden. Das lehrt die Erfahrung.

2.: In Anbetracht der bisherigen Konformitätsrate im R/C-Bereich ist es recht wahrscheinlich, dass dieser Bereich ein heißer Kandidat für eine solche Registrierungspflicht ist.

Um es mal in klare Worte zu fassen: Für den Billigimport von illegalen Funkanlagen (und das nicht nur im R/C-Bereich) ist jetzt Zahltag.

Wer die den Herstellern zusätzlich entstehenden Kosten bezahlt, dürfte klar sein.


4 Die zukünftige Entwicklung

Die RED tritt Mitte Juni 2016 in Kraft. Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr geben, in dem sowohl die R&TTE-Direktive als auch die RED angewendet werden kann. Ab Mitte Juni 2017 müssen alle Funkanlagen, die der RED unterliegen, dieser und den durch sie referenzierten Normen (nicht nur im Bereich Funk) entsprechen. Alle Normen mit Bezug auf die R&TTE-Direktive verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. In vielen Bereichen wird sich das Problem ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt keine gültigen Normen mehr zur Verfügung stehen werden. Hinsichtlich der EN 300328 ist es allerdings so, dass diese rechtzeitig in einer auf die RED aktualisierten Version zur Verfügung stehen wird, wenn nicht zwischendurch ein Unglück geschieht.

Noch im Jahr 2016 wird innerhalb der ETSI an den Empfängerparametern weitergearbeitet werden. Dabei ist es das Bestreben der Fernmelderegulierer, die Anforderungen an die Empfänger zu erhöhen.

Tests an einigen Empfängern aus dem R/C-Bereich, die nun mal klein, leicht und stromsparend sein müssen, haben allerdings gezeigt, dass die jetzigen Anforderungen schon kritisch sind. Die Zukunft verspricht also spannend und arbeitsreich zu werden. Allerdings formiert sich gegen eine potentielle Verschärfung der Anforderungen im Standard eine durchaus mächtige Allianz (zu der der R/C-Bereich gehört), die in diesem Bereich hoffentlich noch einiges bewirken wird.

Holm- und Rippenbruch
Frank Tofahrn
 
Also ich lese den Artikel so, dass ab Mitte 2017 so ziemlich alle heute existierenden Empfänger, auch 35 MHz, 40 MHz und 27 MHz, sowie 433 MHz keine Zulassung mehr haben. Neue Empfänger mit 2,4 GHz arbeiten nicht mit den Sendern nach alter ETSI-Norm zusammen, also werden auch neue Sender fällig. Den Handel freud's, die Hobbykasse nicht.

Am Besten gefällt mir, dass da ein Problem postuliert wird, das angeblich schon länger besteht, vom dem aber scheinbar noch niemand gestört wurde.

Bitte tapfer weiterkämpfen.
 
Also ich lese den Artikel so, dass ab Mitte 2017 so ziemlich alle heute existierenden Empfänger, auch 35 MHz, 40 MHz und 27 MHz, sowie 433 MHz keine Zulassung mehr haben. Neue Empfänger mit 2,4 GHz arbeiten nicht mit den Sendern nach alter ETSI-Norm zusammen, also werden auch neue Sender fällig. Den Handel freud's, die Hobbykasse nicht.

Am Besten gefällt mir, dass da ein Problem postuliert wird, das angeblich schon länger besteht, vom dem aber scheinbar noch niemand gestört wurde.

Bitte tapfer weiterkämpfen.

Hallo,
Empfänger für 27, 35, 40 und 433 MHz gibt es neu praktisch nicht mehr. Auch im Toy-Bereich nicht. Selbst dort ist fast alles 2.4 GHz. Für die Empfänger, die nicht auf 2.4 GHz arbeiten, gibt es diese jetzt neu in den 2.4 GHz-Standard aufgenommene Anforderung schon seit längerer Zeit. Hat nur kaum einer gemerkt.
Die neuen Anforderungen der RED an Empfänger haben KEINERLEI!!!! Einfluss auf die Kompatibilität zu "alten" Sendern. Das war nebenbei bezüglich der letzten Revision der Norm hinsichtlich der Kompatibilität zu alten Anlagen genauso. Nur haben das einige Hersteller nicht gebacken bekommen. Andere hatten da keine Schmerzen mit.
Nebenbei sind die neuen Anforderungen an Empfänger die Einführung eines Qualitätskriteriums in den Standard. So etwas gab es bisher nicht. Das soll verhindern, dass den Kunden (also uns) der letzte Schrott angedreht wird.

Es ist erklärtes Ziel der EU, die aktuellen Funksysteme auf dem Stand der Technik zu halten und veraltete Systeme von Markt zu bekommen.

Störungen durch GSM gibt es im R/C-Bereich schon länger und da die aktuellen Smartphones mittlerweile auf sehr vielen Frequenzbereichen mit nicht zu igonrierenden Leistugen senden können, wird das Problem nicht geringer.

Dabei muss man sich mal vor Augen halten, das ein aktuelles Phone im Bereich von ca. 700 - 2600 MHz in vielen Frequenzbereichen mit bis zu 2 Watt Leistung rumtoben kann.

Und ganz nebenbei: Die neue Regelung zielt primär auf WLAN und Bluetooth, nicht auf den R/C-Bereich. Der ist aber dummerweise mit betroffen, da sie regulatorisch den gleichen Bedingungen unterliegen. Das hat den Vorteil, dass man damit zu der etwas exklusiveren Gruppe gehört, die nicht so einfach vom Markt gekickt werden kann.
 
Hallo Frank,

schaun wir mal, wie's mit dem Bestandsschutz aussieht, dann sehn wir ja, obs doch wieder nur auf eine Marktbelebung rausläuft.

Das mit den neuen Sendern habe ich so gesehen: Jetzt habe ich einen Sender nach alter ETSi-Norm, den ich legal betreiben kann. Wenn die vorhandenen Empfänger nicht mehr betrieben werden dürfen, kann ich zum meinem Sender keine passenden Empfänger kaufen, weil diese nur mit Sendern nach neuer Norm sprechen. So wird aus technischer Haltbarkeit von 20-Jahren nach 3 Jahren Elektroschrott.

Ja, ja, wir streamen doch alle gern mal vom Smartphone ein HD-Video, legen es dazu neben den Empfänger ins Flugmodell und lassen es einen Rundflug am Rande der Reichweite genießen.

Wir haben ja dann auch eine Menge Empfänger übrig auf denen das CE-Zeichen klebt und keiner ist mehr legal? Da kann sich die EU mal richtig ins Zeug legen.

Werner
 
Hallo Frank,

schaun wir mal, wie's mit dem Bestandsschutz aussieht, dann sehn wir ja, obs doch wieder nur auf eine Marktbelebung rausläuft.

Das mit den neuen Sendern habe ich so gesehen: Jetzt habe ich einen Sender nach alter ETSi-Norm, den ich legal betreiben kann. Wenn die vorhandenen Empfänger nicht mehr betrieben werden dürfen, kann ich zum meinem Sender keine passenden Empfänger kaufen, weil diese nur mit Sendern nach neuer Norm sprechen. So wird aus technischer Haltbarkeit von 20-Jahren nach 3 Jahren Elektroschrott.

Ja, ja, wir streamen doch alle gern mal vom Smartphone ein HD-Video, legen es dazu neben den Empfänger ins Flugmodell und lassen es einen Rundflug am Rande der Reichweite genießen.

Wir haben ja dann auch eine Menge Empfänger übrig auf denen das CE-Zeichen klebt und keiner ist mehr legal? Da kann sich die EU mal richtig ins Zeug legen.

Werner

Alle Empfänger die du hast, kannst du natürlich weiter betreiben und alle Empfänger, die du neu kaufst werden mit den "alten" Sendern funktionieren, wenn der Hersteller nicht noch etwas anderes ändert.
 
Hallo,

vielen Dank an Frank, für die ständige Berichterstattung.

Ich sehe hier einen weiteren Schritt unsere 2,4 Ghz Empfänger technisch
hochwertiger zu machen.
Dies halte ich auch für notwendig, zumal die Funkaktivitäten in den Nachbar-
kanälen zunehmen.

Das Thema Receiver Blocking gab es auch schon zu 35 Mhz Zeiten,
damals wurde auch nachgebessert.

Der Bestandschutz sowohl für 35er, als auch für bisher gekaufte 2,4er Anlagen
erlaubt mir als Modellflieger und Endkunde momentan nix zu tun, also betreibe
ich meine 35er, und 6-Jahre alte 2,4er weiter.

Modellsport Grüße
Helmut
 
Hi Frank, danke für die Aufklärung!
Ich kenne die Problematik unter den Begriffen der Großsignalfestigkeit, Nachbarkanaldämpfung, Weitabselektion und dann die Intermodulationsprodukte (IM)!
Ist schon erstaunlich wie diese Begriffe wieder an Bedeutung erlangen, da man sie ja "scheinbar" bei 2G4 fast vergessen hatte! ;)
Gerd
 
Hallo Frank,
das ganze gilt doch auch für die in den telemetriefähigen Sendern verbauten Empfänger/Transeivern?


Alwin
 
2.2 Auswirkungen für den Hersteller

Alle Empfänger und diejenigen Sender, die einen Empfänger beinhalten (z. B. für Telemetrie) müssen neu getestet werden. Sollten die bisherigen Produkte den Test nicht bestehen, muss nachgebessert werden. Das kann durchaus zu einem kompletten Redesign und somit zu neuen Geräten führen.

Immer brav alles lesen! :D :D
 
An Frank Tofahrn:
Danke für die Infos für uns Modellflieger als Anwender.
Prinzipiell finde ich es ja gut, dass die Empfänger in Zukunft sicherer gegen Störungen durch "Frequenznachbarn" gemacht werden sollen, zumal da ja noch einiges auf uns zukommen wird.
Es wird spannend, wie die Hersteller reagieren werden. Im Moment werde ich mir jedenfalls kein neues Fernsteuersystem zulegen, erst wenn ich weiss, wie welches System auf diese Änderung der Vorschriften angepasst wird.
 

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