Workshop beim BMWI zum Thema 2,4 GHz
Neue Version EN 300 328
Frank Tofahrn, DD8ED
Vorsitzender Fachausschuss Funk, Bundeskommission Modellflug im DAeC
Vorsitzender Sportausschuss UAV/FPV
Chairman EMIG-RC
Frank Tofahrn, DD8ED
Vorsitzender Fachausschuss Funk, Bundeskommission Modellflug im DAeC
Vorsitzender Sportausschuss UAV/FPV
Chairman EMIG-RC
Am 14.8.2014 fand ein Workshop zum Thema EN 300 328 beim BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) in Berlin statt. Thema waren die Standpunkte des Bereichs Industrieautomatisierung (IA) und anderer Anwendungen innerhalb des 2,4 GHz-Bandes in Bezug auf die neue Version des Standards EN 300 328. Die Beteiligung des Bereichs Modellfunk im 2,4 GHz-Band war angebracht, da dieser mittlerweile zu den größten Anwendergruppen in diesem Bereich gehört.
Es wurden drei Beiträge präsentiert. Im ersten Beitrag stellte die Bundesnetzagentur formale Aspekte dar, es folgte ein Beitrag der IA und ein Beitrag des ISAD e. V. Dabei wurde die Gelegenheit genutzt, das BMWI damit vertraut zumachen, dass der Bereich Modellfunk im 2,4 GHz-Bereich eine der größten Nutzergruppen des 2,4 GHz-Bandes ist. Das war dort bisher so nicht bekannt.
Der Beitrag des ISAD war ein gemeinsamer Beitrag der Bereiche WLAN, Modellfunk und anderer Marktteilnehmer außerhalb des Bereiches der IA und repräsentiert damit mehr als 95 % des Marktes.
Der Bereich der Industrieautomatisierung strebt eine Ausnahmeregelung an, um ihre Systeme von den Anforderungen „freundlicher“ Methoden für den Zugriff auf die Resource Spektrum auszunehmen. Es wird angestrebt, mit diesen Systemen ohne Zeitbegrenzung und ohne Rücksichtnahme auf andere Bandnutzer ständig zu senden.
Bei der IA bricht offenbar mittlerweile Panik aus, da die Normenversion, gemäß derer ihre Systeme betrieben werden, zum Jahresende ausläuft. Sie hatten etwa sechs Jahre Zeit, die eigenen Systeme an die neuen Anforderungen der Normierung anzupassen. Das wurde offenbar versäumt.
Nach diversen und ungeeigneten (weil nicht realisierbaren) Versuchen, innerhalb der ETSI eine Sonderregelung für die Systeme der IA zu erreichen (die dort nicht möglich sind), soll nun versucht werden, auf der politischen Schiene eine „Extrawurst“ zu bekommen.
Es gibt einen Vorstoß der IA, in der neuen Version des Standards deren Systeme von den obligatorischen Zugriffsmethoden und der Rücksichtnahme auf R/C-Systeme und andere Anwendungen auszunehmen. Dieser Vorstoß wird mit etwas fragwürdigen Marktzahlen (das war eine Veranstaltung beim BMWI) rechtfertigt und einer, vorsichtig ausgedrückt, absurden technischen Erklärung begründet.
Man kann natürlich die Bedürfnisse der Industriesparte der IA nicht einfach ignorieren. Allerdings ist es so, dass die IA ihre konkreten Probleme mit der neuen Version des Standards bisher nicht dargelegt und wiederholte Angebote zur technischen Zusammenarbeit z. B. mit den Technikern innerhalb der ETSI-TG11 zur Erarbeitung einer Lösung ausgeschlagen hat. Andererseits besteht seitens der IA die Forderung an ETSI-TG11, ihr eine Lösung für das Problem zu unterbreiten. Das ist für die TG11 allerdings etwas schwierig, wenn man das Problem nicht kennt.
Das weitere Vorgehen der IA wird so aussehen, einen Vorschlag für eine Note im Amtsblatt der EU dahingehend zu erarbeiten, dass die Systeme der IA von den in der EN 300 328 definierten Regeln des Spektrumzugriffs ausgenommen werden. Ziel ist es, die Möglichkeit zu erhalten, ununterbrochen zu senden, ohne dabei eine anderweitige Belegung der Frequenz zu berücksichtigen. Im Extremfall kann damit dann das ganze Band „dicht gemacht“ und für andere Systeme unbrauchbar werden.
Ob die EU-Kommission dem allerdings zustimmt und eine solche Note veröffentlicht, ist fraglich, da eine solche Ausnahme im Widerspruch zur internationalen Frequenzregulierung und bestehenden Entscheidungen der EU-Kommission steht.
Es droht die akute Gefahr, dass die IA eine solche Ausnahme nutzen wird, um weiterhin unfreundliche Systeme auf den Markt zu bringen und sich anschließend darauf beruft, dass man bestehende Systeme weiter unterstützen muss und daher am System nichts ändern kann. Dieses Argument wird dann im Zweifelsfall auch für Neuanlagen benutzt. Das bedeutet, im Bereich der IA wird nie eine Migration hin zu freundlichen Systemen stattfinden.
Diese Situation ist für alle anderen Nutzer des Bandes nicht akzeptabel, da sie zu ihren Lasten geht und diese dann zwar Rücksicht auf die Systeme der IA nehmen müssen, sie anderseits aber keine Rücksichtnahme seitens der IA zu erwarten haben. Es ist abzusehen, dass es dann in Industrieanlagen eine Ansammlung zahlreicher, nicht kooperativer Funksysteme gibt, die außerhalb dieser Anlagen andere kooperative Systeme wie z. B. R/C-Anlagen in einem größeren Umkreis massiv beeinträchtigen können. In dicht besiedelten Gebieten tritt die Situation, dass Modellfluggelände in der Nähe von Industrieanlagen angesiedelt sind, recht oft auf. Die oben beschriebene Situation ist daher durchaus relevant.
Daher sollte das geplante Vorgehen der IA im Sinne des Schutzes der Betriebssicherheit von R/C-Anlagen verhindert werden. Es ist nicht einzusehen, dass es eine Bevorzugung der Systeme der IA zu Lasten des R/C-Bereiches und anderer Anwendungen geben soll, insbesondere deshalb, weil für die Probleme der IA deren Versäumnisse in der Vergangenheit die Ursache ist und durch einen, gelinde gesagt, begrenzten Kooperationswillen mit anderen Bandnutzern innerhalb der ETSI noch verstärkt wurde. Die Bundeskommission Modellflug ist hier als einer der Hauptakteure beteiligt und sitzt sozusagen in der ersten Reihe, um die Belange des Modellflugs zu schützen.