Was in einem Internetforum gesagt werden darf

von Ulrich Horn und Jan Schultze-Melling

Die Abgrenzung zwischen erlaubten und verbotenen Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen.

Teil 1: Was darf ich schreiben?
Teil 2: Wann wird eingegriffen? Die Verantwortung der Forumsbetreiber
Teil 3. Die Schwierigkeiten der Moderation
Teil 4: Noch Unklarheiten?

RC-Network ist eine der erfolgreichsten deutschsprachigen Internet-Plattformen im Bereich des ferngesteuerten Modellbaus und Modellsports. Besonders bekannt ist das unter der Domain http://www.rc-network.de/forum/forum.php betriebene Diskussionsforum.
Anders als in anderen Diskussionsforen wird bei RC-Network sehr konzentriert und konsequent moderiert. Immer wieder beklagen sich Forenbenutzer bei RC-Network, dass ihre Beiträge oder ganze Threads aus dem öffentlichen Forum verschwinden, ohne dass die maßgeblichen Gründe dafür auf den ersten Blick nachvollziehbar sind. Weil manche Beiträge bei RC-Network "editiert" werden, während vergleichbare Beiträge in anderen Foren oder in den Gästebüchern mancher Website oder in manchen Blogs "ungestraft" stehen bleiben, kommt sogar ab und zu der Verdacht auf, dass es sich um unerwünschte Inhalte handeln könnte, die womöglich auf Druck einer stets unter Generalverdacht stehenden "Herstellermafia" oder "Werbeindustrie" zensiert wurden.

Kann das wirklich sein? Ist es denkbar, dass beispielsweise eine Lobbyvereinigung der Modellbauindustrie oder einzelne Hersteller regelmäßig bei RC-Network auf der Matte stehen und mitteilen, welche Inhalte genehm sind und welche nicht? Wäre es denkbar, dass die Werbekunden einen Verband gründen, dessen Sprecher immer wieder mit Kündigungsdrohungen oder mit dem Wedeln des Scheckbuchs Druck auf die Moderation ausübt?

Ein solcher Verdacht ist bei RC-Network abwegig. Die Internetplattform von RC-Network wird anders als andere Internetforen nicht von Privatpersonen oder Firmen getragen, die ihre eigenen Interessen verfolgen. Der Träger von RC-Network ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der "RC-Network Modellsport e.V.". Die Kosten des Forumsbetriebs werden durch Werbeeinnahmen finanziert. Es bestehen zur Zeit mit ca. 50 Werbekunden Verträge. Diese breite Streuung zeigt bereits, wie gering die Abhängigkeit des Plattformbetreibers von einzelnen Werbekunden ist. Anders als bei Fachzeitschriften, die auf Grund ihrer hohen Herstellungskosten in erheblichem Maße auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, war eine solche Abhängigkeit bei RC-Network nie gegeben.

Hinter den gelegentlich notwendigen Eingriffen der Moderatoren stecken andere Gründe, auf die wir nachfolgend eingehen wollen. Tatsächlich ist es so, dass es im Rahmen eines Internetforums Grenzen für das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gibt. Es verstößt schlicht und einfach gegen geltendes Recht, wenn im Rahmen eines Forums verleumdende Meinungsäußerungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Nach deutschem Recht hat jeder, dessen Rechte durch Online-Inhalte verletzt werden, nicht nur ein Anrecht auf Löschung dieser Inhalte, sondern auch auf zukünftige Unterlassung und unter Umständen sogar auf Schadenersatz. Das heißt, dass er von demjenigen, der ihm zum Schadenersatz verpflichtet ist, nicht nur Anwaltshonorare und ggf. Gerichtskosten, sondern darüber hinaus auch verlangen kann, ihm den wirtschaftlichen Nachteil zu erstatten, der ihm in Folge der Rechtsverletzung entstanden ist.

"Was für ein Schaden?" hat uns schon mancher gefragt, der beispielsweise im Forum einen Händler öffentlich mit falschen Tatsachenbehauptungen niedergemacht hat, weil dieser sich womöglich geweigert hat, einen vom Kunden selbst beschädigten Modellmotor umzutauschen. Nun, der real angerichtete Schaden ist tatsächlich schwer zu beziffern, und so entscheidet im Streitfall spätestens ein Richter über die Schadenshöhe. Auch wenn viele Streitigkeiten nicht vor dem Richter enden, sondern im Vorfeld durch außergerichtliche Vergleiche beigelegt werden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass ein unbedachtes Posting schnell mehrere Tausend Euro kosten kann.

Je bedeutender ein Fachforum für eine bestimmte Branche ist, desto größer ist das Risiko, dass große Schäden entstehen. Damit steigt natürlich auch die Motivation der Geschädigten, ihre Rechte zu verfolgen. Da es sich bei RC-Network um eines der bedeutendsten unter den Diskussionsforen im Bereich des Modellsports handelt, sind die Risiken großer Schäden ganz erheblich. Aus diesem Grunde haben die Moderatoren bei RC-Network eine herausragende Bedeutung. Wenn ein User die Rechte Dritter verletzt, sind sie die Einzigen, die durch ihr Eingreifen den dadurch entstehenden Schaden vorab verhindern oder verringern können, und sie sind auch die Ersten, an die sich die Geschädigten wenden werden.

Die Verantwortlichkeit für Beiträge trifft übrigens nicht nur die jeweiligen User, sondern unter bestimmten und bis heute leider nicht allgemeingültig von den Gerichten definierten Umständen auch die Forumsbetreiber. Wenn also ein Forum durch seine Moderatoren eingreift, kann das zwei Gründe haben. Zum einen kann der Grund die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Usern bzw. den betroffenen Dritten sein. Um zum anderen kommt aber auch ein Selbstschutz der Forumsbetreiber in Frage, die sichergehen wollen, dass das Fehlverhalten eines Users nicht auf sie durchschlägt.

Wir werden uns nachfolgend damit beschäftigen, was gepostet werden darf und wann eine Äußerung in einem Forum eine Interessenverletzung darstellt. Dabei steht die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Äußerungen im Vordergrund. Wir wollen insoweit Klarheit schaffen, damit unsere Forenuser besser absehen können, was erlaubt ist und was nicht. Tatsächlich herrscht eine weit verbreitete und immer wieder deutlich erkennbare Unsicherheit bei vielen Forenbenutzern ("Den Hersteller nenne ich mal nicht, damit mein Beitrag vom Moderator nicht gelöscht wird.."). Dabei kann man Ross und Reiter durchaus nennen, wenn man sich an die Regeln hält. Genau das werden wir im Folgenden näher beleuchten.


Teil 1: Was darf ich schreiben?

Um zu verstehen, warum ein Moderator einen Inhalt, Beitrag oder ganzen Thread löscht, muss man sich zunächst einmal die rechtlichen Grundlagen vor Augen führen. Ausschlaggebend für die rechtliche Einschätzung einer Aussage sind mehrere Aspekte: Die Öffentlichkeit einer Äußerung und die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung.

Öffentlichkeit

Manch ein Forenbenutzer benimmt sich so, als befände er sich in trauter Stammtischrunde oder im familiären Umfeld. Vielleicht hat er das durchaus zutreffende Gefühl, dass er in seinem privaten Umfeld in ganz anderer Weise Meinungen äußern kann, als das in der Öffentlichkeit der Fall ist. Die Beteiligung an einem öffentlichen Forum findet allerdings nach der vorherrschenden Meinung in juristischer Literatur und Rechtsprechung in der Öffentlichkeit statt. Zwischen einem Gespräch unter Freunden am Stammtisch und einem öffentlichen Posting besteht juristisch ein riesen Unterschied. Nicht jeder möchte seine Äußerungen vom letzten Stammtisch am nächsten Tag in der Zeitung lesen - das Schreiben in einem öffentlichen Forum findet jedoch in der Öffentlichkeit statt - und wird daher von der Rechtsprechung anders behandelt, als ein Gespräch zu Hause mit der Ehefrau. Das bedeutet, dass Äußerungen in einem Forum wie RC-Network aus Sicht der Rechtsprechung keine "Privatsache", sondern immer öffentlich sind.

Der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Schmähkritik

Verboten sind Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik.

Beleidigungen

Die Beleidigung ist ein Straftatbestand (§§185-200 StGB). http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung
Im Forumsalltag spielen Beleidigungen in Gestalt der typischen Formalbeleidung (klassische Schimpfworte "Der XXX ist ein Scheißkerl!") zum Glück nur selten eine Rolle. Über Beleidigungen muss man nicht weiter diskutieren. Sie sind nicht nur nach den für alle User geltenden Forenregeln http://www.rc-network.de/forum/forenregeln.php unzulässig, sondern können unter Umständen ein Strafverfahren mit sich bringen und zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.

Nun müssen wir uns mit dem Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung (Schmähkritik) näher beschäftigen.

Tatsachenbehauptungen (Abgrenzung zur Meinungsäußerung)

Bei Tatsachenbehauptungen geht es um sachlich nachprüfbare Aussagen. Tatsachenbehauptungen können richtig oder falsch sein, denn sie sind nachprüfbar.
Eine "Tatsachenbehauptungsfreiheit" ist in einer freien Grundordnung so selbstverständlich, dass es dafür keine spezielle Schutzvorschrift im Grundgesetz bedarf. Es gibt aber keine Freiheit, falsche Tatsachen behaupten zu dürfen. Wer vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet oder verbreitet, macht sich der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) strafbar. Bei der Üblen Nachrede wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. (Beispiel: "Der XXX gewinnt auf Wettbewerben nur, weil er mit Kreiselunterstützung fliegt, obwohl das verboten ist!") Für die Strafbarkeit wäre bei diesem Beispiel entscheidend, dass die Behauptung, der XXX fliege immer mit Kreiselunterstützung, nicht "erweislich wahr" ist, also vom Täter nicht bewiesen werden kann. Ist diese Behauptung aber unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung (§ 187 StGB). Der Unterschied ist gering und soll hier nicht weiter interessieren.

Die Tatsachenbehauptung wird zur Meinungsäußerung abgegrenzt.

Meinungsäußerungen sind Aussagen über subjektive Ansichten, die einer objektiven Prüfung nicht unterzogen werden können. Vom Wesen her handelt es sich bei einer Äußerung immer dann um eine Meinung, wenn sie sich prinzipiell der Nachprüfung oder Beweisbarkeit entzieht. Die Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz gegen staatliche Eingriffe geschützt. Mehr zur Meinungsfreiheit: http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit

Beispiele
"Das Modell hat ein geringstes Sinken von 37 cm/sek." (Tatsachenbehauptung)
"Das Modell hat ein wunderschönes Flugbild." (Meinungsäußerung)

Schreibt jemand "Ich mag die Firma xy nicht" oder "Die Produkte der Firma xy gefallen mir nicht", ist das zulässig, denn es ist erkennbar seine Meinung. Mit dem Zusatz "...weil die Produkte alle qualitativ schlecht verarbeitet sind" wird aus dieser Meinungsäußerung allerdings eine Tatsachenbehauptung, die nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fällt.
Ob diese Tatsachenbehauptung im Forumsbetrieb zulässig ist oder nicht, hängt davon ab, ob sie richtig oder falsch ist. Ist sie erkennbar unwahr, stellt das einen Verstoß gegen die Forumsregeln dar und wird von den Moderatoren editiert. Wenn bei einer Tatsachenbehauptung für den Moderator nicht zu erkennen ist, ob diese wahr oder unwahr ist, wird der Moderator den Verfasser ansprechen und auffordern, Beweise vorzulegen. Bei brisanten Threads werden die entsprechenden Forumsbeiträge aus dem öffentlichen Bereich so lange herausgenommen, bis der Moderator sich eine Meinung über die Beweislage gebildet hat. Gewinnt er den Eindruck, dass die Tatsachenbehauptung bewiesen werden kann, wird der Thread wieder veröffentlicht. Andernfalls werden die problematischen Beiträge entweder gelöscht und der "gesäuberte" Thread wieder veröffentlicht, oder der Thread wird insgesamt auf Dauer "aus dem Verkehr gezogen".

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist allerdings nicht grenzenlos. Damit kommen wir zur Schmähkritik.

Schmähkritik

Eine Schmähkritik ist eine besondere Form der Meinungsäußerung. Schmähkritik ist eine Beleidigung. Allerdings wird keine Formalbeleidigung begangen, und von der Rechtsprechung werden hohe Anforderungen an die Einschätzung einer Äußerung als Schmähkritik gestellt. Es gilt das Prinzip, dass Meinungsäußerungen, insbesondere bei strafrechtlicher Würdigung, "meinungsfreiheitsfreundlich" ausgelegt werden sollen.

"Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95-97 = BVerfGE 82, 272-285)."

Die Voraussetzungen für eine Schmähkritik wurden von einem deutschen Strafgericht bei den Äußerungen eines Literaturkritikers angenommen, ein Autor sei „merkbefreit, steindumm, kenntnislos und talentfrei“.

Ein berühmtes Beispiel für eine Meinungsäußerung an der Grenze zur Schmähkritik ist eine Passage in einem Buch des Schriftstellers und Journalisten Ralph Giordano. Dieser hatte in seinem 1987 erschienenen Buch "Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein" den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß (CSU) als "Zwangsdemokraten" bezeichnet. Dazu führte er unter anderem aus, in der Bundesrepublik bestehe eine große Sehnsucht nach einem "starken Mann"; zum "Hauptauserkorenen dieser Sehnsucht und zu ihrer Symbolfigur" sei der CSU-Politiker Strauß geworden. Giordano wurde vom Oberlandesgericht München wegen Beleidigung verurteilt. In seinem berühmten "Zwangsdemokraten-Urteil" hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf und bestätigte Giordano, dass seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Den Verfassern sind keine Urteile im Bereich unseres Hobbys bekannt. Eine Äußerung, die an die Grenze zur Schmähkritik liegt, wird aber im Forumsbetrieb von den Moderatoren aus grundsätzlichen Erwägungen nicht geduldet.

Zulässige Kritik

Zum Glück ist nicht jede kritische Äußerung sofort eine unzulässige Interessenverletzung. Wenn dies anders wäre, würden die meisten Foren ausgesprochen uninteressant. Insbesondere die Kritik an Produkten und Leistungen ist zulässig, sofern sie wahre (bzw. beweisbare) Tatsachenbehauptungen und keine Schmähkritik darstellt.
Auch wahre Tatsachenbehauptungen können in Ausnahmefällen übrigens strafbar sein. Das ist dann der Fall, wenn die Angaben in einem ehrverletzenden Kontext geäußert werden. Wir werden auf diesen Aspekt noch einmal zurückkommen.

Behauptungen ins Blaue hinein

Mit Behauptungen muss man als User vorsichtig sein; zumindest muss man sich vergegenwärtigen, dass man sie beweisen können muss. Produktmängel, die man selbst festgestellt hat, sind sicher unproblematisch, sofern man sich noch im Besitz des mangelhaften Produktes befindet. Man kann es auch verkaufen oder wegwerfen, dann sollte man aber über eine nachvollziehbare Dokumentation verfügen.
Das beliebte Nachplappern von Behauptungen anderer sollte man hingegen besser unterlassen!
Nicht nur, dass man sie erkennbar schlecht beweisen kann, es nützt auch nichts, Tatsachenbehauptungen mit "ich meine" oder "ich habe gehört" zu kaschieren. Solche Beifügungen sind irrelevant. Der Schreiber macht sie sich zu eigen. Er wird behandelt, als ob er von Anfang an diese Behauptungen als die Eigene ausgegeben hätte.

Alles auf einen Blick: Zulässig oder nicht
1Öffentliche Tatsachenbehauptung wahr und beweisbarOK
2Öffentliche Tatsachenbehauptung unwahrUNZULÄSSIG
3Öffentliche Tatsachenbehauptung nicht nachprüfbar bzw. nicht (mehr) beweisbarKann gefährlich werden, wird deshalb im Interesse des betroffenen Users und der Forumsbetreiber von den RCN-Moderatoren editiert.
4Öffentliche Tatsachenbehauptung, wahr, aber in ehrverletzender Weise geäußertUNZULÄSSIG
5MeinungsäußerungGrundsätzlich OK
6Meinungsäußerung sehr verletzend geäußert = Schmähkritik, Grenze ist sehr weit, wir empfehlen die Lektüre des "Soldaten sind Mörder-Urteil des BundesgerichtshofsUNZULÄSSIG
Anmerkungen: Alle Äußerungen bei RC-Network – auch im Vereinsbereich – sind ausnahmslos "öffentlich".


Teil 2: Wann wird eingegriffen? Die Verantwortung der Forumsbetreiber

Das Forum ist das Medium, welches die Beiträge seiner User verbreitet. In diesem Sinne unterliegt es dem Presserecht, und insbesondere dem Mediendienstestaatsvertrag.

Ein weiteres, nicht unwichtiges Rechtsgebiet ist das Wettbewerbsrecht. Wir werden darauf im Zusammenhang mit dem "Gefälligkeitsposter" in Teil 4 kurz eingehen.

Es ist eine weit verbreitete Meinung, das Forum sei als passives Medium für die Inhalte seiner Nutzer nicht verantwortlich, da es sie ja in der Regel nicht selbst produziert. Doch juristisch gibt es so etwas leider nicht. Die Meinungen und Behauptungen seiner Benutzer werden durch das Forum verbreitet, damit ist es ein Medium und die Betreiber sind für seine Inhalte verantwortlich.

Manche Richter vergleichen Internetforen mit Zeitungsredaktionen, die Leserbriefe veröffentlichen. Sie leiten daraus ab, dass eine Sorgfaltspflicht vorliegt, mit der Redakteur bzw. Moderator die Inhalte zu prüfen hat, und sich dementsprechend für leichtfertige oder absichtlich wahrheitswidrige Äußerungen seiner User so verantworten muss, als wären es seine eigenen. Andere Richter sehen das etwas realistischer, aber noch niemand hat bezweifelt, dass das Forum letztendlich für seine Inhalte verantwortlich ist.

Insbesondere geht die derzeitige Rechtsprechung davon aus, dass, ganz im Sinne einer Pressepublikation, jeder Inhalt eines Forums auch zum Kontext desselben gehört, genauso, wie ein Artikel in einer Zeitschrift eben zu dieser gehört. Auch wenn das Forum seine Inhalte gar nicht selbst produziert, macht es sie sich sozusagen automatisch "zu Eigen".
Wieweit das tatsächlich der Fall ist, wird in der aktuellen Rechtsprechung kontrovers behandelt. Da es für Internetforen keine eigenständige Gesetzgebung gibt, bleibt es dem betroffenen Richter überlassen, wie er das Presserecht auslegt.
Man liest immer wieder Hinweise wie "..distanzieren uns von den Inhalten.. geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.." - so etwas dient aber bestenfalls der Klarstellung und hat vor Gericht keine Relevanz.
Dies auch deshalb, weil der durchschnittliche Leser nach der Lektüre irgendwo weitergibt: "Bei RC-Network habe ich gelesen..". Bei diesem Beispiel wird deutlich, was das "zu-Eigen-machen" bedeutet und was das "Verbreiten von Inhalten" im juristischen bzw. presserechtlichen Sinn bedeutet.

Tatsächlich könnte sich das Forum bestenfalls von einem Beitrag dadurch wirkungsvoll distanzieren, dass es den jeweiligen Beitrag um den Satz: "Dies ist die persönliche Meinung von.." gefolgt von vollem Namen und Adresse des Beitragsschreibers ergänzt.
Dazu bedarf es allerdings der Einwilligung des betroffenen Users. Gegen den Willen des Users dürfen seine Daten nicht angegeben werden. Dagegen spricht allein schon der Datenschutz. Da die meisten Beiträge unter irgendeinem Pseudonym erstellt werden, kommt ein solches Vorgehen nicht in Frage.

Während der Beitragsersteller voll verantwortlich für seine Inhalte ist, schränkt das Presserecht die (Mit-)Haftung des Mediums immerhin ein, sofern es seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. Diese umfasst:
  • Ehrverletzende Beiträge im Sinne des Strafgesetzbuches zu löschen.
  • Tatsachenbehauptungen, die zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechte Dritter führen, auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen oder zu löschen.
  • Verdachtsäußerungen (auf Straftat oder ehrenrühriges Verhalten) abzuwägen, ob das öffentliche Interesse oder die Interessen des Betroffenen überwiegen.
Diese unerlässliche Sorgfaltspflicht nimmt stellvertretend der Moderator wahr, der damit Schaden abwendet – nicht nur vom Forum, sondern auch von seinen Nutzern.

Natürlich gibt es Massen von Foren, Gästebüchern und anderen Publikationen im Internet, die kaum jemand kennt. Entsprechend irrelevant (zumindest in der Praxis) sind die Rechtsverstöße, die dort vielleicht begangen werden. Ein Forum im Fokus einer relevanten Öffentlichkeit kann sich jedoch keine Rechtsverstöße seiner User leisten. Selbst wenn Ansprüche Dritter im Einzelnen auf die User abgewälzt werden können, die den Schaden durch ihre Äußerungen verursacht haben, bleibt eine Verantwortung für die Inhalte bestehen, der nur durch Moderation begegnet werden kann. Da RC-Network in der Szene außerordentlich ernst genommen wird, kann auf die korrigierenden Eingriffe der Moderatoren nicht verzichtet werden.


Teil 3: Die Schwierigkeiten der Moderation

An dieser Stelle sollten wir ausreichend Informationen gesammelt haben, um zu beurteilen, was in einem öffentlichen Forum geschrieben werden darf und was nicht. Der User weiß, was er schreiben darf, und wenn er dagegen verstößt, wird sein Posting geändert oder gelöscht.

Nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen können Schmähkritik sein

Und warum verschwinden manchmal Beiträge oder ganze Threads, obwohl die einzelnen Postings gegen keine Regel verstoßen? Kommt jetzt die "Händlermafia" ins Spiel?

Nein! Für solche Maßnahmen der Moderatoren kann es verschiedene Gründe geben. Auf einen der Gründe haben wir bereits weiter oben aufmerksam gemacht, nämlich dass auch besonders herabsetzende Meinungsäußerungen eben nicht frei sind, sondern als Schmähkritik "verboten" sein können.
Angenommen, in einem Thread wird über die Geschäftsmethoden eines im Modellbaubereich tätigen, aber nicht namentlich benannten Herstellers, berichtet. Ein User kann nachweisen, dass dieser Hersteller Geldschwierigkeiten hat und die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.
Das ist alles im Grunde unproblematisch, bis plötzlich jemand auf Seite 3 des Threads den Namen des Herstellers postet. Dann steht der Hersteller plötzlich als unsicherer Kantonist da und ist blamiert, obwohl die Tatsache, dass der er in Zahlungsschwierigkeiten ist, noch nicht zwingend bedeutet, dass der Mann schlecht arbeiten muss.
Plötzlich existiert ein längerer Thread, in dem eine Person nach dem Prinzip des "Rufmordes" durch eine (nachweislich wahre) Tatsachenbehauptung "hingerichtet" wird. Besonders problematisch wird das, wenn der entsprechende User selbst in der Modellbaubranche tätig ist und man annehmen kann, dass zwischen dem User und dem Opfer des "Rufmordes" sogar ein direktes Konkurrenzverhältnis besteht. Es muss nicht weiter begründet werden, warum in solchen Fällen die Moderatoren eingreifen und die Verbreitung solcher Tatsachenbehauptungen unterbinden. Das Argument, dass mit solchen scheinbar hilfreichen Informationen andere User zur Vorsicht angehalten werden sollen, ist nicht nur scheinheilig, sondern interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Das Forum ist weder dazu da, eine vermeintlich höhere Gerechtigkeit durchzusetzen, noch den Usern eine Plattform zu bieten, durch Meinungsmache auf die vermeintlichen Schwächen von Wettbewerbern hinzuweisen.

Die Grenzen der "Allmacht" des Moderators

Wer immer noch denkt, dass Moderatoren in ihrer Freizeit mit dem Spielzeugherstellerverband und den Werbekunden über Inhalte diskutieren und Weisungen entgegennehmen, der kann vermutlich ohne Verschwörungstheorien nicht leben. Tatsächlich sind Moderatoren ganz normale Menschen. Bei RC-Network sind Moderatoren ehrenamtliche Vereinsmitglieder, die neben Studium oder Beruf ihre Freizeit für Andere in den Dienst des Forums stellen. Tatsächlich können tausende User manchmal schneller schreiben, als ein Moderator moderieren kann, besonders, wenn er es wagt, ein paar Stunden Schlaf zu nehmen oder seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ein Moderator hat mitunter wenig Zeit, aber immer die Verantwortung, Schaden von sich, dem User und dem Forum abzuwenden. Aus diesem Grunde kann er in seinem Verantwortungsbereich ganze Threads aus dem Forum entfernen, wenn er es für angemessen hält, und er muss sich dazu in keiner Weise gegenüber den Usern rechtfertigen.


Teil 4: Noch Unklarheiten?

Zum Schluss wollen wir uns noch mit einigen Phänomenen beschäftigen, die im Forum immer wieder auftreten.

Der "sachliche Kritiker"

Die Unsicherheit vieler Benutzer, nicht zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, oder warum manches moderiert wird und anderes nicht, treibt bei Produktkritik mitunter interessante Blüten. Man sieht so zum Beispiel immer wieder kreative Wege, Produktbezeichnungen oder Firmennamen so zu umschreiben, dass sie scheinbar nicht zu erkennen sind. Um es kurz zu machen: Das ist Quatsch. Wenn wirklich nicht zu erkennen ist, wer gemeint ist, ist das Posting überflüssig. Andernfalls kann man Ross und Reiter genauso beim Namen nennen, das macht keinen Unterschied.

Wie schon erwähnt, müssen es sich Firmen gefallen lassen, dass ihre Kunden eine Meinung zu ihren Produkten und Leistungen haben, ob sie ihnen nun passt oder nicht. Darüber kann selbstverständlich auch öffentlich diskutiert werden; immer unter der Voraussetzung, dass diese Diskussion sachlich und für die betroffene Firma nicht ehrverletzend ist.
Sachliche, begründete Kritik wird bei RC-Network nicht moderiert. Das gleiche gilt für Meinungsäußerungen, die keine Schmähkritik darstellen und deshalb von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Sobald allerdings die Kritik eine Grenze überschreitet und eben keine sachliche und begründete Kritik mehr vorliegt, ist der Eingriff des zuständigen Moderators zwingend geboten. Die Entscheidung, wann das der Fall ist, trifft der Moderator. Maßgeblich ist dabei zum einen, ob die Kritik in Form einer Tatsachenbehauptung daher kommt, die inhaltlich wahr ist und den Betroffenen nicht unsachlich herabwürdigt. Wenn die Kritik so schwerwiegend ist, dass möglicherweise die Existenzfähigkeit des Betroffenen berührt werden könnte, räumt RC-Network seinen Moderatoren einen Ermessensspielraum ein. In einem solchen Fall kann der Moderator wegen des für alle Beteiligte bestehenden Risikos eingreifen.

Der "Spielverderber"

Wie schon weiter oben erwähnt, kann auch ein sachlich über mehrere Wochen geführter Thread ins Unsachliche abgleiten, wenn sich Spielverderber einmischen. Verschiedene Varianten sind beliebt:
  • Jemand schreibt seinen Senf hinzu, ohne den Thread gelesen zu haben, weil ihm gerade die Überschrift gefällt.
  • Zwei geraten sich in die Haare und tragen ihren Disput öffentlich aus.
  • Jemand regt sich über die Vorgenannten auf.
Geschieht das langsam, kann es von der Moderation unterbunden werden. Leider muss man aber manchmal in P/m (Postings pro Minute) messen, und dann ist schnell alles zu spät.
Das ist besonders ärgerlich für Beteiligte, die nur gelegentlich in das Forum schauen und so nicht mitbekommen, warum ein scheinbar sachlicher und interessanter Thread versenkt werden musste.
Das Problem ist dabei nicht die Unsachlichkeit allein – wenn es sich aber um einen Thread handelt, der sich diszipliniert mit ernsten Produktmängeln beschäftigt, so wird ihm das Attribut "sachlich" durch dumme Postings nachträglich genommen, er driftet dadurch in die "Schmähkritik" ab.
Und so ist wieder einmal der böse Moderator an allem schuld.

Der "Verbraucherschützer"

Manche besonders kluge Forenbenutzer verweisen mitunter auf den § 193 StGB, der Ehrverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt, z. B. wenn ein besonderes berechtigtes öffentliches Interesse die Interessen des Betroffenen überwiegt. Überhaupt wird das vermeintlich exorbitante Interesse der Öffentlichkeit immer wieder gerne über das Gesetz und die Forenregeln gestellt.
Typisch dafür sind die pauschalen und inhaltlich unbestimmten "Warnungen" vor angeblich verbrecherischen Praktiken von eBay-Anbietern (womöglich mit Namensnennung und Adresse), einer qualitativ minderwertigen Produktgestaltung oder den angeblich illegalen Methoden des einen oder anderen Händlers oder Herstellers.
Um das einmal klarzustellen: Ein "berechtigtes öffentliches Interesse" setzt mehr oder weniger die Gefahr für Leib und Leben oder zumindest die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Schädigung eines Großteils der beteiligten Öffentlichkeit voraus. Streitereien über den Zahlungsverkehr, Warenversand, das Kundenmanagement oder die Qualität eines Produkts haben damit nichts, aber auch gar nichts zu tun! Das ist eine Sache, die der betroffene User mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der ordentlichen Gerichte und notfalls mit Hilfe der Staatsanwaltschaft bereinigen kann.
Übrigens: Geht es wirklich um einen Erfahrungsaustausch, wie man sich bei Problemen mit Herstellern verhält, ist eine Namensnennung überflüssig. Wer es dennoch nicht unterlassen kann, setzt sich dem Verdacht aus, das Forum für seine eigenen Interessen zu benutzen. Ein seriöses Forum kann es nicht zulassen, auf diese Weise instrumentalisiert zu werden, daher wird solches Verhalten von den Moderatoren nicht geduldet.

Der "Gefälligkeitsposter"

So manche Hersteller oder Händler entwickeln erstaunliche Kreativität, wenn es um die Bewerbung ihrer Produkte geht. Es scheint ja auch so unverfänglich, wenn sich ein vermeintlich harmloser Kunde an geeigneter Stelle begeistert über ihre Produkte äußert.

Bei RC-Network gibt es eine Reihe von Beispielen, bei denen mitten in einen Thread über ein allgemein als qualitativ minderwertig bejammertes Produkt ein "Newcomer" seinen ersten Beitrag schreibt, in dem er nicht nur über seine allerbesten Erfahrungen mit eben diesem Produkt berichtet, sondern auch gleich sämtliche Schwächen der Konkurrenz detailliert zur Kenntnis gibt.

In einem solchen Fall fällt es schwer zu glauben, dass es sich tatsächlich nur um irgendeinen Kunden des besagten Produkts handelt. Sollte der Verfasser des Postings tatsächlich in einer engen Beziehung zum Händler/Hersteller stehen, kann bereits ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen (§§ 4-5 UWG), wenn der Rahmen der vergleichenden Werbung überschritten wird. Dies zu beurteilen ist eine komplizierte Angelegenheit. Es geht dabei um Sachlichkeit und Beweisbarkeit der getätigten Behauptungen. Eine enge Beziehung zum Händler/Hersteller kann bereits dann bestehen, wenn der User als offizieller oder inoffizieller "Werkspilot" von dem jeweiligen Händler/Hersteller kostenlos oder kostengünstig mit Material versorgt wird. Manch ein Lob eines Users, das vielleicht auf den ersten Blick als Schleimerei abgetan werden könnte, wäre hoch problematisch, wenn ein Wettbewerber den Nachweis führen könnte, dass der Konkurrent sich eines "Gefälligkeitsposters" bedient. Die Gefahren betreffen dabei übrigens nicht nur den Konkurrenten, sondern auch den "Gefälligkeitsposter" selbst. Denn auch diesen kann der Vorwurf treffen, sich wettbewerbswidrig zu verhalten. Es drohen die bereits erwähnten Konsequenzen: Abmahnung durch den Konkurrenten, Unterlassungsverpflichtung, Schadenersatzpflicht, insbesondere hinsichtlich der angefallenen Rechtsanwaltskosten in drei- bis vierstelliger Höhe.
Natürlich ist auch der umgekehrten Fall vorstellbar, in dem Produkte der Konkurrenz gezielt schlecht gemacht werden. In der Tat sind solche verschleierten Werbemaßnahmen schwer nachzuweisen, insbesondere, wenn sie subtiler erfolgen als bei diesen offensichtlichen Beispielen.
Dennoch sind die Chancen eines Gefälligkeitsposters, auf Dauer unentdeckt zu bleiben, gering. Wer so etwas betreibt, hat keine seriöse Geschäftspolitik, denn wenn er dabei irgendwann erwischt wird, ist sein Ruf nachhaltig ruiniert, zumal jeder einzelne Verstoß auf viele Jahre hinaus in den Tiefen der Datenbanken des Forums gespeichert ist.

Stolperfallen

Und dann gibt es noch Situationen, in denen sich ein Forenuser strafbar machen kann, ohne dass er sich dessen überhaupt bewusst wird.
Ein Beispiel dafür ist das Wort "Betrug". Im täglichen, privaten Sprachgebrauch ist das Wort nichts besonderes, man fühlt sich leicht mal betrogen oder unterstellt anderen, jemanden betrügen zu wollen. In einem öffentlichen Forum geäußert, bekommt es eine ganz andere Bedeutung: Man bezichtigt andere einer Straftat. Das kann selbst eine Straftat darstellen, dazu reicht schon die Verdachtsäußerung.

Auch die fast wertfreie Feststellung, ein bestimmtes Verhalten (ohne Namensnennung) sei Betrug, ist problematisch. Denn ganz jemand anderes muss nur im Kontext einen Dritten dieses Verhaltens bezichtigen, schon wird die wertfreie Feststellung im sich ergebenen Zusammenhang zu einem konkreten Betrugsvorwurf. Dabei ist es egal, ob die Äußerung zum Zeitpunkt und im Kontext "harmlos" war. Man muss auch nie wieder in den betroffenen Thread hinein schauen. Es reicht völlig aus, wenn andere mit ihren Beiträgen die eigene Äußerung nachträglich kriminalisieren. Man sollte das Wort "Betrug" also einfach vermeiden. Etwas ähnliches gilt für Wörter wie "Steuerhinterziehung" und "Urkundenfälschung". Es lassen sich immer andere Formulierungen finden, die den Betroffenen nicht gleich kriminalisieren. Wir empfehlen, bei den (beweisbaren) Fakten zu bleiben und keine rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Noch was?

Klar, die allermeisten Probleme werden vermieden, wenn der User bei manchem Posting erst einmal abwartet, bevor er es in die Welt setzt. Sobald der erste Zorn verraucht und der Kopf wieder klar ist, relativiert sich vieles. Die Gefahr für den einzelnen User, mit den Betreibern von RC-Network wegen eines Postings Ärger zu bekommen, wird geringer, wenn man die oben dargestellten Spielregeln beherzigt.

Bitte denkt daran, dass es bei unserem Hobby für die meisten von uns um eine Freizeitangelegenheit geht. Nur wenige bestreiten ihren Lebensunterhalt damit als Händler oder Hersteller. Was für die meisten von uns höchstens ein Ärgernis bei der Freizeitgestaltung ist, kann für Händler oder Hersteller eine Frage der Existenz sein. Wir sind es gewohnt, über die Regierung, die Benzinpreise, die Telekom oder unseren Autohersteller zu schimpfen. Anscheinend verbreitet sich eine Mentalität, nach der grundsätzlich andere Schuld an eigenen Missgeschicken haben sollen. Mal abgesehen davon, dass das ziemlich kindisch ist, muss man aus den oben genannten Gründen darauf achten, dass man dabei nicht die Interessen anderer unzulässig verletzt.

Die Spielregeln und deren Hintergrund haben wir hoffentlich verständlich darstellen können. Wer sich daran hält, vermeidet nicht nur Ärger und womöglich Kosten, sondern er hat ganz sicher auch mehr Spaß mit RC-Network.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten