Unbefristete Aufstiegserlaubnis - was passiert zum Ende hin?

Moin,
mal eine Frage.
Die Flugordnung ist Teil der AE.
Änderungen in der Flugordnung müßen wem mitgeteilt werden?
Gruß aus dem Norden
Detlef
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Hallo Detlef,

du hast dir die Antwort schon selbst gegeben:

Wer dir die AE genehmigt hat, hat auch die Flugordnung geprüft - deine Landesluftfahrtbehörde. Und dieser musst du Änderungen an der Flugordnung nicht nur mitteilen, sondern diese muss das auch genehmigen.

Schöne Grüße
Andreas
...so isses
 
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